Grünes Licht für Investitionsbeiträge für die Nationalparkgemeinden
Anpassungsbedarf bei den Nationalparkhäusern, sowohl baulich, als auch didaktisch-funktional – Landesregierung regelt Investitionsbeiträge für Besucherzentren
STILFS/PRAD AM STILFSERJOCH/SCHLANDERS/MARTELL/ULTEN (LPA). Fünf Nationalparkhäuser zählt der Nationalpark Stilfserjoch. Ihre Haupttätigkeit liegt in der Besucherinformation und Umweltbildung, betreut werden sie von Landespersonal. Untergebracht sind die Häuser naturatrafoi (Gemeinde Stilfs), aquaprad (Prad am Stilfserjoch), avimundus (Schlanders) und culturamartell (Martell) in Gebäuden, die sich im Eigentum der Nationalparkgemeinden befinden. Bei der lahnersäge sind die Eigentümer die Gemeinde Ulten und die Interessentschaft Lahner Säge. Fast alle Gemeinden stellen die Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung, zudem beteiligen sie sich jährlich mit 30 Prozent an den laufenden Führungskosten der Häuser.
Der Großteil der Nationalparkhäuser ist in die Jahre gekommen und weist erheblichen Modernisierungsbedarf auf. „Dieser Investitionsbedarf kann von den Nationalparkgemeinden nicht selbst getragen werden“, unterstreicht Landesrat Peter Brunner. „Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung am 24. Oktober dafür ausgesprochen, die Auszahlung von Investitionsbeiträgen für die Erneuerung der Nationalparkhäuser zu gewähren und dafür ab 2026 zusätzliche Finanzmittel in der Höhe von 850.000 Euro jährlich für die Nationalparkgemeinden vorzusehen.“
Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Aufsichtsstellen des Nationalparks Stilfserjoch: Drei von vier - Gomagoi (Gemeinde Stilfs), Meiern (Gemeinde Martell) und St. Gertraud (Gemeinde Ulten) - sind in Gebäuden im Eigentum der Nationalparkgemeinden untergebracht. Dort kümmert sich Personal des Landesforstkorps um die Bereiche Aufsicht, Wildtiermanagement, Besucherinformation, Umweltbildung sowie Landschaftsschutz und führt Lokalaugenscheine und Kontrollen durch. „Der Ankauf von Einrichtungen und technischen Ausstattungen sowie anfallende außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen sollen gefördert werden“, unterstreicht Landesrat Brunner.
Im Landesgesetz 4/2018 „Nationalpark Stilfserjoch“ fehlen dafür derzeit noch die rechtlichen Grundlagen. Nach dem grünen Licht durch die Landesregierung kann das Landesgesetz nun angepasst und die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an die Nationalparkgemeinden ausgearbeitet werden.
mpi


