Autonome Provinz Bozen - Südtirol
  19. Amt für Arbeit

II.3. SCHWERPUNKT 2: Zusammenführung von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt
Eine der schwierigsten und gleichzeitig maßgeblichsten Aufgaben und Herausforderungen im Rahmen der Beschäftigungspolitik ist sicherlich die Voraussetzungen für eine angemessene, rasche und kohärente Zusammenführung von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt zu schaffen.
Das Erreichen dieses Ziels hängt unmittelbar von der Qualität ab, mit der einerseits eine korrekte, auf Grund- und Globaldaten basierende Informationstätigkeit aufgebaut wird und andererseits die als Vermittler zwischen Angebot und Nachfrage geeigneten Stellen und Institutionen bestimmt werden.
Entscheidend ist auch die Glaubwürdigkeit dieser Stellen und Einrichtungen, die nicht allein durch Vorschriften oder durch die Verwaltungsorganisation erreicht werden kann, sondern vielmehr durch eine gut koordinierte praktische Arbeit und die dabei erzielten Ergebnisse entsteht.

II.3.1.: Strategien für die Informationstätigkeit zu Schwerpunkt 2
In Anbetracht der obigen Ausführungen ist es wichtig zu klären, welche Voraussetzungen notwendig sind, um über die erforderlichen Arbeitsmarktdaten verfügen, um innerhalb des Landesgebietes in angemessener Weise intervenieren und um die kompetente Arbeitsweise der Mitarbeiter gewährleisten zu können.
Neben den Informationen, die mit den in den Merkblättern A.1.1. und A.1.2. vorgeschlagenen Untersuchungen erworben werden können, sind zum Erreichen dieses Ziels weitere Maßnahmen innerhalb des Informationsdienstes notwendig, und zwar:
• Standardisierung und Vernetzung der bestehenden Informationssysteme der verschiedenen im Landesgebiet tätigen Stellen und Einrichtungen (siehe Merkblatt ZAN.A.1.1.);
• Verbindung mit dem europäischen EURES-Netz, vor allem im Hinblick auf die angrenzenden Wirtschaftsgebiete (siehe Merkblatt ZAN.A.1.2.);
• systematische Untersuchung in den Arbeitsämtern anhand eines eigens erstellten und die normalen Erhebungen ergänzenden Fragebogens zur Ermittlung der Bereitschaft zu einer Beschäftigungsannahme zu suboptimalen Bedingungen (siehe Merkblatt ZAN.A.1.3.).

Merkblatt ZAN.A.1.1.:
Standardisierung und Vernetzung der Informationssysteme

Zielsetzung:
• einheitliche Informationsstandards schaffen;
• die direkte Kommunikation zwischen den verschiedenen Stellen und Einrichtungen ermöglichen;
• die verfügbaren Informationen qualitativ und quantitativ verbessern, wobei die Daten auch gegliedert nach Geschlecht zu erfassen sind;
• die Voraussetzungen für einen raschen Zugang zu den relevanten Arbeitsmarktdaten schaffen.

Adressaten:
Alle beteiligten Einrichtungen: die zuständigen Abteilungen und Dienststellen der Landesverwaltung, Handelskammer, NISF u.a.

Durchführungsmodalitäten:
Es handelt sich um eine außerordentlich komplexe Aufgabe, deren Durchführung nur mittelfristig und abhängig von den betrieblichen Bedingungen sowie nach Verabschiedung eines einschlägigen Gesetzes zum Schutz der betreffenden Einrichtungen möglich ist. Es ist also eine politische Entscheidung sowie eine koordinierte und gemeinsame Durchführbarkeitsstudie durch Informatikexperten erforderlich.

Koordinierungsorgan und Verantwortlichkeit:
Angesichts der erfolgreichen Verwirklichung der Datenbank des Gesundheitsdienstes ist davon auszugehen, daß diesem die Federführung und Überwachung bei der Vorbereitung des Standardisierungsprozesses übertragen wird. Gegebenenfalls kann ihm ein aus Mitarbeitern der betroffenen Einrichtungen bestehendes Team zur Seite gestellt werden, dessen Aufgabe es sein wird, die Durchführung des Projektes zu unterstützen, zu koordinieren und auf dessen Gültigkeit hin zu kontrollieren.

Art der erforderlichen Ressourcen:
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Projekt, sowohl was die Anforderungen an die mit der Durchführung beauftragten Experten als auch die benötigten finanziellen Mittel betrifft: die Standardisierung der Datenerfassung, der Verarbeitungsprogramme und -verfahren sowie der Aufbau einer geeigneten Systemarchitektur sind mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden und erfordern viel Geschick und entsprechende Versuchsphasen.

Zeitlicher Ablauf:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, daß für die Herstellung des politischen Konsens und für die Durchführbarkeitsstudie ein Jahr erforderlich ist; hinzu kommt ein weiteres Jahr für die Versuchsphase, die Aufschluß über die notwendigen Fristen und Verfahren für eine spätere Ausweitung geben wird.

