Autonome Provinz Bozen - Südtirol | |
19. Amt für Arbeit |
II.3. SCHWERPUNKT 2: Zusammenführung
von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt
Eine der schwierigsten und gleichzeitig maßgeblichsten Aufgaben
und Herausforderungen im Rahmen der Beschäftigungspolitik ist
sicherlich die Voraussetzungen für eine angemessene, rasche und
kohärente Zusammenführung von Angebot und Nachfrage am
Arbeitsmarkt zu schaffen.
Das Erreichen dieses Ziels hängt unmittelbar von der Qualität
ab, mit der einerseits eine korrekte, auf Grund- und Globaldaten
basierende Informationstätigkeit aufgebaut wird und andererseits
die als Vermittler zwischen Angebot und Nachfrage geeigneten
Stellen und Institutionen bestimmt werden.
Entscheidend ist auch die Glaubwürdigkeit dieser Stellen und
Einrichtungen, die nicht allein durch Vorschriften oder durch die
Verwaltungsorganisation erreicht werden kann, sondern vielmehr
durch eine gut koordinierte praktische Arbeit und die dabei
erzielten Ergebnisse entsteht.
II.3.1.: Strategien für die
Informationstätigkeit zu Schwerpunkt 2
In Anbetracht der obigen Ausführungen ist es wichtig zu klären,
welche Voraussetzungen notwendig sind, um über die
erforderlichen Arbeitsmarktdaten verfügen, um innerhalb des
Landesgebietes in angemessener Weise intervenieren und um die
kompetente Arbeitsweise der Mitarbeiter gewährleisten zu
können.
Neben den Informationen, die mit den in den Merkblättern A.1.1.
und A.1.2. vorgeschlagenen Untersuchungen erworben werden
können, sind zum Erreichen dieses Ziels weitere Maßnahmen
innerhalb des Informationsdienstes notwendig, und zwar:
Standardisierung und Vernetzung der bestehenden
Informationssysteme der verschiedenen im Landesgebiet tätigen
Stellen und Einrichtungen (siehe Merkblatt ZAN.A.1.1.);
Verbindung mit dem europäischen EURES-Netz, vor allem im
Hinblick auf die angrenzenden Wirtschaftsgebiete (siehe Merkblatt
ZAN.A.1.2.);
systematische Untersuchung in den Arbeitsämtern anhand
eines eigens erstellten und die normalen Erhebungen ergänzenden
Fragebogens zur Ermittlung der Bereitschaft zu einer
Beschäftigungsannahme zu suboptimalen Bedingungen (siehe
Merkblatt ZAN.A.1.3.).
Merkblatt ZAN.A.1.1.:
Standardisierung und Vernetzung der Informationssysteme
Zielsetzung:
einheitliche Informationsstandards schaffen;
die direkte Kommunikation zwischen den verschiedenen
Stellen und Einrichtungen ermöglichen;
die verfügbaren Informationen qualitativ und quantitativ
verbessern, wobei die Daten auch gegliedert nach Geschlecht zu
erfassen sind;
die Voraussetzungen für einen raschen Zugang zu den
relevanten Arbeitsmarktdaten schaffen.
Adressaten:
Alle beteiligten Einrichtungen: die zuständigen Abteilungen und
Dienststellen der Landesverwaltung, Handelskammer, NISF u.a.
Durchführungsmodalitäten:
Es handelt sich um eine außerordentlich komplexe Aufgabe, deren
Durchführung nur mittelfristig und abhängig von den
betrieblichen Bedingungen sowie nach Verabschiedung eines
einschlägigen Gesetzes zum Schutz der betreffenden Einrichtungen
möglich ist. Es ist also eine politische Entscheidung sowie eine
koordinierte und gemeinsame Durchführbarkeitsstudie durch
Informatikexperten erforderlich.
Koordinierungsorgan und Verantwortlichkeit:
Angesichts der erfolgreichen Verwirklichung der Datenbank des
Gesundheitsdienstes ist davon auszugehen, daß diesem die
Federführung und Überwachung bei der Vorbereitung des
Standardisierungsprozesses übertragen wird. Gegebenenfalls kann
ihm ein aus Mitarbeitern der betroffenen Einrichtungen
bestehendes Team zur Seite gestellt werden, dessen Aufgabe es
sein wird, die Durchführung des Projektes zu unterstützen, zu
koordinieren und auf dessen Gültigkeit hin zu kontrollieren.
