Online-Zugang zu Gutachten für Mitglieder der Architektenkammer frei

Plattform des Landes mit über 170 Gutachten und Fachpublikationen zur Urbanistik jetzt auch für Mitglieder der Architektenkammer geöffnet

BOZEN (LPA). Auf Antrag der Kammer der Architekten, Raumplaner, Landschaftsplaner und Denkmalpfleger des Landes Südtirol haben ab sofort auch freiberufliche Architekten und Architektinnen Online-Zugriff auf Rechtsgutachten im Bereich des Landschaftsschutzes und der Urbanistik.  

Das Verwaltungsamt für Raum und Landschaft der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung stellt den Gemeinden seit Jahren Gutachten im Bereich des Landschaftsschutzes und der Urbanistik zur Verfügung. Diese Rechtsgutachten tragen wesentlich zu einer einheitlichen Anwendung des Landesgesetzes für Raum und Landschaft (Nr. 9/2018) bei, das seit Juli 2020 in Kraft ist.

Seit Frühjahr 2024 haben bereits Gemeindebauämter sowie mit Bauangelegenheiten befasste Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Zugriff auf eine digitale Plattform mit ausgewählten Gutachten. Nun wurde der Zugriff auch auf freiberufliche Architekten und Architektinnen ausgedehnt. 

"Damit entsteht eine wertvolle Gelegenheit zum Austausch zwischen Verwaltung und den Anwenderinnen und Anwendern des Gesetzes. So können unnötige Bürokratie, Missverständnisse und langwierige Streitverfahren vermieden werden", betont Landesrat Peter Brunner, zuständig für die Bereiche Natur, Landschaft und Raumentwicklung.

Laut Horand Maier, Direktor des Verwaltungsamts und Leiter des Juristenpools, bietet die Plattform Zugang zu über 170 Gutachten zu Themen wie Landschaftsplanung, Natur- und Agrarflächen, Sondernutzungsgebiete, Gemeinde- und Durchführungspläne, Gefahrenzonen, Mischgebiete, Energiebonus oder Baurechtstitel.

Mehr als 150 Architektinnen und Architekten, die über ihre Kammer ihr Interesse bekundet haben, wurden bereits freigeschaltet. Die Plattform enthält außerdem die Fachpublikationen der Reihe Raum und Landschaft in Südtirol, welche Gesetzesentwicklungen und Rechtsprechung systematisch aufbereiten, sowie Hinweise zu neuen gesetzlichen Bestimmungen.

"Natürlich ist zu berücksichtigen, dass sich Rechtsmaterien und Rechtsprechung laufend weiterentwickeln. Doch mit der Öffnung der Plattform bietet das Land Südtirol weiteren technischen Berufsgruppen eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Anwendung des Gesetzes", sagt Landesrat Brunner.

red/pio