Essensgutscheine - FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Essenskarten]
Wann kann ich den Essensgutschein einlösen?

Das berechtigte Personal kann den Essensgutschein während folgender Zeitspannen einlösen:

  • bei Arbeitszeiteinteilung tagsüber, zwischen 11 Uhr und 15 Uhr;
  • bei Arbeitszeiteinteilung nachmittags / abends, zwischen 17 Uhr und 21 Uhr.

Der Essensgutschein ist während obgenannter Zeitspannen zum Ankauf oder zu Einnahme des Essens einzulösen; die Nutzung während und für die Kaffeepause ist nicht zulässig.

  • Nummer:  154509
  • Letzte Aktualisierung: 20.8.2021
[Lehrpersonal]

Steht der Essensgutschein zu, wenn eine Lehrperson Unterrichtstätigkeit verrichtet, und am selben Tag, oder ganztägig an einem Samstag, an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt?

Ja, da die Lehrperson sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag Dienst leistet, steht der Essensgutschein zu. Dies gilt nur für die verpflichtende Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die von der Schulführungskraft genehmigt werden. Dies unter Voraussetzung, dass die vertraglichen Bedingungen für die Nutzung des Essensgutscheines erfüllt sind.

Im Fall von verpflichtender Teilnahme an Online-Kursen von zu Hause steht der Essensgutschein nicht zu.

  • Nummer:  154594
  • Letzte Aktualisierung: 6.9.2021
[Stundenplan / Arbeitszeit]

Kann ich den Essensgutschein bei einer Arbeitszeit von 33 Stunden aufgeteilt auf 5 Tage je Woche jeden Tag einlösen?

Entsprechend den europäischen und bereichsvertraglichen Bestimmungen darf das Personal nicht mehr als 6 durchgehende Arbeitsstunden leisten bzw. der Arbeitgeber muss den Bediensteten eine Arbeitsunterbrechung nach 6 Stunden Arbeit gewährleisten. 

Personal, das 33 Wochenstunden auf 5 Tage verteilt und einen Tagesdurchschnitt von 6 Stunden und 36 Minuten hat, steht der Essensgutschein zu:

  • im Fall von flexibler Arbeitszeit, wenn die Arbeitsleistung mit einer Essenspause von wenigstens 30 vertraglichen Minuten unterbrochen wird und mindestens eine Stunde Dienst vor und nach der Pause erbracht werden;
  • im Fall von fixer Arbeitszeiteinteilung und einem durchgehenden Stundenplan von nicht weniger als 6 Stunden oder einer durchgehenden Unterrichtstätigkeit von nicht weniger al 300 Minuten, auch ohne Unterbrechung wegen Essenspause.
  • Nummer:  154587
  • Letzte Aktualisierung: 3.9.2021
[Führungsstrukturen und WebAnwendung Blube]

Wie gebe ich das Profil für einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin ein?

In der WebAnwendung Blube über die Kartei "Deaktivierungen/Datenänderungen Cards":

  • klicken Sie die Ikone mit dem "+"
  • treffen Sie im Feld "Typ" die Auswahl "Profiländerung"
  • klicken Sie die Schaltfläche "Suchen" im Feld "PAN" und wählen den gewünschten Benutzter aus
  • wählen Sie ein passendes Profil aus der verfügbaren Liste im Feld "Profil"
  • speichern Sie die Eingabe durch Klicken der Ikone mit der Diskette.

Die Eingabe ist sofort wirksam.

  • Nummer:  154581
  • Letzte Aktualisierung: 1.9.2021
[Abwesenheiten]

Steht der Essensgutschein im Außendienst immer zu?

Nein, Personal im Außendienst, dem die pauschale Tagesvergütung bezahlt wird, steht der Essensgutschein nicht zu.

  • Nummer:  154564
  • Letzte Aktualisierung: 30.8.2021
[Interne Mensen und Landesmensa]

Kann ich an Tagen an denen der Betriebsausflug organisiert wird, in der internen Mensa oder in der Landesmensa mit Sitz in Bozen, das Essen einnehmen?

Ja, das Personal kann an jenen Tagen, an denen der Betriebsausflug organisiert wird, in einer internen Mensa oder in der Landesmensa (mit Sitz in Bozen), das Essen einnehmen.

Hingegen ist die dem Landespersonal von der Landesverwaltung zugewiesenen Pro-Kopf-Quote für die Organisation und Abwicklung des Betriebsausfluges vorgesehen. 

Die Pro-Kopf-Quote steht dem Lehrpersonal, den Inspektorinnen/Inspektoren und den Schulführungskräften der Grund-, Mittel- und Oberschulen nicht zu.

