Entwicklungszusammenarbeit des Landes

Die Entwicklungszusammenarbeit des Landes leistet einen Beitrag zur Armutsbekämpfung in Ländern des Globalen Südens und fördert eine gerechtere, solidarische und nachhaltige Entwicklung. Das Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt ist zuständig für die Unterstützung und Koordination von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, zum Schutz kultureller und sprachlicher Minderheiten, Notstandmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern, sowie Projekte zur Bewusstseinsbildung und dem globalen Lernen in Südtirol.

Das Land Südtirol gehörte in Italien zu den ersten Regionen und Provinzen, die Kriterien regionaler Entwicklungszusammenarbeit anzuwenden begann. Im Landesgesetz Nr. 5/1991 „Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen“ (Externer Link) wurden diese Kriterien festgelegt.

Die Entwicklungszusammenarbeit des Landes Südtirol basierte in den vergangenen 30 Jahren auf einer engen Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, den verschiedenen Gemeinschaften und Gebieten. Dadurch wurde eine intensive, aktive Beteiligung der lokalen Bevölkerung der Länder des Globalen Südens an den Initiativen gefördert, die zu einer nachhaltigen Entwicklung und zum Erreichen wichtiger Ziele im Bereich der Armutsbekämpfung sowie zur Verbesserung der Lebensbedingungen beiträgt.

Die Zusammenarbeit des Landes Südtirol umfasst die folgenden Schwerpunkte:

  • Entwicklungsprojekte und –programme in Ländern des Globalen Südens
  • Projekte und Programme zum Schutz von sprachlichen und kulturellen Minderheiten
  • Projekte zur Bewusstseinsbildung und dem globalen Lernen in Südtirol
  • Notstandsmaßnahmen und humanitäre Hilfe.

Weitere Einsatzbereiche sind:

  • Abgabe von alten medizinischen Geräten oder Gütern des Landes für den Gebrauch in Entwicklungsprogrammen
  • Koordination zwischen lokalen Behörden und gemeinnützigen Organisationen des Landes, sowie die Koordination auf internationaler und interregionaler Ebene
  • Planung und Umsetzung der dezentralen Entwicklungszusammenarbeit mit EU-Geldern oder Fördermitteln anderer internationaler Organisationen.

Zu den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des Landesgesetzes Nr. 5/1991 gehören:

  • Befriedigung der Grundbedürfnisse der Bevölkerung in Entwicklungs- und Schwellenländern
  • Maßnahmen zur Ernährungssicherheit
  • Förderung von schulischer Bildung und Berufsausbildung
  • Verringerung von Armut durch die Förderung von Einkommen schaffenden Maßnahmen und eine gerechtere wirtschaftliche Entwicklung
  • Kultur- und Sozialförderung
  • Umweltschutz und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung
  • Schutz von benachteiligten Gruppen wie Frauen und Kindern
  • Schutz von sprachlichen und kulturellen Minderheiten und der kulturellen Identität
  • friedliche Lösung von Konflikten

Die allgemeinen Ziele der Entwicklungszusammenarbeit des Landes Südtirol und die Leitprinzipien auf denen sie beruhen, sind jene, die in Beschlüssen auf nationaler, internationaler und EU-Ebene festgelegt sind. So sind zum Beispiel die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (und die 169 spezifischen Ziele), die von den Vereinten Nationen für die Zukunft der internationalen Entwicklung (2015-2030) beschlossen wurden, zentrale Leitlinien der Entwicklungszusammenarbeit des Landes.