Corporate Design

Auf den mit Unterstützung des Landes errichteten Einrichtungen bzw. angekauften Geräten und Ausstattungsgegenständen ist ein Schild mit folgendem Hinweis in der jeweiligen Landessprache anzubringen: „Mit der Unterstützung des Landes Südtirol" und dem Logo des Landes Südtirol.

Die verschiedenen Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit (Faltblätter, Poster, Postkarten, Zeitungsinserate, Webseiten usw.) zu den vom Land Südtirol finanzierten Projektmaßnahmen müssen folgenden Hinweis tragen: „Die Initiative wird vom Land Südtirol, Präsidium und Außenbeziehungen, Amt für Kabinettsangelegenheiten, Entwicklungszusammenarbeit unterstützt" zusammen mit dem Logo des Landes Südtirol.

Das Logo darf nur für diesen Zweck benützt werden.

Ermächtigung zur Verwendung von Wappen, Banner und Logo

Ansprechpartner für die Ermächtigung zur Verwendung von Wappen, Banner und Logo des Landes Südtirol und zu deren korrekten Anwendung ist die Landesabteilung Präsidium, Tel.: 0471 412240, E-Mail: praesidium@provinz.bz.it.

Alle Richtlinien und Vorlagen sind für Landesbedienstete im Intranet unter dem Abschnitt „Kommunikation“ verfügbar.

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