Allgemeinmedizin Generationenwechsel: Anträge bis 30. April
Frist für Anträge im Verfahren zum Generationenwechsel in der Allgemeinmedizin und bei den Kinderärztinnen und Kinderärzten freier Wahl läuft noch bis 30. April
BOZEN (LPA). Die Frist für die Einreichung der Anträge um Zulassung zum Verfahren für den Generationenwechsel bei den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin sowie den Kinderärztinnen und Kinderärzten freier Wahl läuft noch bis Donnerstag, 30. April.
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte freier Wahl, die in den jeweiligen Landesrangordnungen für das Jahr 2026 gereiht sind, können ihren Antrag mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) beim Landesamt für Gesundheitsbetreuung einreichen.
Der Generationenwechsel ist ein geregeltes Verfahren zur schrittweisen Übergabe einer ärztlichen Tätigkeit: Ärztinnen und Ärzte, die die Voraussetzungen für die Pensionierung erfüllen, haben ihren Antrag bereits beim Sanitätsbetrieb eingereicht. Interessierte, in den Landesrangordnungen gereihte Ärztinnen und Ärzte können bis 30. April beim Land um Teilnahme am Verfahren ansuchen. Anschließend erfolgt eine abgestimmte Übergabe, bei der die bisherigen Ärztinnen und Ärzte ihre Tätigkeit teilweise reduzieren und die Nachrückenden schrittweise einen Teil der Betreuung übernehmen, bis zur vollständigen Übernahme nach der Pensionierung.
Die Antragsvorlage sowie weitere Informationen sind unter folgendem Link im Landeswebportal im BereichGesundheit abrufbar: Verfahren für den Generationswechsel bei Ärzte und Ärztinnen der Allgemeinmedizin.
kat


