Energieförderungen: Landesregierung genehmigt Richtlinien 2026

Landesregierung setzt Engagement im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und der Förderung der Energieeffizienz fort - Ab 1. Jänner Gesuche nur mehr online

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat sich am 19. Dezember mit den Richtlinien für die Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbareEnergiequellen befasst und diese für das Jahr 2026 genehmigt. Die Richtlinien für die Gewährung von Förderbeiträgen gelten sowohl für natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht als auch für Unternehmen.

"2025 haben wir die Förderkriterien im Bereich der erneuerbareEnergiequellen verbessert, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter zu verringern und die Energiekosten für die Bevölkerung und Unternehmen nachhaltig zu senken. 2026 setzen wir dieses Engagement fort und behalten die im Jahr 2025 geförderten Maßnahmen und Fördersätze im Wesentlichen bei", erklärt dazu der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Raumentwicklung und Energie Peter Brunner.

Beiträge für Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Speicherbatterien

Der Einbau von "elektrischen Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen" wird weiterhin mit 60 Prozent der zulässigen Kosten gefördert. Bei Kondominien beträgt der Fördersatz sogar 80 Prozent. "Die Wärmepumpenoffensive stößt auf große Resonanz. Gerade deshalb halten wir das hohe Förderniveau aufrecht: Ziel ist es, möglichst vielen Menschen den Umstieg auf eine klimafreundliche und zukunftssichere Heizlösung zu ermöglichen", unterstreicht Landesrat Brunner.
Neu ist, dass die Berechnung der zulässigen Kosten für den Einbau von elektrischen Wärmepumpen vereinfacht wird. Zudem kann beim Austausch autonomer Heizkessel durch Wärmepumpen in einzelnen Baueinheiten - alternativ zur KlimaHaus-Zertifizierung - auch der Energieausweis  APE ("Attestato di prestazione energetica") vorgelegt werden.

Für die kleinen Unternehmen wird der Fördersatz für den Einbau von Photovoltaikanlagen von 20 Prozent der zulässigen Kosten auf 25 Prozent angehoben, wenn die verwendeten Endprodukte und wichtigsten Anlagenkomponenten nicht aus China stammen.

Neu ist auch, dass die Beiträge für Photovoltaikanlagen nun für alle Antragstellenden mit den Anreiztarifen für Energiegemeinschaften kumuliert werden können.

Wieder gefördert für natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen, Körperschaften ohne Gewinnabsicht sowie auch für kleine Unternehmen wird der Einbau von Speicherbatterien für Photovoltaikanlagen. "Das Ziel dieser Maßnahme ist es, den Eigenverbrauch der produzierten erneuerbaren Energie zu erhöhen und die Stromnetze zu entlasten", erklärt Petra Seppi, die Direktorin des Landesamtes für Energie und Klimaschutz.

Bereits bisher war es so, dass der Einbau thermischer Solaranlagen, elektrischer Wärmepumpen mit Photovoltaik und der Austausch von Öl- und Gaskesseln in Miteigentumsgebäuden, die sich innerhalb von Versorgungszonen von Fernheizanlagen befinden, nicht gefördert wurden. Ab 1. Jänner wird eine Ausnahmeregelung eingeführt: Diese gilt für jene Fälle, bei denen ein Fernwärmeanschluss aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar ist. Hierfür muss vom Fernwärmebetreiber eine Bestätigung beigelegt werden.

Nicht mehr gefördert wird aufgrund der zu geringen Nachfrage die Maßnahme „Hydraulischer Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen“.

Ab 1. Jänner 2026 Förderanträge online einreichen

Die Förderanträge können von 1. Jänner bis 31. Mai 2026 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. Neu ist, dass die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentliche Körperschaften die Beitragsgesuche ausschließlich über das online-Portal myCIVIS mittels SPID, CIE oder aktivierter Bürgerkarte einreichen können. Die Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Bis Ende des Jahres werden alle Informationen und der entsprechende Dienst für die Energieförderungen 2026 auf den Landeswebseiten aktualisiert sein.

mpi