Gegenwärtiger Stand der Maßnahme:
Es ist darauf hinzuweisen, daß diese Maßnahme durch die ersten Verbindungen zwischen der Datenbank des Gesundheitsdienstes und den Arbeitsämtern bereits in die Wege geleitet wurde. Die Ausweitung auf die Beobachtungsstelle und die Vernetzung mit anderen Datenbanken ist mit großer Sorgfalt und schrittweise vorzunehmen, in Verbindung mit Entscheidungen hinsichtlich der Ausbildung des Personals in den Außenstellen und der Bestimmung der Kriterien und Zuständigkeiten für die Überprüfung der Daten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dem Gesundheitsdienst die Hauptverantwortung für alle Einzelangaben und für die Entwicklung von Standardprogrammen für die globale Datenerfassung zu übertragen. Parallel dazu sind für bestimmte Informationen entsprechende Kontroll- und Zensurmechanismen vorzusehen im Hinblick auf die Abrufung von Einzeldaten zur Erstellung von nicht standardmäßigen Statistiken (unter Einhaltung des Geheimhaltungsprinzips). Für die von den Arbeitsämtern bereitgestellten Daten (Arbeitslose, Arbeitsuchende usw.) sowie die gegebenenfalls von den Unternehmen bekanntgegebenen Daten (Arbeitsgesuche) ist ferner die Einrichtung von separaten Archiven denkbar, die auch von außen zugänglich sind (über Internet oder entsprechende Terminals in den Arbeitsämtern) und gleichzeitig eine allgemeine und permanente Informationsquelle für die betreffenden Dienststellen darstellen. In Anbetracht dieser komplexen und nur langfristig lösbaren Probleme ist eine Durchführbarkeitsstudie unumgänglich, die ausführliche Angaben über die einzelnen Durchführungsphasen und die Ausbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter, die diese Datenbanken später verwenden werden, enthalten muß.

Merkblatt ZAN.A.1.2.:
Verbindung mit dem EURES-Netz

Zielsetzung:
Zugang erhalten zu den Informationen, die innerhalb des EURES-Netzes ausgetauscht werden:
• Informationen über Arbeitsangebot und -nachfrage für eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat;
• Informationen über die Arbeitsmarktlage und -entwicklung nach Regionen, Tätigkeitsgebieten und gegebenenfalls nach dem Ausbildungsniveau der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
• Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Mitgliedstaaten.

Adressaten:
Die europäischen Bürger und Unternehmen.

Durchführungsmodalitäten:
a) für das inländische Netz: Ausbildung des Euroberaters und anschließender Zugang zum EURES-Netz;
b) für das grenzüberschreitende Netz mit dem Land Tirol und der Autonomen Provinz Trient: Bildung des interregionalen Gewerkschaftsrates Land Tirol/Autonome Provinz Bozen/Autonome Provinz Trient; Durchführbarkeitsstudie über die Einrichtung eines grenzüberschreitenden EURES-Dienstes.

Die Mitglieder des EURES-Netzes:
c) für das inländische Netz: die Abteilung Arbeit;
d) für das grenzüberschreitende Netz mit dem Land Tirol und der Autonomen Provinz Trient: die Abteilung Arbeit, das AFI und die Handelskammer (auf der Seite Südtirols).

Koordinierungsorgan und Zuständigkeit:
Der Euroberater.

Förderungsmaßnahmen:
Informations- und Pressekampagne durch die Berufsverbände und Arbeitnehmerorganisationen, durch die Abteilung Arbeit (Euroberater) über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr (1 bis 2 Anzeigen pro Monat).

Art der erforderlichen Ressourcen:
Ein Euroberater sowie eine Hilfsperson für allgemeine Tätigkeiten.

Zeitlicher Ablauf:
6 Monate für den Aufbau des inländischen Netzes;
15 Monate für den Aufbau des grenzüberschreitenden Netzes.

Priorität:
hoch.

Merkblatt ZAN.A.1.3.:
Systematische Untersuchung in den Arbeitsämtern anhand eines eigens erstellten und die normalen Erhebungen ergänzenden Fragebogens zur Ermittlung der Bereitschaft zu einer Beschäftigungsannahme zu suboptimalen Bedingungen

Zielsetzung:
• durch eine spezifische und entsprechend gegliederte Dokumentation über die Erwartungen der Arbeitnehmer eine einfach zu verwaltende Informationsquelle für die Arbeitsämter schaffen, die gegebenenfalls auch für die Arbeitgeber interessant ist, um auf diese Weise
• eine größere Flexibilität bei der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

Adressaten:
• Arbeitsämter.
• Berufsverbände und einzelne Unternehmen.

