Neue Rinderseuche Lumpy-Skin-Krankheit in Italien: Vorsicht geboten!

Südtirol derzeit nicht betroffen - Landwirtschaftslandesrat Walcher: Vorsicht beim Kauf von Tieren aus anderen Provinzen Italiens - Bei Seuchenverdacht Meldepflicht an landestierärztlichen Dienst

BOZEN (LPA). Eine neue Viruserkrankung der Rinder ist in Italien aufgetreten: die Dermatitis nodularis, auch bekannt als Lumpy Skin Disease oder Lumpy-Skin-Krankheit, wobei sich "lumpy" auf die knotige Hautveränderung bezieht. Momentan gibt es Ausbrüche in Sardinien und in der Po-Ebene, berichtet Landestierarzt Paolo Zambotto. "Aktuell ist Südtirol nicht betroffen", erklärt Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher: "Daher ist es von äußerster Wichtigkeit, beim Kauf von Tieren von anderen Provinzen Italiens entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Wenn möglich, sollte der Zukauf von Tieren aus anderen Provinzen bis auf Weiteres unterlassen werden."

Diese Krankheit ist für den Menschen nicht gefährlich, kann aber große wirtschaftliche Schäden verursachen.

Die europäische Gesetzgebung stuft diese Krankheit in die Kategorie A ein, wie auch die Maul- und Klauenseuche und die Schweinepest. In betroffenen Betrieben müssen alle Tiere gekeult werden.

Alle Rinderrassen sind anfällig. Die Ansteckung erfolgt hauptsächlich durch Stechmücken, Fliegen, Zecken und Gnitzen, kleinen Stechmücken der Gattung Culicoides, aber auch eine Übertragung durch direkten Kontakt zwischen kranken und gesunden Tieren ist möglich.

Nach einer Inkubationszeit von etwa zwei bis vier Wochen zeigt das infizierte Tier zunächst allgemeine Symptome wie Fieber, vermehrten Speichelfluss, Tränenfluss, schleimigen Nasenausfluss, Hautinfektion, Lymphknotenvergrößerung, Ödeme an den Extremitäten, Aborte und einen Rückgang der Milchproduktion.

Die meisten Tiere zeigen etwa eine Woche nach dem Fieberanstieg das charakteristische klinische Symptom dieser Krankheit, schmerzhafte Knötchen, die über die gesamte Haut verteilt sind. Die Größe dieser Knötchen variiert zwischen einem halben und fünf Zentimetern.

Bei Seuchenverdacht ist jeder verpflichtet, umgehend den tierärztlichen Dienst des Sanitätsbetriebes zu informieren. Der landestierärztliche Dienst wird weitere Entwicklungen zu dieser Krankheit auf diesem Wege bekanntgeben.

red/mac