Wohnen mit Preisbindung: WOBI kann Vorkaufsrecht jetzt nutzen
Landesregierung genehmigt Abänderungen an der Durchführungsverordnung. Landesräte Mair und Brunner setzen wichtigen Schritt zur Stärkung des Südtiroler Mietmarktes.
BOZEN (LPA). Mit einer Änderung der Durchführungsverordnung für das Wohnen mit Preisbindung hat die Landesregierung am 21. November eine weitere Maßnahme zur Stärkung des Südtiroler Mietmarktes ergriffen. Das Wohnbauinstitut WOBI erhält dadurch in Gemeinden mit Wohnungsnot ein Vorkaufsrecht, um 30 Prozent des Wohnraums in Form von günstigen Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen.
Nach der im Juni beschlossenen Wohnreform 2025 hat die Landesregierung nun auch dem von Peter Brunner, dem Landesrat für Raumentwicklung, vorgelegten Beschluss zur Anpassung der Durchführungsverordnung für Wohnungen mit Preisbindung zugestimmt. Mit dieser Anpassung wurde das Vorkaufsrecht des WOBI noch genauer definiert und das Prozedere verschriftlicht.
Das Wohnen mit Preisbindung basiert auf einer Vereinbarung zwischen privatem Bauherrn und Gemeinden, mit der 60 Prozent des gesamten Bauvolumens für preisgebundene Wohnungen vorgesehen werden (mindestens 40 Prozent für den geförderten Wohnbau und 20 Prozent für Ansässige).
"Mit der überarbeiteten Durchführungsverordnung schaffen wir klare und verlässliche Rahmenbedingungen, damit leistbarer Wohnraum dort entsteht, wo er am dringendsten gebraucht wird. Sie schafft Transparenz und Planungssicherheit für Gemeinden, Bauträger sowie Bürgerinnen und Bürger und eröffnet nun den Weg, damit die ersten Projekte für Wohnungen mit Preisbindung umgesetzt werden können", erklärt Landesrat Brunner.
30 Prozent des Wohnraums können künftig somit vom Wobi in Form von günstigen Mietwohnungen für den Mittelstand zur Verfügung gestellt werden.
"Eines der zentralen Ziele unserer Wohnreform ist es, den derzeit angespannten Südtiroler Mietmarkt durch neues Angebot und neue Impulse zu beleben. Nach der Einführung des Modells des gemeinnützigen Mietwohnbaus im vergangenen Juli setzen wir mit dem heutigen Beschluss eine weitere wichtige Maßnahme, um dem Mangel an leistbarem Wohnraum gezielt entgegenzuwirken und dem Mittelstand sowie insbesondere jungen Menschen attraktive Mietmöglichkeiten als echte Alternative zum Eigentum zu bieten", betont Wohn-Landesrätin Ulli Mair.
Die Umsetzung des Vorkaufsrechts erfolgt über Absprache mit den Gemeinden: Diese räumen dem Institut für den sozialen Wohnbau (WOBI) nach Erteilung der Baugenehmigung eine Verfallsfrist von 60 Tagen ab Erhalt der entsprechenden Mitteilung ein. Das WOBI vermietet die auf Grundlage des Vorkaufsrechts erworbenen Wohnungen zum bezahlbaren Mietzins und erst nach Erschöpfung der entsprechenden Rangordnung zum sozialen Mietzins.
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