Durchführungsmodalitäten:
• Analyse der einschlägigen Gesetzgebung zur Beurteilung der Zulässigkeit der Initiative;
• Ausarbeitung des entsprechenden Fragebogens;
• versuchsweise Anwendung über einen begrenzten Zeitraum;
• Festlegung der Fristen und Verfahren zur Erhebung bzw. Verbreitung der Einzel- und Globaldaten in den Arbeitsämtern;
• Bestimmung der Kommunikationswege für die Weitergabe der Informationen an die Unternehmen.

Koordinierungsstelle und -organ, Verantwortlichkeit:
Das Arbeitsamt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Initiative, für die Ausarbeitung des Fragebogens und die Festlegung der Verfahren zur Datenerhebung und -verbreitung; da es gegenwärtig bereits einen Fragebogen gibt, der das normale Formular ergänzt und einige spezifische Fragen über die Bereitschaft der Arbeitnehmer zur Annahme bestimmter Beschäftigungen enthält, versteht sich dieser Vorschlag als Anregung für weitere ergänzende Maßnahmen und eine Vertiefung desselben Themas im Hinblick auf eine größere Flexibilität in den Arbeitsverhältnissen; in diesem Fall sind jedoch im Plan für die Beschäftigungspolitik weitere Informations- und Durchführungsmaßnahmen vorzusehen.
Die Arbeitsämter für die Datenverwaltung, die Unterstützung, Beratung und Betreuung der Arbeitnehmer sowie für die Kommunikation und die Kontakte mit der Arbeitswelt.

Förderungsmaßnahmen:
Informationskampagne über die Initiative und anschließende Dokumentation anhand von Befragungen und Pressemitteilungen über das Interesse und die Reaktionen der Arbeitnehmer.

Erforderliche Ressourcen:
Es sind keine zusätzlichen Mittel notwendig, abgesehen vom Aufbau der Kommunikationswege zur Weitergabe der Informationen an die Unternehmen.

Zeitlicher Ablauf:
• 1 Monat für die Ausarbeitung des Fragebogens;
• 2monatige Versuchsphase zur Prüfung der Akzeptanz seitens der Arbeitnehmer;
• 2monatige Versuchsphase zur Prüfung der Akzeptanz seitens der Unternehmer;
• Durchführung der Maßnahme.

Zeiten, Formen und Verantwortlichkeit hinsichtlich der Überprüfung:
Da es sich um eine neue und delikate Initiative handelt, könnte die Maßnahme bei den Arbeitnehmern auf Ablehnung stoßen und von den Arbeitgebern nur wenig in Anspruch genommen werden. Auch angesichts der notwendigen Prüfung der gesetzlichen Möglichkeiten ist es von entscheidender Bedeutung, die Anzahl der während der Versuchsphase behandelten Fälle, die Reaktionen der Arbeitnehmer, die Anzahl der gelösten Fälle und die Reaktionen der Arbeitgeber auszuwerten. Das Ergebnis dieser Auswertung könnte gegebenenfalls ausschlaggebend für die Einstellung der Initiative sein; sollte sie allerdings fortgesetzt werden, so müßte jeweils zum Jahresende eine korrekte Dokumentation über den notwendigen Aufwand und die erzielten Ergebnisse erstellt werden. Erwähnenswert ist, daß allein die aus der Analyse der Fragebögen stammenden Ergebnisse ein umfassendes Informationswerk für soziologische Studien über die Erwartungen und die tatsächliche Bereitschaft der Arbeitnehmer darstellen können.

II.3.2.: Maßnahmen und Strategien zu Schwerpunkt 2
Auch hier sind die Ergebnisse der Informationstätigkeit, die im Rahmen der zuvor genannten allgemeinen Maßnahmen A.1.1. und A.1.2. durchgeführt wird, von großer Bedeutung, vor allem im Hinblick auf die verstärkte Dezentralisierung der auf einer koordinierten und dynamischen Vision der Arbeitsmarktentwicklung beruhenden Betreuungs- und Beratungstätigkeit. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es jedoch weiterer Strategien, um die Voraussetzungen für eine wirksamere Zusammenführung von Arbeitsangebot und -nachfrage zu verbessern.
Durch den Übergang der Arbeitsämter und der entsprechenden Verwaltungsaufgaben an das Land wurden größere organisatorische Spielräume geschaffen, aber es entstand auch eine größere Verantwortung, die verschiedene Maßnahmen mit sich bringt ; diese sind zum Teil aufwendig und müssen unverzüglich in die Wege geleitet werden. Vorgeschlagen wird insbesondere:
• die Informatisierung und entsprechende Vernetzung der Arbeitsämter (Merkblatt ZAN.B.1.1.).
• die Übertragung einfacher Verwaltungsaufgaben von den Arbeitsämtern an die Gemeinden (Merkblatt ZAN.B.1.2.).
• die Auslagerung bestimmter Verwaltungsaufgaben in die peripheren Einrichtungen des Arbeitsamtes (Merkblatt ZAN.B.1.3.).
• die Entwicklung eines Informationssystems, welches den Arbeitgebern für die Übermittlung besonderer Berufsbilder zugänglich gemacht wird (Merkblatt ZAN.B.1.4.).
• Erweiterung der Funktionen der Eingliederungsberater und ihre Aus- und Weiterbildung (Merkblatt ZAN.B.2.1.).
• Bildung einer Gruppe von Stellenberatern für Arbeitsuchende, Arbeitslose und mit Schwierigkeiten konfrontierte Arbeitnehmer (Merkblatt ZAN.B.2.2.);
• Ausbildung und Spezialisierung der Berater, zur Information der Schulen und der Schüler über die beruflichen Möglichkeiten und die Arbeitskräftenachfrage der Betriebe und die zukünftigen Beschäftigungsaussichten, wobei besonders die Abschlußklassen in den Oberschulen zu berücksichtigen sind.

