Erster Vergrämungsversuch bei verhaltensauffälligem Wolf in Toblach
Aktive Vergrämung ist Maßnahme, die Protokoll zum Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen vorsieht - Alle Sichtungen von Wölfen an Landesamt für Wildtiermanagement melden
TOBLACH (LPA). Vergrämung ist eine erste Maßnahme, um den Wolf an weiterer Gewöhnung an den Menschen zu hindern und ihn von den Siedlungen fernzuhalten. "Die erste gezielte Vergrämungsaktion wurde am 17. Mai in Toblach erfolgreich durchgeführt", berichtet Dominik Trenkwalder vom Landesamt für Wildtiermanagement: Der Wolf konnte verschreckt werden. Ob die Maßnahme längerfristig anhält, wird sich in den kommenden Tagen zeigen. Weitere Vergrämungsmaßnahmen sind geplant. Die Aktionen werden gezielt von der operativen Einsatzgruppe Großraubwild durchgeführt, die mit Beschluss der Landesregierung eingerichtet wurde und in solchen Fällen auch für die öffentliche Sicherheit sorgt.
Die aktive Vergrämung ist eine Maßnahme, die das auf europäischer Ebene gültige Protokoll zum Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen vorsieht. Das Protokoll "Management of bold wolves" der Large Carnivore Initiative for Europe LCIE sieht erst bei unveränderter Situation nach den Vergrämungsversuchen und weiterer Annährung des Wolfes an den Menschen den Abschuss vor. Der Ablauf ist trotz des abgesenkten Schutzstatus auf EU-Ebene immer noch sehr strikt. Der Landesforstdienst steht in direktem Kontakt mit den zuständigen staatlichen Stellen.
Videos des Wolfes, der in Toblach für Aufsehen und Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger sorgte, gingen viral. Der Wolf zeigte zwar kein sehr gefährliches Verhalten, verheilt sich aber auffällig, vor allem hinsichtlich seiner offensichtlich verlorenen Scheu und seiner Neugierde an Fahrzeugen und Menschen. "Die zuständigen Behörden, das Landesamt für Wildtiermanagement und allen voran die Mitglieder der Einsatzgruppe Großraubwild sind weiterhin im Einsatz und beobachten und dokumentieren die Situation für eventuelle Folgemaßnahmen", berichtet Landesforstdirektor Günther Unterthiner: "Wir sind umgehend mit der staatlichen Wildbeobachtungsstelle ISPRA in Kontakt getreten und haben ihnen alle Hinweise zum Verhalten des Wolfes und alle Aktivitäten unsererseits übermittelt, damit eine Bewertung durch ISPRA unmittelbar erfolgen kann."
Laufende Neubewertung der Situation - Alle Sichtungen melden
Das Landesamt für Wildtiermanagement steht seit der Sichtung dieses Wolfes in Toblach in ständigem Kontakt mit den Beamten des Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale (ISPRA, Höheres Institut für Umweltschutz und -forschung), wobei anhand der übermittelten Daten zum Verhalten des Tieres eine laufende Neubewertung der Situation erfolgt.
Die Bevölkerung ist weiterhin angehalten, sämtliche Sichtungen von Wölfen an das Landesamt für Wildtiermanagement oder in Notfällen auch über die Landesnotrufzentrale unter der Einheitlichen Notrufnummer 112 zu melden.
Zudem gilt: Hunde müssen generell an der Leine geführt und dürfen nicht unbeaufsichtigt im Freien streunen. Wildtieren sollte weiters grundsätzlich keine Nahrung, auch in Form von Restmüll, vorgelegt werden. Bei Sichtungen gilt grundsätzlich: Ruhe bewahren, Abstand halten, sich bemerkbar machen, in lautem Ton sprechen.
Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von "streng geschützt auf "geschützt" ist zwar auf EU-Ebene bereits genehmigt (LPA hat berichtet), bedarf aber noch einer Änderung des staatlichen Jagdgesetzes Nr. 157/1992, bevor das Land Südtirol juridische Anpassungen vornehmen kann. Erst dann wird sich zeigen, ob auch eine Abänderung des aktuell noch sehr strengen Protokolls zum Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen möglich ist.
mac