Land fördert Spezialisierung von Ärztinnen und Ärzten im Ausland
Bis zu 50.000 Euro für Weiterbildung an internationalen Kliniken – Landesregierung beschließt finanzielle Unterstützung für Clinical Fellowship
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 9. Jänner beschlossen, dass Ärztinnen und Ärzte künftig finanzielle Unterstützung für ein Clinical Fellowship beantragen können. Das Clinical Fellowship ist eine fortgeschrittene, praxisorientierte Weiterbildung für Fachärztinnen und Fachärzte an Kliniken außerhalb Südtirols, bei der spezifische Kenntnisse und Techniken in der Praxis erworben werden.
Ziel ist es, dadurch hochspezialisierte medizinische Kompetenzen nach Südtirol zu holen und Versorgungslücken in besonders anspruchsvollen Fachbereichen nachhaltig zu schließen. "Mit dieser Regelung investieren wir in die Qualität unseres Gesundheitssystems. Durch die Auslandsaufenthalte ermöglichen wir Südtiroler Ärztinnen und Ärzten, klinische Expertise und hochspezialisiertes Fachwissen direkt in der Praxis aufzubauen und durch internationale Erfahrung weiterzuentwickeln. Die erworbenen Kenntnisse kommen dadurch unmittelbar den Patientinnen und Patienten in Südtirol zugute", sagt Gesundheitslandesrat Hubert Messner.
Die Fortbildung kann an Kliniken in der EU oder außerhalb gemacht werden. Das Land gewährt für das Clinical Fellowship einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro. Die Finanzierungsdauer beträgt maximal 12 Monate. Die Zuwendung deckt entweder das vom Gastland geforderte Mindesteinkommen oder die Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts.
Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Facharzttitel besitzen, den Zweisprachigkeitsnachweis B2 vorlegen und eine Dienstverpflichtung unterschreiben. Diese verpflichtet dazu, innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Fellowships ein Jahr Vollzeit im öffentlichen Gesundheitsdienst in Südtirol zu arbeiten. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, muss der gesamte Betrag samt Zinsen zurückgezahlt werden.
Die Anträge sind beim Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen der Landesabteilung Gesundheit einzureichen. Beizulegen sind unter anderem ein Lebenslauf, eine Beschreibung der Einrichtung und Angaben zu den geplanten Techniken. Für externe Ärztinnen und Ärzte ist ein Gutachten des Landeskomitees für Gesundheitsplanung erforderlich, für Bedienstete des Südtiroler Sanitätsbetriebes das Gutachten der Betriebsdirektion. Insgesamt stellt das Land für diese Maßnahme jährlich 150.000 Euro bereit.
san


