Natura 2000: Land kommt Vorgaben von EU und Rom nach

Landesregierung genehmigt Erhaltungsziele und Maßnahmen für 40 Besondere Schutzgebiete - Kompromiss zwischen Naturschutz und Landwirtschaft

Bozen (LPA). Natura 2000 ist ein europäisches Netzwerk von Schutzgebieten mit dem Ziel, die natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie die wild lebenden Tier- und Pflanzenarten langfristig zu schützen. Die rechtlichen Grundlagen dafür bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die Vogelschutzrichtlinie. Wie alle Regionen und Autonomen Provinzen ist auch das Land Südtirol verpflichtet, diese europäischen Richtlinien umzusetzen. Die FFH-Richtlinie sieht vor, dass sogenannte „Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung“ in „Besondere Schutzgebiete“ überführt werden und dafür konkrete, wirksame und überprüfbare Erhaltungsziele sowie Maßnahmen festgelegt werden.

Am 19. Dezember hat die Landesregierung auf Vorschlag von Umwelt-, Natur- und Klimaschutzland Peter Brunner die Erhaltungsziele und überarbeiteten Erhaltungsmaßnahmen für rund 40 Natura-2000-Gebiete in Südtirol beschlossen. Insgesamt sind rund 80 Hektar Fläche betroffen.

"Mit diesem Beschluss erfüllen wir eine rechtliche Verpflichtung, der sich Südtirol nicht entziehen konnte. Es war unser Ziel, geschützte Lebensräume langfristig zu sichern und gleichzeitig die landwirtschaftliche Nutzung so weit wie möglich aufrechtzuerhalten - also einen möglichst fairen und praktikablen Kompromiss zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu finden", betont Landesrat Peter Brunner. "Entsteht durch Maßnahmen ein Mehraufwand oder Einkommensverlust, sind technische und wirtschaftliche Unterstützungen vorgesehen."

Die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung hat gemeinsam mit den Landesabteilungen Forstdienst und Landwirtschaft für jedes Gebiet spezifische Ziele und Maßnahmen ausgearbeitet. Diese wurden in ein einheitliches technisches Format ("formats") eingetragen, das vom Umweltministerium vorgegeben und von der EU-Kommission akzeptiert wird. "Die formats definieren klare Ziele, Maßnahmen, Zeiträume und Verbindlichkeiten und schaffen Transparenz für Gemeinden, Betriebe und Verwaltung", betont Leo Hilpold, Direkor des Landesamtes für Natur.

2015 hatte die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet, weil die Ausweisung der Besonderen Schutzgebiete nicht fristgerecht und nicht in der geforderten Qualität erfolgt war. Damit hatte sich auch Südtirol im Verzug befunden. Das Umweltministerium hatte zuletzt ausdrücklich auf mögliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen hingewiesen. "Ohne Genehmigung der Erhaltungsziele und Maßnahmen hätte Südtirol mit weiteren Schritten im Vertragsverletzungsverfahren, finanziellen Sanktionen sowie Kürzungen oder Sperren von Fördermitteln rechnen müssen", erklärt Brunner. Der Beschluss sei daher notwendig, um Schaden vom Land abzuwenden und Rechtssicherheit zu schaffen.

red/mpi