Art der erforderlichen Ressourcen:
Es handelt sich um ein anspruchsvolles Projekt, sowohl was die
Anforderungen an die mit der Durchführung beauftragten Experten
als auch die benötigten finanziellen Mittel betrifft: die
Standardisierung der Datenerfassung, der Verarbeitungsprogramme
und -verfahren sowie der Aufbau einer geeigneten
Systemarchitektur sind mit einem erheblichen Zeit- und
Kostenaufwand verbunden und erfordern viel Geschick und
entsprechende Versuchsphasen.
Zeitlicher Ablauf:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, daß für die
Herstellung des politischen Konsens und für die
Durchführbarkeitsstudie ein Jahr erforderlich ist; hinzu kommt
ein weiteres Jahr für die Versuchsphase, die Aufschluß über
die notwendigen Fristen und Verfahren für eine spätere
Ausweitung geben wird.
Gegenwärtiger Stand der Maßnahme:
Es ist darauf hinzuweisen, daß diese Maßnahme durch die ersten
Verbindungen zwischen der Datenbank des Gesundheitsdienstes und
den Arbeitsämtern bereits in die Wege geleitet wurde. Die
Ausweitung auf die Beobachtungsstelle und die Vernetzung mit
anderen Datenbanken ist mit großer Sorgfalt und schrittweise
vorzunehmen, in Verbindung mit Entscheidungen hinsichtlich der
Ausbildung des Personals in den Außenstellen und der Bestimmung
der Kriterien und Zuständigkeiten für die Überprüfung der
Daten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dem
Gesundheitsdienst die Hauptverantwortung für alle Einzelangaben
und für die Entwicklung von Standardprogrammen für die globale
Datenerfassung zu übertragen. Parallel dazu sind für bestimmte
Informationen entsprechende Kontroll- und Zensurmechanismen
vorzusehen im Hinblick auf die Abrufung von Einzeldaten zur
Erstellung von nicht standardmäßigen Statistiken (unter
Einhaltung des Geheimhaltungsprinzips). Für die von den
Arbeitsämtern bereitgestellten Daten (Arbeitslose,
Arbeitsuchende usw.) sowie die gegebenenfalls von den Unternehmen
bekanntgegebenen Daten (Arbeitsgesuche) ist ferner die
Einrichtung von separaten Archiven denkbar, die auch von außen
zugänglich sind (über Internet oder entsprechende Terminals in
den Arbeitsämtern) und gleichzeitig eine allgemeine und
permanente Informationsquelle für die betreffenden Dienststellen
darstellen. In Anbetracht dieser komplexen und nur langfristig
lösbaren Probleme ist eine Durchführbarkeitsstudie
unumgänglich, die ausführliche Angaben über die einzelnen
Durchführungsphasen und die Ausbildungsmaßnahmen für die
Mitarbeiter, die diese Datenbanken später verwenden werden,
enthalten muß.
Merkblatt ZAN.A.1.2.:
Verbindung mit dem EURES-Netz
Zielsetzung:
Zugang erhalten zu den Informationen, die innerhalb des
EURES-Netzes ausgetauscht werden:
Informationen über Arbeitsangebot und -nachfrage für
eine Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat;
Informationen über die Arbeitsmarktlage und -entwicklung
nach Regionen, Tätigkeitsgebieten und gegebenenfalls nach dem
Ausbildungsniveau der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in
den Mitgliedstaaten.
Adressaten:
Die europäischen Bürger und Unternehmen.
Durchführungsmodalitäten:
a) für das inländische Netz: Ausbildung des Euroberaters und
anschließender Zugang zum EURES-Netz;
b) für das grenzüberschreitende Netz mit dem Land Tirol und der
Autonomen Provinz Trient: Bildung des interregionalen
Gewerkschaftsrates Land Tirol/Autonome Provinz Bozen/Autonome
Provinz Trient; Durchführbarkeitsstudie über die Einrichtung
eines grenzüberschreitenden EURES-Dienstes.
