Pflanzenschutzdienst: Bestimmungen werden aktualisiert

Mit der Regelung des Pflanzenschutzdienstes hat sich die Landesregierung auf Vorschlag von Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher in ihrer Sitzung vom 26. August befasst

BOZEN (LPA). Der Pflanzenschutz umfasst die Zuständigkeiten und Tätigkeiten zum Schutz der landwirtschaftlichen Produktion, des Waldbestandes, des Landesgebietes und der Umwelt vor Schäden durch Pflanzenschädlinge, dafür zuständig ist der Landespflanzenschutzdienst. "Das derzeit gültige Landesgesetz 'Bestimmungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes' soll aufgehoben und ein neuer Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, ausgehend von den geltenden EU-Vorschriften und staatlichen Bestimmungen", berichtet Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher, der diesen Punkt in die Sitzung der Landesregierung vom 26. August gebracht hat.

Südtirol ist eine der wenigen Provinzen in Italien, die den Bereich Pflanzenschutz geregelt hat. Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nummer 19 vom Jahr 2021 wurden die EU-Verordnung zu den neuen Pflanzenschutzvorschriften im Jahr 2016 und die EU-Verordnung zu den amtlichen Kontrollen im darauffolgenden Jahr umgesetzt. Das gesetzesvertretende Dekret regelt unter anderem das Personal des Pflanzenschutzdienstes und legt dafür ein nationales Register an. Zudem wird zum ersten Mal die Funktion des regionalen Verantwortlichen für die Leitung des Pflanzenschutzdienstes eingeführt. Daher wird die Aktualisierung des Landesgesetzes Nummer 8 vom 15. April 2016 "Bestimmungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes" notwendig. Die Landesregierung hat dafür den von Landesrat Walcher eingebrachten Vorschlag gutgeheißen. Nach der Behandlung im Gesetzgebungsausschuss geht der Entwurf weiter an den Landtag.

Die Hauptaktivitäten des in der Landesabteilung Landwirtschaft angesiedelten Pflanzenschutzdienstes sind die Überwachung und Kontrolle nicht nur der landwirtschaftlichen Flächen, sondern auch der urbanen Grünflächen sowie der Wälder in Südtirol, um neue Quarantäneschädlinge frühzeitig zu entdecken (LPA hat berichtet). Weiterer wichtiger Teil sind die Exportkontrollen (in Drittländer): In den vergangenen Jahren wurden jährlich durchschnittlich rund 7000 Pflanzengesundheitszeugnisse nach amtlichen Kontrollen ausgestellt, hauptsächlich für Äpfel, und zwar rund 120.000 Tonnen pro Jahr, was 15 Prozent der südtirolweiten Produktion entspricht. Zudem registriert und kontrolliert der Pflanzenschutzdienst verschiedene Betriebe wie etwa Baumschulen, Gärtnereien, Exportfirmen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen.

mac