  • Nummer:  154569
  • Letzte Aktualisierung: 30.8.2021
[Gesundheitskarte und App Blube]

Kann ich meine Gesundheitskarte im Betrieb, in welchem ich normalerweise esse, hinterlegen?

Nein. Es wird vorausgeschickt, dass die Gesundheitskarte eine persönliche, mitzuführende Karte ist, um sie in Einsatzbereichen des privaten Lebens vorweisen zu können (Steuerkodex, Gesundheitsdienste, usw.).

Das Hinterlegen der Gesundheitskarte im Gastbetrieb/Betrieb ist unzulässig und stellt einen Missbrauch dar; dieser Missbrauch sieht verwaltungsrechtliche und disziplinarrechtliche Strafen vor.

Auch läuft der/die Bedienstete die Gefahr, dass der Gastbetrieb/Betrieb die Gesundheitskarte sogar an Tagen eventueller Abwesenheiten durchzieht, und somit der Essensgutschein abgebucht wird.

Es gilt - siehe auch Bereichsvertrag - der Grundsatz, dass täglich ein einziger Essensgutschein zur Verfügung steht, der an Arbeitstagen am Dienstsitz für das Essen während der Pause eingelöst werden kann.

Es sind keine alternativen Einsatzmöglichkeiten zu den bereichsvertraglichen Bestimmungen und Regeln der Rundschreiben des Generaldirektors vorgesehen und anderweitige Aufzeichnungsformen sind unzulässig.

  • Nummer:  154548
  • Letzte Aktualisierung: 24.8.2021
[Essenskarten]

Was muss ich tun, um den Essensgutschein einzulösen?

Vorausgesetzt, dass die vertraglichen Bedingungen für die Nutzung des Essensgutscheines erfüllt sind, verwendet das Personal die eigene Gesundheitskarte/Bürgerkarte, um das Essen in einem vertragsgebundenen Gastbetrieb oder Geschäft mit dem Essensgutschein zu bezahlen.

Die Abbuchung des Essensgutscheines kann auch unter Verwendung des Smartphones oder Tablets (privates oder dienstliches) erfolgen, indem vorher die entsprechende APP (Android oder iOS -> siehe Anleitungen) heruntergeladen wurde.

  • Nummer:  154505
  • Letzte Aktualisierung: 19.8.2021
[Lehrpersonal]

Steht der Essensgutschein zu, wenn eine Lehrperson am Vormittag in der Klasse unterrichtet und am Nachmittag verschiedene andere Tätigkeiten verrichtet?

Es wird vorausgeschickt, dass dem Lehrpersonal der Essensgutschein unter folgenden Bedingungen zusteht:

  • Unterrichtstätigkeit von nicht weniger als 50 Minuten sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag, wobei eine dokumentierte Mittagspause eingelegt werden muss;
  • bei Unterrichtstätigkeit von nicht weniger als 300 durchgehenden Minuten, auch ohne dokumentierter Unterbrechung wegen  Mittagspause.

Die Teilnahme an den nachstehend angeführten Sitzungen wird als Unterrichtstätigkeit gewertet, da sie zu den programmierten und verpflichtenden Tätigkeiten zählen:

  • Kollegialorgan-Sitzungen
  • Klassenrat-Sitzungen
  • Plenarsitzungen
  • Projekte
  • andere programmierte und verpflichtende Sitzungen
  • Sitzungen von Arbeitsgruppen
  • Teamplanung
  • Sprechstunden
  • Elternabende.

Es wird festgehalten, dass die individuelle Vorbereitungstätigkeit für den Unterricht und die Korrektur der Schularbeiten und Hausaufgaben innerhalb und außerhalb der Schulräumlichkeiten nicht zu den programmierten und verpflichtenden Tätigkeiten gehören.

  • Nummer:  154593
  • Letzte Aktualisierung: 6.9.2021
[Stundenplan / Arbeitszeit]

Ich arbeite am Vormittag von 11 Uhr bis 12 Uhr und nachmittags von 13 Uhr bis 16 Uhr. Kann ich den Essensgutschein nutzen, auch wenn ich nicht 6 Arbeitsstunden erbracht habe?

Ja, im Fall von Arbeitsleistungen am Vormittag und am Nachmittag (oder am Vormittag und am Abend oder am Nachmittag und am Abend) mit dokumentierter Unterbrechung wegen Mittagspause, steht der Essensgutschein zu, auch wenn nicht 6 Arbeitsstunden erbracht worden sind.

  • Nummer:  154586
  • Letzte Aktualisierung: 2.9.2021