Die Mitglieder des EURES-Netzes:
c) für das inländische Netz: die Abteilung Arbeit;
d) für das grenzüberschreitende Netz mit dem Land Tirol und der
Autonomen Provinz Trient: die Abteilung Arbeit, das AFI und die
Handelskammer (auf der Seite Südtirols).
Koordinierungsorgan und Zuständigkeit:
Der Euroberater.
Förderungsmaßnahmen:
Informations- und Pressekampagne durch die Berufsverbände und
Arbeitnehmerorganisationen, durch die Abteilung Arbeit
(Euroberater) über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr (1
bis 2 Anzeigen pro Monat).
Art der erforderlichen Ressourcen:
Ein Euroberater sowie eine Hilfsperson für allgemeine
Tätigkeiten.
Zeitlicher Ablauf:
6 Monate für den Aufbau des inländischen Netzes;
15 Monate für den Aufbau des grenzüberschreitenden Netzes.
Merkblatt ZAN.A.1.3.:
Systematische Untersuchung in den Arbeitsämtern anhand
eines eigens erstellten und die normalen Erhebungen ergänzenden
Fragebogens zur Ermittlung der Bereitschaft zu einer
Beschäftigungsannahme zu suboptimalen Bedingungen
Zielsetzung:
durch eine spezifische und entsprechend gegliederte
Dokumentation über die Erwartungen der Arbeitnehmer eine einfach
zu verwaltende Informationsquelle für die Arbeitsämter
schaffen, die gegebenenfalls auch für die Arbeitgeber
interessant ist, um auf diese Weise
eine größere Flexibilität bei der Zusammenführung von
Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Adressaten:
Arbeitsämter.
Berufsverbände und einzelne Unternehmen.
Durchführungsmodalitäten:
Analyse der einschlägigen Gesetzgebung zur Beurteilung
der Zulässigkeit der Initiative;
Ausarbeitung des entsprechenden Fragebogens;
versuchsweise Anwendung über einen begrenzten Zeitraum;
Festlegung der Fristen und Verfahren zur Erhebung bzw.
Verbreitung der Einzel- und Globaldaten in den Arbeitsämtern;
Bestimmung der Kommunikationswege für die Weitergabe der
Informationen an die Unternehmen.
Koordinierungsstelle und -organ, Verantwortlichkeit:
Das Arbeitsamt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der
Initiative, für die Ausarbeitung des Fragebogens und die
Festlegung der Verfahren zur Datenerhebung und -verbreitung; da
es gegenwärtig bereits einen Fragebogen gibt, der das normale
Formular ergänzt und einige spezifische Fragen über die
Bereitschaft der Arbeitnehmer zur Annahme bestimmter
Beschäftigungen enthält, versteht sich dieser Vorschlag als
Anregung für weitere ergänzende Maßnahmen und eine Vertiefung
desselben Themas im Hinblick auf eine größere Flexibilität in
den Arbeitsverhältnissen; in diesem Fall sind jedoch im Plan
für die Beschäftigungspolitik weitere Informations- und
Durchführungsmaßnahmen vorzusehen.
Die Arbeitsämter für die Datenverwaltung, die Unterstützung,
Beratung und Betreuung der Arbeitnehmer sowie für die
Kommunikation und die Kontakte mit der Arbeitswelt.
Förderungsmaßnahmen:
Informationskampagne über die Initiative und anschließende
Dokumentation anhand von Befragungen und Pressemitteilungen über
das Interesse und die Reaktionen der Arbeitnehmer.
Erforderliche Ressourcen:
Es sind keine zusätzlichen Mittel notwendig, abgesehen vom
Aufbau der Kommunikationswege zur Weitergabe der Informationen an
die Unternehmen.
Zeitlicher Ablauf:
1 Monat für die Ausarbeitung des Fragebogens;
2monatige Versuchsphase zur Prüfung der Akzeptanz seitens
der Arbeitnehmer;
2monatige Versuchsphase zur Prüfung der Akzeptanz seitens
der Unternehmer;
Durchführung der Maßnahme.
