Stationäre Pflege in Südtirol nachhaltig stärken
Soziales: Landesregierung investiert in Personal, Ausbildung und Entlastung der Familien - Landesrätin Rosmarie Pamer: "Anreize für junge Menschen schaffen, um Fachkräftemangel entgegenzuwirken"
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 21. November auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer einen umfassenden Beschluss zur Stärkung der Südtiroler Seniorenwohnheime gefasst, der gleichzeitig die pflegenden Angehörigen entlastet und Menschen den Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Die finanziellen Mittel für die Heime werden deutlich erhöht: Für das Jahr 2025 stellt das Land zusätzlich rund 24,84 Millionen Euro bereit, 2026 kommen knapp 29,91 Millionen Euro hinzu und 2027 weitere 23,52 Millionen Euro. Damit schafft das Land finanzielle Stabilität in einer Phase steigender Personalkosten und neuer arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen, wie sie unter anderem aus den jüngsten Kollektivverträgen und Bereichsabkommen hervorgehen.
Förderung für Ausbildung von Fachkräften
Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem auf der Förderung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern sowie Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuern in Ausbildung. Die Heime erhalten künftig bis zu 40.000 Euro pro auszubildender Pflegehelferin beziehungsweise pro auszubildendem Pflegehelfer sowie bis zu 22.700 Euro pro auszubildender Sozialbetreuerin beziehungsweise pro auszubildendem Sozialbetreuer; einen Betrag, der rückwirkend bereits ab 2025 zur Verfügung steht. "Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, müssen wir Anreize schaffen, junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen", betont Landesrätin Pamer: "Mit diesen Beträgen pro Pflegehelferin beziehungsweise Pflegehelfer oder Sozialbetreuerin beziehungsweise Sozialbetreuer in Ausbildung über den Personalschlüssel schaffen wir für die Heime die nötige finanzielle Basis und geben jungen Menschen die Chance, diesen wichtigen Beruf zu ergreifen." Die Maßnahme soll dem akuten Personalmangel begegnen und gleichzeitig sicherstellen, dass zahlreiche Nachwuchskräfte für die kommenden Jahre ausgebildet werden.
Anhebung der Einheits- und Zusatzbeträge
Mit dem Beschluss werden außerdem die Einheits- und Zusatzbeträge angehoben, um die Kostensteigerungen abzufedern, die durch die Bestimmungen der Kollektivverträge in den Heimen entstanden sind, und die Qualität der Betreuung weiterhin zu sichern. Ein wesentlicher Schritt erfolgt zudem bei der Kurzzeitpflege, deren Zusatzbeträge deutlich erhöht werden. Hintergrund ist, dass die bisherigen Beträge die tatsächlichen Mehrkosten in vielen Fällen nicht deckten, insbesondere wenn Personen ohne Pflegestufe oder mit niedriger Pflegestufe kurzfristig betreut werden müssen. "Viele Angehörige geraten an ihre Grenzen. Mit der Aufwertung der Kurzzeitpflege schaffen wir spürbare Entlastung und setzen einen zentralen Baustein des Sozialplans 2030 um", erklärt Pamer.
Die neue Regelung berücksichtigt auch die kürzlich eingeführte Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 36 Stunden für Vollzeitkräfte und passt die Personalparameter entsprechend an. Gleichzeitig erhalten die Heime mehr Flexibilität, indem ein Teil des Personalbedarfs über Zusatzdienste abgewickelt werden kann, ohne sofort neues Personal einstellen zu müssen. Dies erleichtert ihnen den Übergang zu den neuen Standards erheblich. "Dieser Beschluss entlastet die Seniorenwohnheime, stärkt pflegende Angehörige und schafft eine Perspektive gegen den Personalmangel. Wir investieren gezielt in Qualität, in Menschen und in die Zukunft der Pflege in Südtirol", fasst Landesrätin Pamer zusammen.
red/mac


