Digitalisierung: Möglichkeiten für Kleinstunternehmen werden erweitert

Landesregierung genehmigt die Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen für die Digitalisierung von Kleinstunternehmen

BOZEN (LPA). Das Land unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen bei der Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit. Dafür wurden von der Landesregierung am 17. Oktober auf Vorschlag von Wirtschaftslandesrat Marco Galateo die Richtlinien für Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen genehmigt. 

Die neuen Kriterien gelten für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten (zuvor gab es eine Beschränkung auf Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Angestellten). "Das Potenzial der Digitalisierung von Kleinunternehmen ist nach wie vor sehr groß und sollte voll ausgeschöpft werden, da vor allem Kleinunternehmen nach wie vor Schwierigkeiten bei der Einführung moderner Technologien haben. Genau diese sind aber für die Wettbewerbsfähigkeit und für das Wirtschaftswachstum entscheidend ", betonte Landesrat Galateo bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung. 

Die Kriterienänderung zielt darauf ab, bestehende Lücke zu schließen und neue Möglichkeiten und Anreize zu bieten, um die digitale Transformation dieser Unternehmen zu erleichtern. "Wir wollen damit garantieren, dass die kleinen Unternehmen, die für unsere lokale Wirtschaft eine große Bedeutung haben, auch in einer zunehmend digitalen Welt wettbewerbsfähig bleiben können", sagte der Wirtschaftslandesrat.

Neue Einrichtungen

Die Änderungen betreffen unter anderem die Förderfähigkeit unterschiedlicher Maßnahmen wie Schulungs-, Coaching- und Mentoring-Initiativen für Mitarbeitende, Eigentümerinnen und Eigentümer, Beratungs- und Wissensvermittlungsinitiativen, Ausgaben für Agenturen oder Fachleute, die auf die Verwaltung sozialer Medien spezialisiert sind (Social-Media-Manager), Kosten für Software-Nutzerlizenzen, Systeme der künstlichen Intelligenz sowie den Kauf und die Optimierung von Software

Die Neuerungen gelten für Maßnahmen mit einem förderfähigen Gesamtbetrag pro Antrag von mindestens 2000 Euro und höchstens 15.000 Euro. Gewährt werden Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 240.000 Euro zur Verfügung. Ab 2026 werden die Ausgaben auf jährlich 3,5 Millionen Euro geschätzt. 

Anträge für das laufende Jahr können ab Montag, 20. Oktober, bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der Abteilung Wirtschaftsentwicklung eingereicht werden. Ab 2026 müssen die Anträge bereits bis Ende September abgegeben werden.  

tl/ck