Merkblatt ZAN.B.1.1.:
Informatisierung und entsprechende Vernetzung der Arbeitsämter

Zielsetzung:
• die Voraussetzungen für eine schnelle Datenübertragung schaffen,
• die Erfassung von globalen Daten für eine regelmäßige Beobachtung der Beschäftigungslage in Südtirol verbessern,
• Datenarchive mit geeigneten Zugangs- und Gliederungsschlüsseln zur Lösung von Problemfällen erstellen,
• wiederkehrende und Routineaufgaben vereinfachen und standardisieren,
• wirksame Kontrollmechanismen zur Überwachung der Verwaltungsfristen entwickeln.

Adressaten:
• direkt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsämter
• indirekt: Bürger und Arbeitgeber

Durchführungsmodalitäten:
• Erstellung entsprechender Datenblätter;
• Entwicklung der Datenverarbeitungsprogramme;
• Entwicklung der Dateneingabeverfahren;
• Bestimmung der Struktur des Datennetzes (denkbar ist auch der Zugang zum Internet, wobei allerdings die Frage des Datenschutzes zu prüfen ist);
• Test des Gesamtprozesses vor einer allgemeinen Anwendung.

Koordinierungsstelle und Verantwortlichkeit für die Maßnahme:
Abteilung Arbeit, mit direkter Beteiligung des Arbeitsamtes, welches die allgemeinen Inhalte und Betriebsregeln des Informationssystems zu bestimmen hat.

Art der erforderlichen Ressourcen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können dazu keine Angaben gemacht werden; es ist deshalb eine Durchführbarkeitsstudie notwendig, um auch unter Berücksichtigung der damit verbundenen Personalausbildung den Umfang der erforderlichen Mittel und Ressourcen zu bestimmen.

Zeitlicher Ablauf:
• 6 Monate für die Festlegung der Inhalte des Informationssystems (zuständig ist das Arbeitsamt);
• 6 Monate für die Durchführbarkeitsstudie (damit können spezialisierte Unternehmen beauftragt werden);
• 6 Monate für die Versuchsphase und den Test des Systems (zuständig ist das Arbeitsamt);
• 3 Monate für die Ausbildung des Personals der Außenstellen der Arbeitsämter.

Überprüfung:
Es obliegt der Abteilung Arbeit, nach dem Abschluß der jeweiligen Projektphase entsprechende Kontrollen durchzuführen, sowie die Qualität und die ordnungsgemäße Ausführung zu überprüfen.

Priorität:
hoch.

Merkblatt ZAN.B.1.2.:
Übertragung einfacher Verwaltungsaufgaben von den Arbeitsämtern an die Gemeinden

und Merkblatt ZAN.B.1.3.:
Auslagerung bestimmter Verwaltungsaufgaben in die Außenstellen des Arbeitsamtes

Zielsetzung:
das Verhältnis der Bürger zur Verwaltung vereinfachen und einfache Behördengänge dem Bürger näherbringen.

Adressaten:
Bürger und Arbeitgeber.

Durchführungsmodalitäten:
• Bestimmung der übertragbaren Aufgaben;
• Definition der Kontroll- und Gesetzmäßigkeitsvorschriften;
• Bestimmung der entsprechenden Bearbeitungsverfahren.

Koordinierungsstelle und Verantwortlichkeit:
Abteilung Arbeit und Arbeitsamt.

Art der erforderlichen Ressourcen:
Ausbildungskurse für das Personal der Arbeitsämter (unter besonderer Berücksichtigung der Gemeindebeauftragten).

Durchführungsphasen:
• 6 Monate für die Bestimmung der übertragbaren Aufgaben;
• 6 Monate für die auf wenige Außenstellen beschränkte Versuchsphase;
• die anschließende vollständige Durchführung.
Hinweis: Unverzichtbare Grundvoraussetzung ist die Verwirklichung der Maßnahme ZAN.B.1.1.

Überprüfung:
Nach jeder Durchführungsphase und im Anschluß daran durch detaillierte Berichterstattung über den Tätigkeitsumfang.

