Augenschutz
Die Augen werden durch Schutzbrillen oder Vorstecker auf Brillen geschützt. Das ganze Gesicht wird durch Schutzschilde, -hauben oder -schirme gesichert.
Die Schädigungen des Auges können verschiedene Ursachen haben:
- Mechanische Schäden
Staub, Säure, Splitter dringen in das Auge ein; Schlag- oder Stoßverletzung. - Optische Schädigungen
Natürliche und künstliche Licht- oder Strahlenquellen verursachen einen großen Anteil von Augenschädigungen in Abhängigkeit von der Wellenlänge:- Ultraviolette Strahlen 200-380 nm (1 nm Nanometer = 10-9 m) Besonders schädlich sind kurzweilige Strahlen mit rd. 310 nm. - Verblitzen beim Elektroschweißen.
- Sichtbares Licht 380-780 nm
zu hohe Leuchtdichte und geringe Beleuchtung beeinträchtigt die Sehfähigkeit. - Infrarote Strahlen 780-400 nm
Die Strahlungsenergie wird zum Teil auf der Netzhaut in Wärme umgewandelt. Dies kann zu Verbrennungen und zur Erblindung - Feuerstar - führen. - Laserstrahlen
Die Bündelung der Strahlen von 350 nm bis 1400 nm wirkt sich auf der Netzhaut besonders gefährlich aus. Netzhautschäden durch Laserstrahlen von über 1400 nm treten nur bei langer und starker Strahlung auf. - Chemische Schädigungen
Feste, flüssige oder gasförmige Chemikalien können in das Auge eindringen, z. B. Laugen, Säuren, ätzende Gase. - Sie verätzen die Hornhaut mit Beeinträchtigung der Sehfähigkeit.
- Thermische Schädigungen
Extreme Kälte oder Hitze führt ebenfalls zu Augenschädigungen - Tränen des Auges bei Kälte - Verbrennungen der Hornhaut durch Hitze.
Schutzbrillen
Die Schutzbrille besteht aus dem Tragkörper und den Sichtscheiben (DIN 4646 Teil 1, DIN EN 166). Gegen seitliches Eindringen von Schadstoffen oder Strahlen wird sie mit einem Seitenschutz ausgerüstet. Es gibt Gestellbrillen und Korbbrillen (Maskenbrillen) mit Lüftungsöffnungen.
Schutzbrillen müssen einwandfrei sitzen. Die Gesichtsfeldgröße wird durch Mindestmaße der Sichtscheiben nach DIN 4646 Teil 1 bestimmt. Das Brillenmaterial muss temperaturbeständig und schwer entflammbar sein, darf keine gesundheitsschädlichen Bestandteile haben sowie nicht durch Feuchtigkeit und Schweiß angegriffen werden. Für verschiedene Gefährdungen wurden sehr unterschiedliche Schutzbrillen entwickelt. Vorstecker bestehen meist aus Kunststoff mit hochklappbaren Sichtscheiben, die auf Brillen aufgesetzt werden.
Kennzeichnung für den Tragekörper: Identifikationszeichen des Herstellers, Gefährdungsbereich, Zertifizierungszeichen; für die Sichtscheiben: Identifikationszeichen des Herstellers, Schutzstufe (nur Filter), optische Klasse, mechanische Festigkeit (falls zutreffend), Zertifizierungszeichen.
Schutzschilde
Gegen Splitter, Chemikalien oder Strahlung verwendet man Schutzschilde. Sie werden an einer Kopfhalterung hochklappbar getragen oder an einem Griff mit der Hand als Freisichtschild gehalten. Das Fenster im Schild enthält auswechselbare bzw. verstellbare Filtersichtscheiben, z. B. beim Elektroschweißen.
Schutzhauben
In Verbindung mit einem Schutzhelm oder einer anderen Traghilfe werden Schutzhauben aus verschiedenem Material getragen. Sie sind weitgehend geschlossen und teilweise mit hochklappbarer Sichtscheibe ausgerüstet, z. B. für Glühöfen.
Schutzschirme
Schutzschirme sind am Schutzhelm oder anderen Traghilfen befestigt, aber nicht allseitig geschlossen. Sie können z. B. aus Drahtgewebe oder Kunststoff bestehen und haben teilweise metallisierte Oberflächen zur Wärmereflexion. Sie müssen schwer entflammbar sein und schützen gegen mechanische Einwirkungen, Spritzer, Funken, Strahlungshitze und Chemikalien. Teilweise haben sie Sicherheitssichtscheiben mit Filterwirkung. Bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen mit Nennspannungen bis 1000 V müssen Schutzschirme nach DIN VDE 0680 aus isolerendem Kunststoff (keine freiliegenden Metallteile) bestehen. An der Innenseite des Schutzschirmes soll eine Folie als Verblitzschutz vorhanden sein.
Sichtscheiben
In Abhängigkeit von der Schutzwirkung werden Sichtscheiben eingeteilt in
- Sicherheitssichtscheiben - Sichtscheiben mit Filterwirkung
Sichtscheiben müssen Mindestanforderungen hinsichtlich der thermischen und der UV-Beständigkeit sowie der optischen Qualität genügen. Für Sichtscheiben gilt:
- Klasse 1:Geringer Brechwert für Arbeiten mit hohen Anforderungen an die Sehleistung und Dauergebrauch
- Klasse 2:Mittlerer Brechwert für Arbeiten mit durchschnittlichen Anforderungen an die Sehleistung
- Klasse 3:Großer Brechwert nur in Ausnahmefällen für grobe Arbeiten ohne größere Anforderungen an die Sehleistung und nicht für Dauergebrauch.
Jede Sichtscheibe muss mit der optischen Klasse gekennzeichnet sein.
Sicherheitssichtscheiben ohne Filterwirkung
Sicherheitssichtscheiben sind überall erforderlich, wo mit mechanischen Schädigungen der Augen zu rechnen ist. Als Werkstoffe sind zugelassen:
- Einscheibe-Sicherheitsglas - Hartglasscheiben,
- Verbund-Sicherheitsglas - Mehrscheibenglas,
- Kunststoff
Sicherheitssichtscheiben müssen DIN 4646 Teil 1 entsprechen. Sie werden auch als Korrektionsgläser für Brillenträger hergestellt.
Sichtscheiben mit Filterwirkung
Schädliche Strahlungen müssen so gefiltert werden, dass deren Intensität und spektrale Verteilung für das Auge ungefährlich wird, jedoch gute Sichtbedingungen gewährleistet bleiben. Filtersichtscheiben können aus den gleichen Werkstoffen wie Sicherheitssichtscheiben hergestellt sein. Sichtscheiben die zusätzlich die Prüfung auf Nichthaften von Schmelzmetall bestehen, werden mit der Ziffer 9 gekennzeichnet.
Eine Unterteilung in Schutzstufen erlaubt die geeignete Filtersichtscheibe mit genügender Schutzwirkung auszuwählen - Filerschutzstufen 1 bis 16 (DIN 4646 Teil 1, DIN EN 166).
Filtersichtscheiben werden nach der abzuschirmenden Strahlenart unterteilt in:
Filter für das Schweißen und verwandte Techniken | DIN EN 169 |
Ultraviolettschutzfilter | DIN EN 170 |
Infrarotschutzfilter | DIN EN 171 |
Sonnenschutzfilter | DIN EN (DIN 4647 Bl.4) |
Laserschutzfilter | DIN EN (DIN 58215) |
Einsatzbereiche für verschiedene Augenschutzgeräte nach DIN 4646 Teil 1