Zeiten, Formen und Verantwortlichkeit hinsichtlich
der Überprüfung:
Da es sich um eine neue und delikate Initiative handelt, könnte
die Maßnahme bei den Arbeitnehmern auf Ablehnung stoßen und von
den Arbeitgebern nur wenig in Anspruch genommen werden. Auch
angesichts der notwendigen Prüfung der gesetzlichen
Möglichkeiten ist es von entscheidender Bedeutung, die Anzahl
der während der Versuchsphase behandelten Fälle, die Reaktionen
der Arbeitnehmer, die Anzahl der gelösten Fälle und die
Reaktionen der Arbeitgeber auszuwerten. Das Ergebnis dieser
Auswertung könnte gegebenenfalls ausschlaggebend für die
Einstellung der Initiative sein; sollte sie allerdings
fortgesetzt werden, so müßte jeweils zum Jahresende eine
korrekte Dokumentation über den notwendigen Aufwand und die
erzielten Ergebnisse erstellt werden. Erwähnenswert ist, daß
allein die aus der Analyse der Fragebögen stammenden Ergebnisse
ein umfassendes Informationswerk für soziologische Studien über
die Erwartungen und die tatsächliche Bereitschaft der
Arbeitnehmer darstellen können.
II.3.2.: Maßnahmen und Strategien zu
Schwerpunkt 2
Auch hier sind die Ergebnisse der Informationstätigkeit, die im
Rahmen der zuvor genannten allgemeinen Maßnahmen A.1.1. und
A.1.2. durchgeführt wird, von großer Bedeutung, vor allem im
Hinblick auf die verstärkte Dezentralisierung der auf einer
koordinierten und dynamischen Vision der Arbeitsmarktentwicklung
beruhenden Betreuungs- und Beratungstätigkeit. Zur Erreichung
dieses Ziels bedarf es jedoch weiterer Strategien, um die
Voraussetzungen für eine wirksamere Zusammenführung von
Arbeitsangebot und -nachfrage zu verbessern.
Durch den Übergang der Arbeitsämter und der entsprechenden
Verwaltungsaufgaben an das Land wurden größere organisatorische
Spielräume geschaffen, aber es entstand auch eine größere
Verantwortung, die verschiedene Maßnahmen mit sich bringt ;
diese sind zum Teil aufwendig und müssen unverzüglich in die
Wege geleitet werden. Vorgeschlagen wird insbesondere:
die Informatisierung und entsprechende Vernetzung der
Arbeitsämter (Merkblatt ZAN.B.1.1.).
die Übertragung einfacher Verwaltungsaufgaben von den
Arbeitsämtern an die Gemeinden (Merkblatt ZAN.B.1.2.).
die Auslagerung bestimmter Verwaltungsaufgaben in die
peripheren Einrichtungen des Arbeitsamtes (Merkblatt ZAN.B.1.3.).
die Entwicklung eines Informationssystems, welches den
Arbeitgebern für die Übermittlung besonderer Berufsbilder
zugänglich gemacht wird (Merkblatt ZAN.B.1.4.).
Erweiterung der Funktionen der Eingliederungsberater und
ihre Aus- und Weiterbildung (Merkblatt ZAN.B.2.1.).
Bildung einer Gruppe von Stellenberatern für
Arbeitsuchende, Arbeitslose und mit Schwierigkeiten konfrontierte
Arbeitnehmer (Merkblatt ZAN.B.2.2.);
Ausbildung und Spezialisierung der Berater, zur
Information der Schulen und der Schüler über die beruflichen
Möglichkeiten und die Arbeitskräftenachfrage der Betriebe und
die zukünftigen Beschäftigungsaussichten, wobei besonders die
Abschlußklassen in den Oberschulen zu berücksichtigen sind.
Merkblatt ZAN.B.1.1.:
Informatisierung und entsprechende Vernetzung der
Arbeitsämter
Zielsetzung:
die Voraussetzungen für eine schnelle Datenübertragung
schaffen,
die Erfassung von globalen Daten für eine regelmäßige
Beobachtung der Beschäftigungslage in Südtirol verbessern,
Datenarchive mit geeigneten Zugangs- und
Gliederungsschlüsseln zur Lösung von Problemfällen erstellen,
wiederkehrende und Routineaufgaben vereinfachen und
standardisieren,
wirksame Kontrollmechanismen zur Überwachung der
Verwaltungsfristen entwickeln.