MERKBLATT der Maßnahme ZAN.B.1.4.:
Entwicklung eines Informationssystems, welches der Arbeitswelt für die Ermittlung des Bedarfs an besonderen Berufsbildern zugänglich gemacht wird

Zielsetzung:
• eine bessere Verbindung zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage schaffen;
• die Voraussetzungen für den Aufbau von soliden Beziehungen zwischen den Unternehmen und den für Beschäftigungspolitik und Berufsausbildung zuständigen Stellen verbessern;
• Akzeptanz und Bereitschaft für die Einrichtung eines Ortes, an dem alle notwendigen Informationen für eine verstärkte Annäherung von Arbeitsangebot und -nachfrage zusammenfließen, herstellen;
• eine dynamische und aktuelle Vision des kurzfristigen Bedarfs der Unternehmen sicherstellen;
• relevante Informationen an die Träger der Berufsausbildung weiterleiten, um die Entwicklung von in kurzer Zeit und auf flexible Weise umsetzbare Ausbildungs- und Umschulungsmodelle für die benötigten Berufsprofile zu fördern;
• besondere Berücksichtigung der Möglichkeiten für den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen auch bezogen auf sozial nützliche Tätigkeiten, auf Tätigkeiten mit ungewöhnlichen Stundenplänen und auf Teilzeitarbeiten.

Adressaten:
• Unternehmen und Arbeitswelt;
• Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände;
• Abteilung Arbeit, Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt und Arbeitsamt;
• Verantwortliche der Berufsschulinspektorate und Kursveranstalter;

Durchführungsmodalitäten:
• Aufbau eines Informationssystems und eines Büros zur Erfassung des Bedarfs der Unternehmen an neuen Berufsprofilen;
• gezielte Kontaktaufnahme zu den nach gebiets- und produktspezifischen Merkmalen ausgewählten Unternehmen durch die vom Arbeitsministerium in die Abteilung Arbeit versetzten Mitarbeiter;
• aus mittel- bis langfristiger Sicht, die Informatisierung der Strukturen und Arbeitsabläufe mit entsprechender Vernetzung der zuständigen Stellen (Arbeitsamt und dessen Außenstellen, Berufsverbände) und, sofern die Entwicklung der Telekommunikationsnetze diese Möglichkeit bietet, anderen Interessenten (Unternehmen, Arbeitsagenturen usw.).

Koordinierungsstelle bzw. -organ und Verantwortlichkeit:
Die Maßnahme gewinnt an Bedeutung, wenn sie von der Arbeitswelt insgesamt akzeptiert wird. An der Planung sollten sich deshalb
• Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände
• Träger der Berufsausbildung und Vertreter der verschiedenen Einrichtungen beteiligen.

Art der erforderlichen Ressourcen:
Bestimmung der Ansprechpartner, an die sich die Produktionsstätten möglichst in jeder peripheren Dienststelle wenden können; die Maßnahme ist mit einem gewissen Personalaufwand verbunden, wobei die entsprechenden Mitarbeiter unter dem aus dem Arbeitsministerium abgeordneten Personal ausgewählt werden könnten. Diese sollten mit der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit und gegebenenfalls mit ersten Kontaktaufnahmen betraut werden, um auf diese Weise den Grundstein für den Aufbau ständiger Kontakte zu den jeweils anvertrauten Produktionsbereichen zu legen. Dies gilt als Voraussetzung dafür, daß sie ihre zukünftige Rolle als direkter Vermittler in der Arbeitswelt wirksam und fristgemäß wahrnehmen können.

Zeitlicher Ablauf:
Definition eines Durchführbarkeitsprojektes innerhalb des Jahres, für die Einrichtung eines Büros zur systematischen Erfassung der Anfragen, mit über das Landesgebiet verteilten Außenstellen, einschließlich Prüfung einer möglichen Vernetzung der maßgeblichen Stellen.

Zeiten, Formen und Verantwortlichkeit hinsichtlich der Überprüfung:
Für jede der oben beschriebenen Durchführungsphasen können Kontrollmechanismen zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahme festgelegt werden, unter unmittelbarer Berücksichtigung der Anzahl der interessierten Unternehmen, der Anzahl der eingegangenen Anfragen, der Anzahl der erfolgreichen Zusammenführungen von Arbeitsangebot und -nachfrage. Ferner sind Qualitätsanalysen über das Arbeitsvolumen, über die von den zuständigen Mitarbeitern getätigten Kontaktaufnahmen, die Wirksamkeit des entsprechenden Organisationsmodells und die verwendeten Informationssysteme möglich. Die Verantwortung für die Überprüfung obliegt in erster Linie der zuständigen Unterkommission, welcher zu jeder Durchführungsphase der Maßnahme eine entsprechende Stellungnahme abgeben sollte.

