Studienbeihilfen für Gesundheitsberufe neu geregelt
Wer eine Ausbildung für Gesundheitsberufe macht, erhält finanzielle Unterstützung vom Land - Landesregierung legt für Beihilfen einheitliche Regeln fest
BOZEN (LPA). Mit klaren und einheitlichen Regeln will die Landesregierung über Studienbeihilfen neue Anreize für junge Menschen schaffen, einen Gesundheitsberuf zu ergreifen. Auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner hat die Landesregierung am 26. August einheitliche und klare Richtlinien für Studienbeihilfen genehmigt, die die bisherigen Einzelregelungen ersetzen.
"Wir investieren in die Zukunft der jungen Südtirolerinnen und Südtiroler und in das Gesundheitswesen", betonte Landesrat Messner. "Die Beihilfen ermöglichen Studierenden, sich für einen Gesundheitsberuf zu entscheiden, unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund. Damit erleichtern wir ihnen den Weg ins Berufsleben und sichern gleichzeitig die Gesundheitsversorgung für die Menschen in Südtirol", erklärt Messner.
Beiträge für Ausbildungen von Gesundheitsberufen
Für Ausbildungen in Pflege- und Gesundheitsberufen an der Claudiana ist es bereits seit einem Jahr möglich, dass die Auszubildenden eine Studienbeihilfe von 3.500 Euro erhalten. Diese Beihilfen werden für Studien an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana gewährt oder, wenn die Ausbildung zum gewünschten Beruf dort nicht angeboten wird, auch an anderen Universitäten im In- und Ausland. Die Förderung von spezifischen Gesundheitsausbildungen außerhalb der Claudiana ist eine Neuerung des Beschlusses. Auch hier werden die zu vergebenden Stipendien ausgeschrieben. Neben dem Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises verpflichten sich die Geförderten, nach Abschluss für drei Jahre im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in Seniorenwohnheimen in Südtirol zu arbeiten. Hier gilt eine Altersgrenze von 54 Jahren.
Mit diesem neuen Beschluss ist es auch möglich, dass jene Studierenden eines Gesundheitsberufes dieselbe Studienbeihilfe erhalten, die außerhalb von Südtirol einen Gesundheitsberuf erlernen, der an der Claudiana nicht angeboten wird und für den ein Bedarf in Südtirol besteht. Diese Beihilfe wird mit einem eigenen Wettbewerb ausgeschrieben.
Anträge laufend stellen
Die Beihilfen für die Studiengänge, mit welchen das Land eine Konvention abgeschlossen hat, wie bspw. die Universität Cattolica del Sacro Cuore für den Studiengang Medicine and Surgery, können von den Studierenden nun laufend beantragt werden, sobald sie die Voraussetzungen (Zweisprachigkeit B2 und Unterzeichnung der Dienstverpflichtung) erfüllen.
san