Denkmalschutzbindung für den Viehrasterhof in Mühlwald

Landesregierung stimmt Vorschlag von Landesrat Achammer zu, Viehrasterhof in Mühlwald unter Denkmalschutz zu stellen - Nur ein Prozent der 13.000 Höfe in Südtirol unter direktem Denkmalschutz

BOZEN/MÜHLWALD (LPA).  Für den Viehrasterhof in Mühlwald gilt jetzt eine neue direkte Denkmalschutzbindung. Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Juli diesen Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer gutgeheißen. 

Die Unterschutzstellung dieses Hofes bedeute, dass er als Denkmal von besonderem Wert eingestuft und geschützt werde, unterstreicht Landesrat Achammer: "Die historischen Bauernhöfe sind ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der Südtiroler Denkmallandschaft. Nur ein Prozent der insgesamt 13.000 Höfe in Südtirol steht unter direktem Denkmalschutz, Voraussetzung dafür ist eine besondere kulturhistorische Bedeutung."

Die Denkmalschutzbindung schützt den Hof vor Abriss, Umbau oder Veränderung, die seinen historischen, architektonischen und kulturellen Wert beeinträchtigen könnten. Es ist eine Maßnahme, um den historischen Charakter des Hofes zu bewahren und seine Bedeutung für die Nachwelt zu sichern.

"Die Unterschutzstellung des Viehrasterhofes ist aus Sicht des Landesdenkmalamtes angebracht und notwendig", betont Landeskonservatorin Karin Dalla Torre: Der Eigentümer hat die Denkmalschutzbindung beantragt, diese ist aus fachwissenschaftlicher Sicht gut begründet und wird durch eine Bauforschung belegt. 

Beim Viehraster handelt es sich um einen zweigeschossigen Einhof, dessen Kernbau als Blockbau 1756 auf einem Steinsockel errichtet wurde. Der Blockbau des Einhofes ist zur Gänze erhalten und weist eine Mittelflurkonstruktion mit verkürztem Mittelflur im Erdgeschoss und durchgehendem Mittelflur im Obergeschoss auf. Die Küche im Erdgeschoss zeigt sich mit Steinplatten, verputzten Wänden, Schiebefenster mit Schiebeladen und Kämpfer. Typische bauzeitliche Blockbauöffnungen finden sich im Obergeschoss mit Schiebeelementen um 1900 auf der Innenseite. 

1851 war das Gebäude Richtung Berg erweitert worden, erdgeschossig für einen zusätzlichen Stall und im Obergeschoss für die Vergrößerung der Tenne. Ein Großteil der bauzeitlichen Türen von 1756 sind erhalten. Die klassizistische Stube stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, ein Ofen aus dem Jahr 1756, eine Stubenkammer vom Beginn des 20. Jahrhunderts.

Das Landesgesetz Nummer 14 vom 18. Juli 2023 regelt die Unterschutzstellung von Kulturgütern.

mac