Prioritätsstufe der Maßnahme:
Traditionell ist man der Ansicht - und es hat sich in gewisser Weise auch bestätigt, daß Maßnahmen dieser Art keine große Wirkung haben, weil es schwierig ist, die Aufmerksamkeit der Arbeitswelt dafür zu gewinnen. Die hier vorgeschlagene Initiative beruht jedoch auf zwei grundsätzlichen Voraussetzungen:
• die notwendige Kontinuität der Maßnahme, die im Laufe der Zeit entsprechende Extrapolations- und Meßverfahren zur Bewertung der Arbeitsmarktbedingungen ermöglichen sollte;
• die schrittweise Einbeziehung und Überzeugung der Arbeitswelt als aktive Teilnehmer, die von dieser dauerhaften Maßnahme unmittelbar profitieren.

Merkblatt ZAN.B.2.1.:
Erweiterung der Funktionen der Eingliederungsberater und ihre Aus- und Weiterbildung

Zielsetzung:
• die Zuständigkeitsbereiche der Berater erweitern;
• ihre Tätigkeit qualitativ verbessern;
• ihren Wissensstand vor allem in bezug auf die psychologischen Aspekte und die lokalen Arbeitsmarktbedingungen durch die in Merkblatt ZAN.B.1.4. genannten Untersuchungen aktualisieren;
• die Berater durch eine stärkere lokale Verwurzelung und eine bessere Schulung im Umgang mit Global- und Grunddaten zu effektiven Arbeitsvermittlern ausbilden;
• eine spezifische Ausbildung für die Beratung von Frauen durchführen;
• Durchführung der obligatorischen Arbeitsvermittlung, auch unter Einbeziehung der nicht unter Gesetz Nr. 482 fallenden Unternehmen.

Adressaten:
• direkt: Eingliederungsberater.
• indirekt: Personen mit persönlichen Schwierigkeiten und Arbeitgeber.

Durchführungsmodalitäten:
• Festlegung der den Beratern zu übertragenden Zuständigkeitsbereiche;
• Schulungsseminare: a) über die Inhalte ihrer beruflichen Tätigkeit; b) über die psychologischen Aspekte beim Aufbau von mitmenschlichen Beziehungen;
• Zuweisung der Tätigkeitsgebiete und Übertragung der direkten Zuständigkeit für die Kontaktaufnahme zu Unternehmen, um die Initiative sichtbarer zu machen;
• Durchführung von Betreuungs- und Beratungsaufgaben für die einzelnen Arbeitsangebote durch gezielte Auswahl der Arbeitsgesuche;
• Förderung der Verbindungen zu anderen Bereichen (Schul- und Berufsberatung);
• Förderung der Öffentlichkeitsarbeit über die Tätigkeit und die verfügbaren Informationen.

Erforderliche Ressourcen:
• einschlägige Fort- und Weiterbildungskurse;
• Experten, welche die Mitarbeiter bei schwierigen Fällen unterstützen.

Zeitlicher Ablauf:
• mehrere Wochen zur Vervollständigung der Fachkompetenz.

Zeiten, Formen und Verantwortlichkeit hinsichtlich der Überprüfung:
Die Überwachung der Durchführungsmodalitäten der Maßnahme obliegt der Abteilung Arbeit, die in erster Linie die Liste der Zuständigkeitsbereiche zu genehmigen hat. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Festlegung der entsprechenden Bewertungskriterien für die Schulungsseminare, die Auswertung der Versuchsphase anhand des verzeichneten Arbeitsaufwands und schließlich die Bestimmung einer Reihe von Jahresindikatoren für die korrekte Ausübung der Beratungstätigkeit, die sowohl auf einer direkten Kontaktaufnahme mit den Produktionsstätten wie auch auf Anfragen von der Angebots- und Nachfrageseite beruht.

Priorität:
hoch.

Merkblatt ZAN.B.2.2.:
Bildung einer Gruppe von Stellenberatern für Arbeitsuchende, Arbeitslose und mit Schwierigkeiten konfrontierte Arbeitnehmer

Zielsetzung:
• Bildung einer hochqualifizierten Beratergruppe mit einschlägigem Fachwissen;
• Gewährleistung einer qualitativ hochstehenden Tätigkeit;
• Vermittlung von umfassenden Wissen: a) im theoretischen Bereich; b) über die tatsächlichen Arbeitsmarktbedingungen; c) über die konkreten Möglichkeiten einer Zusammenführung von Arbeitsangebot und -nachfrage durch die gezielte Verwendung der vorhandenen Informationen;
• Ausbildung der Berater zu effektiven Arbeitsvermittlern durch eine stärkere lokale Verwurzelung und eine bessere Schulung im Umgang mit Global- und Grunddaten.

Adressaten:
• direkt: Stellenberater;
• indirekt: Arbeitgeber und mit Schwierigkeiten konfrontierte Arbeitnehmer.

