Essensgutscheine - FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Abwesenheiten]

Kann der Essensgutschein für den Betriebsausflug verwendet werden?

Nein, für den Betriebsausflug steht kein Essensgutschein zu.

Mit Bereichsvertrag hat die Landesverwaltung die Zuweisung der Pro-Kopf-Quote und eine bezahlte Abwesenheit von 3,5 Stunden an die am Betriebsausflug teilnehmenden Landesbediensteten, verfügt.

  • Nummer:  154568
  • Letzte Aktualisierung: 30.8.2021
[Gesundheitskarte und App Blube]

Ist das Herunterladen der App Blube auf den von der Verwaltung bereit gestellten Geräten erlaubt?

Ja, die App Blube kann sowohl auf private Geräte als auch auf das von der Landesverwaltung bereit gestellte Smartphone oder Tablet herunter geladen werden.

  • Nummer:  154552
  • Letzte Aktualisierung: 24.8.2021
[Essenskarten]

An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen neuen Stundenplan habe und dadurch eine Änderung der zugewiesenen Anzahl der wöchentlichen Essensgutscheine notwendig ist?

Die vorgesetzte Führungskraft (oder eine von ihr delegierten Bezugsperson) ist für die Zuweisung und Änderung der Anzahl der wöchentlichen Essensgutscheine zuständig.

Dafür werden die geltenden bereichsvertraglichen Bestimmungen zum Mensadienst, die Regeln der Rundschreiben  des Generaldirektors und die Stundenplaneinteilung berücksichtigt.

  • Nummer:  154513
  • Letzte Aktualisierung: 20.8.2021
[Führungsstrukturen und WebAnwendung Blube]
Kann ich die Liste der Nutzer korrigieren oder ändern?

Die WebAnwendung Blube wird täglich mit den Daten der Nutzer (Bedienstete einer Führungsstruktur) über einen automatisierten Datenfluss über das Personalverwaltungsprogramm eingespeist.

Die Eingabe und Änderung von Daten in der Liste der "Nutzer" sind somit weder notwendig noch dienlich. Eventuelle Unstimmigkeiten in der Namensliste können via E-Mail an Essensgutscheine.buonipasto@provinz.bz.it gemeldet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Führungsstruktur für nachstehende Aufgaben innerhalb der WebAnwendung Blube zuständig ist:

  • Zuweisung/Änderung des Profils bzw. der Anzahl der wöchentlichen Essensgutscheine -> Kartei "Deaktivierungen/Änderung Daten Card"
  • zeitweilige, namentliche Zuweisung der Jolly-Karten und deren Rückgabe -> Kartei "Namenslose Karten"
  • Auswertung der vom Personal einer Führungsstruktur genossenen Essensgutscheine zum Zweck der Stichprobenkontrollen -> Kartei "Transaktionen".

Alle anderen Karteien in der WebAnwendung Blube stehen lediglich der Einsicht für Informationen zur Verfügung.

  • Nummer:  154602
  • Letzte Aktualisierung: 7.9.2021
[Lehrpersonal]

Kann ein Musikschullehrer, der am Nachmittag an der Schule unterrichtet und am Abend ein "Schülerkonzert" hat, den Essensgutschein einlösen?

Ja, vorausgesetzt, dass die bereichsvertraglichen Bedingungen eingehalten werden.

  • Nummer:  154597
  • Letzte Aktualisierung: 6.9.2021
[Stundenplan / Arbeitszeit]

Ich arbeite von 18 Uhr bis 24 Uhr. Wann kann ich den Essensgutschein einlösen?

In diesem Fall kann der Essensgutschein in der Zeitspanne zwischen 17 Uhr und 21 Uhr eingelöst werden.

  • Nummer:  154590
  • Letzte Aktualisierung: 3.9.2021
[Abwesenheiten]

Kann ich den Essensgutschein in Anspruch nehmen, wenn ich an einer Gewerkschaftsversammlung teilnehme?

Ja, Personal, das an Gewerkschaftsversammlungen teilnimmt (max. 10 Stunden im Jahr bezahlte Abwesenheit), steht der Essensgutschein unter Einhaltung der Bestimmungen des Bereichsvertrages zu.

  • Nummer:  154567
  • Letzte Aktualisierung: 30.8.2021
[Gesundheitskarte und App Blube]

Wie kann ich die App Blube auf Smartphone oder Tablet herunterladen?

Die App Blube ist für Geräte Android und iOS verfügbar.

Zum Herunterladen der App auf Smartphone oder Tablet, in der Suchzeile "Bluticket Card" hineinschreiben:

  • in Play Store für Android
  • in App Store für iOS, 

die Ikone mit der Aufschrift "Bluticket Card" auswählen, die Schaltfläche "Installieren" und dann "Öffnen" drücken.

Daraufhin ist die App auf dem Gerät für den Einstieg mit den persönlichen Zugangsdaten dienlich.

Anleitungen zu App Blube 

  • Nummer:  154551
  • Letzte Aktualisierung: 24.8.2021
[Essenskarten]

Wieviel muss ich mindestens ausgeben, um den Essensgutschein richtig zu nutzen?

Um den Essensgutschein korrekt zu verwenden, muss der Preis des Essens wenigstens dem Wert des von der Landesverwaltung zur Verfügung gestellten Essensgutscheines entsprechen. Dieser ist derzeit mit 7,00 Euro festgelegt.

  • Nummer:  154512
  • Letzte Aktualisierung: 20.8.2021
[Lehrpersonal]

Steht der Essensgutschein zu, wenn ein Lehrer am Vormittag an der Schule und abends in der Abendschule unterrichtet?

Nein, weil der Unterricht in der Abendschule nicht zum Auftrag laut Arbeitsvertrag gehört. Die Abendschule ist eine Zusatzleistung, die gesondert vergütet wird (ähnlich wie die Referententätigkeit).

  • Nummer:  154596
  • Letzte Aktualisierung: 6.9.2021