Podologische Leistungen für chronisch Kranke werden ausgebaut

Landesregierung erleichtert den Zugang zu wichtigen podologischen Behandlungen für Menschen mit Diabetes, rheumatischen Erkrankungen und onkologischen Therapien

BOZEN (LPA). Das Angebot podologischer Gesundheitsleistungen, also Leistungen für medizinische Fußpflege, hat die Landesregierung am 27. März mit einem Beschluss auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner erweitert und damit die Betreuung besonders belasteter Patientinnen und Patienten verbessert. Der Beschluss ist seit 1. April 2026 in Kraft. "Künftig können Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte bestimmte podologische Behandlungen auch direkt für Menschen mit Diabetes verordnen", erklärt Messner. Bisher durften dies ausschließlich Fachärztinnen und Fachärzte. "Das verkürzt Wege und vermindert Wartezeiten“, sagt der Gesundheitslandesrat. "Insgesamt sorgen wir dafür, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen schneller und einfacher die podologische Betreuung erhalten, die sie brauchen", betont Messner.

Leistungen für Patienten, die sie am dringendsten brauchen

Neu ist auch, dass Patientinnen und Patienten in onkologischer Behandlung oder mit rheumatologischen Erkrankungen podologische Leistungen weiterhin ticketbefreit erhalten. "Diese Behandlungen dienen der Vorsorge, der Überwachung des Krankheitsverlaufs und der Vermeidung weiterer gesundheitlicher Schäden", erläutert der Gesundheitslandesrat. Die Liste der Leistungen wurde überarbeitet und präzisiert, darunter einfache und komplexe podologische Behandlungen, Maßnahmen bei eingewachsenen Nägeln sowie verschiedene orthopädische Einlagen und Korrekturen.

Für die komplexe podologische Behandlung wird eine Höchstzahl von sechs Sitzungen pro Jahr eingeführt. "Damit werden die Leistungen klarer strukturiert und zielgerichtet auf jene Patientinnen und Patienten ausgerichtet, die sie am dringendsten benötigen", sagt Messner. Auch für die Übergangszeit wurde gesorgt. Verschreibungen, die bis zum 31. Dezember 2025 ausgestellt wurden, bleiben bis Ende 2026 gültig. So können laufende Behandlungen ohne erneute Rezepte fortgesetzt werden.

san