Durchführungsmodalitäten:
• Festlegung der den Beratern zu übertragenden Zuständigkeitsbereiche;
• Bestimmung und Auswahl der Beratung, wobei auf eine ausgewogenen Präsenz von Männern und Faruen zu achten ist;
• Schulungsseminare: a) über die Inhalte ihrer beruflichen Tätigkeit; b) über die Analyse von Eckdaten aus allgemeinen Untersuchungen (deren zeitliche Durchführung von der Durchführung der Untersuchungen abhängt); c) über die Verwendung der Informationen und Programme der allgemeinen Datenarchive über Arbeitsangebote und Arbeitsnachfrage;
• Zuweisung der Tätigkeitsgebiete und Übertragung der direkten Zuständigkeit für die Kontaktaufnahme zu Unternehmen, um die Initiative sichtbarer zu machen;
• Durchführung von Betreuungs- und Beratungsaufgaben für die einzelnen Arbeitsangebote durch gezielte Auswahl der Arbeitsnachfrage (unter Zuhilfenahme der in Merkblatt A.1.2. genannten und von den Arbeitsämtern zur Verfügung gestellten Informationen);
• Förderung der Verbindungen zu anderen Bereichen (Schul- und Berufsberatung);
• Förderung der Öffentlichkeitsarbeit über die Tätigkeit und die verfügbaren Informationen.

Koordinierungsstelle:
Diese Maßnahme könnte sich im Rahmen dieses Schwerpunktes als eine der wichtigsten erweisen und ist deshalb direkt der Abteilung Arbeit zu übertragen. Ihre Aufgabe wird es sein, die Dienststellen und Einrichtungen zu bestimmen, welche die Instrumente und die Voraussetzungen für die Durchführung der einzelnen Aufgabensegmente schaffen müssen.

Förderungsmaßnahmen:
Nach der Definition der organisatorischen Aspekte und der entsprechenden Vorbereitung der Berater ist eine Informationskampagne durchzuführen, in der die Inhalte der Maßnahme erläutert werden.

Erforderliche Ressourcen:
Bestimmung der Seminarleiter, die unter den Dienststellenleitern der Abteilung Arbeit und den Durchführern der entsprechenden Rahmenuntersuchungen gewählt werden können.

Zeitlicher Ablauf:
• 3 Monate für die Festlegung der Zuständigkeitsbereiche;
• 1 Monat für die Auswahl der Berater;
• 2 Monate für die Schulung der Berater;
• eine Woche (jährlich) für Fortbildung und Erfahrungsaustausch;
• 6 Monate für die Versuchsphase zur Bewertung der Akzeptanz der Maßnahme;
• die anschließende Inbetriebnahme.

Zeiten, Formen und Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Überprüfung:
Die Überwachung der Durchführungsmodalitäten der Maßnahme obliegt der Abteilung Arbeit, die in erster Linie die Liste der Zuständigkeitsbereiche zu genehmigen hat. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Festlegung der entsprechenden Bewertungskriterien für die Schulungsseminare, die Auswertung der Versuchsphase anhand des verzeichneten Arbeitsaufwands und schließlich die Bestimmung einer Reihe von Jahresindikatoren für die korrekte Ausübung der Beratungstätigkeiten, und zwar sowohl derjenigen, die auf einer direkten Kontaktaufnahme mit den Produktionsstätten wie auch auf Anfragen von der Angebots- und Nachfrageseite beruhen.

Priorität:
hoch.

II.3.3. Erläuterungen zu Schwerpunkt 2
Wie bereits geschildert, liegt diesem Ziel einerseits das Prinzip der Informationsverbreitung durch den Ausbau der Kommunikationsnetze und andererseits der Erwerb von umfassenden beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten seitens der Mitarbeiter zugrunde. Aber der Erfolg hängt von der Glaubwürdigkeit ab, die diese Zielsetzung in der Öffentlichkeit und bei den sozialen Akteuren genießt. Diese muß durch eine stärkere lokale Verwurzelung, durch die Vereinfachung der Bürokratie, durch die flexiblere Gestaltung der Verfahren schrittweise aufgebaut und allmählich in eine überzeugte Teilnahme und Übernahme von Verantwortung umgewandelt werden, vor allem seitens der Arbeitgeber, die ihre Anfragen spontan, entsprechend dokumentiert und in gewisser Weise auch verbindlich einreichen müssen.
Die Verbindung mit dem EURES-Programm führt so zu einer noch praxisnäheren, schlüssigeren und vollständigeren Dokumentation mit Informationen über Arbeitsangebot und -nachfrage und unter Einbeziehung von gleichartigen Informationen aus anderen Wirtschaftsgebieten, die von Interesse sind.
Die Erneuerung des Gesetzesdekretes Nr. 301 vom 2. Juni 1996 und insbesondere die Bestimmung des Abs. 3 des Art. 1 bietet gegebenenfalls neue Möglichkeiten im Rahmen der Reform der Beschäftigungsdienste, die eingehend geprüft werden können und zur Planung von neuen Dienstleistungen und Strukturen im Rahmen dieses Plans führen können.
Die wichtigsten, im besagten Absatz enthaltenen Aspekte betreffen die Möglichkeit "durch Konventionen mit öffentlichen Körperschaften, Einrichtungen mit öffentlicher Beteiligung, bilateralen Körperschaften und in Art. 6, Abs. 2, Buchstabe d) genannten Einrichtungen (öffentliche, konventionierte Ausbildungs- und/oder Beratungszentren bzw. solche mit öffentlicher Beteiligung) neue Dienste für die Arbeitsmarktüberwachung, die Schul- und Berufsberatung, die Vorauswahl, die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage sowie die Ausführung der in Art. 6 genannten Lehrverhältnisse zu testen".
Die Gesetzesverordnung sieht also neue Organisationsmodelle vor durch den Abschluß von Konventionen und neue Dienstleistungsangebote. Das ausgezeichnete Verhältnis zwischen institutionellen Einrichtungen und der in gewisser Weise antizipierten Durchführung von wirksamen beschäftigungspolitischen Maßnahmen dürfte die vollständige Verwirklichung der im Gesetzesdekret enthaltenen Grundsätze vereinfachen. Denn im Bereich der Überwachung, Beratung und Annäherung von Angebot und Nachfrage gibt es bereits zahlreiche Initiativen. Lobenswert ist hingegen das neue Ziel, die Arbeitsämter in die Lage zu versetzen, bei der Arbeitsvermittlung eine gewisse Vorauswahl zu treffen. Dafür wurden bereits zahlreiche Voraussetzungen geschaffen, die durch ergänzende Maßnahmen noch verbessert werden können. Es wäre vermutlich verfrüht, an dieser Stelle bereits ein entsprechendes Merkblatt zu erstellen, denn zunächst bedarf es in diesem Zusammenhang einer konkreten politischen Entscheidung. Einige Voraussetzungen für eine wirksame Umsetzung können allerdings bereits genannt werden:
I. Ausarbeitung eines Abkommens mit Berufsverbänden und Arbeitnehmerorganisationen;
II. Erwerb (bzw. Verbesserung) von soziopsychologischen Fähigkeiten seitens der in der Dienststelle tätigen Mitarbeiter;
III. Unterstützung der Mitarbeiter durch Fachinstitute oder Experten;
IV. verstärkte Nutzung der im Rahmen der vorausgehenden Maßnahmen des Plans gesammelten Informationen;
V. Test der Maßnahme im Rahmen einer vorgezogenen Versuchsphase mit Unternehmen, die einen hohen Turnover aufweisen;
VI. die mittelfristige Möglichkeit, die Maßnahme mit Unterstützung der Abteilung Arbeit direkt in den peripheren Arbeitsämtern durchzuführen.
In gleichem Maße und unter Beachtung der im Gesetzesdekret enthaltenen Vorgaben könnte die Planung, Durchführung und Überprüfung der im selben Artikel vorgesehenen Lehrverhältnisse erfolgen.
In bezug auf die für die Ausarbeitung dieses Plans unter den Experten durchgeführten Umfragen ist festzuhalten, daß die Beibehaltung der Unterziele hinsichtlich der Ausstattung der Arbeitsämter sowie der Betreuungs- und Beratungsdienste mit spezifischen Ressourcen große Zustimmung fand, wobei die Informatisierung und die gebietsmäßige Dezentralisierung als Hauptstrategie genannt wurden. Insgesamt scheinen die zuvor beschriebenen Maßnahmen, sofern sie vollständig umgesetzt werden, in die gewünschte Richtung zu gehen, wobei auch für diesen Schwerpunkt eine entsprechende Bewertungsgruppe innerhalb der Abteilung Arbeit gebildet werden sollte, welche die dem Ziel zugrundeliegenden Strategien und ihre Wirkung analysiert und bewertet.
Dieser Gruppe könnten die Verantwortlichen der Abteilung Arbeit, des Arbeitsamtes und des Landesamtes für Arbeitsmarkt angehören, deren Aufgabe es ist, die Fristen und die Kriterien für die Beobachtung der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen festzulegen und dann die für den Plan zuständigen politischen Aufsichtsorgane über den jeweiligen Stand zu unterrichten.
N.B.: Innerhalb der einzelnen Maßnahmen werden zum Teil Tätigkeiten in den Bereichen Kommunikation, Informationsverbreitung und Informationskampagnen genannt, die einer verstärkten Einbeziehung der Südtiroler Bevölkerung dienen: auch für die Durchführung dieser kleineren Initiativen ist ein programmatischer Ansatz zu finden, der die Inhalte, Fristen, Modalitäten und auch einfache Kontrollverfahren zur Überprüfung ihrer Wirkung und ihrer Durchführung definiert.

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