Adressaten:
direkt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsämter
indirekt: Bürger und Arbeitgeber
Durchführungsmodalitäten:
Erstellung entsprechender Datenblätter;
Entwicklung der Datenverarbeitungsprogramme;
Entwicklung der Dateneingabeverfahren;
Bestimmung der Struktur des Datennetzes (denkbar ist auch
der Zugang zum Internet, wobei allerdings die Frage des
Datenschutzes zu prüfen ist);
Test des Gesamtprozesses vor einer allgemeinen Anwendung.
Koordinierungsstelle und Verantwortlichkeit
für die Maßnahme:
Abteilung Arbeit, mit direkter Beteiligung des Arbeitsamtes,
welches die allgemeinen Inhalte und Betriebsregeln des
Informationssystems zu bestimmen hat.
Art der erforderlichen Ressourcen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können dazu keine Angaben gemacht
werden; es ist deshalb eine Durchführbarkeitsstudie notwendig,
um auch unter Berücksichtigung der damit verbundenen
Personalausbildung den Umfang der erforderlichen Mittel und
Ressourcen zu bestimmen.
Zeitlicher Ablauf:
6 Monate für die Festlegung der Inhalte des
Informationssystems (zuständig ist das Arbeitsamt);
6 Monate für die Durchführbarkeitsstudie (damit können
spezialisierte Unternehmen beauftragt werden);
6 Monate für die Versuchsphase und den Test des Systems
(zuständig ist das Arbeitsamt);
3 Monate für die Ausbildung des Personals der
Außenstellen der Arbeitsämter.
Überprüfung:
Es obliegt der Abteilung Arbeit, nach dem Abschluß der
jeweiligen Projektphase entsprechende Kontrollen durchzuführen,
sowie die Qualität und die ordnungsgemäße Ausführung zu
überprüfen.
Merkblatt ZAN.B.1.2.:
Übertragung einfacher Verwaltungsaufgaben von den
Arbeitsämtern an die Gemeinden
und Merkblatt ZAN.B.1.3.:
Auslagerung bestimmter Verwaltungsaufgaben in die
Außenstellen des Arbeitsamtes
Zielsetzung:
das Verhältnis der Bürger zur Verwaltung vereinfachen und
einfache Behördengänge dem Bürger näherbringen.
Adressaten:
Bürger und Arbeitgeber.
Durchführungsmodalitäten:
Bestimmung der übertragbaren Aufgaben;
Definition der Kontroll- und
Gesetzmäßigkeitsvorschriften;
Bestimmung der entsprechenden Bearbeitungsverfahren.
Koordinierungsstelle und Verantwortlichkeit:
Abteilung Arbeit und Arbeitsamt.
Art der erforderlichen Ressourcen:
Ausbildungskurse für das Personal der Arbeitsämter (unter
besonderer Berücksichtigung der Gemeindebeauftragten).
Durchführungsphasen:
6 Monate für die Bestimmung der übertragbaren Aufgaben;
6 Monate für die auf wenige Außenstellen beschränkte
Versuchsphase;
die anschließende vollständige Durchführung.
Hinweis: Unverzichtbare Grundvoraussetzung ist die Verwirklichung
der Maßnahme ZAN.B.1.1.
Überprüfung:
Nach jeder Durchführungsphase und im Anschluß daran durch
detaillierte Berichterstattung über den Tätigkeitsumfang.
MERKBLATT der Maßnahme ZAN.B.1.4.:
Entwicklung eines Informationssystems, welches der
Arbeitswelt für die Ermittlung des Bedarfs an besonderen Berufsbildern
zugänglich gemacht wird
Zielsetzung:
eine bessere Verbindung zwischen Arbeitsangebot und
-nachfrage schaffen;
die Voraussetzungen für den Aufbau von soliden
Beziehungen zwischen den Unternehmen und den für
Beschäftigungspolitik und Berufsausbildung zuständigen Stellen
verbessern;
Akzeptanz und Bereitschaft für die Einrichtung eines
Ortes, an dem alle notwendigen Informationen für eine
verstärkte Annäherung von Arbeitsangebot und -nachfrage
zusammenfließen, herstellen;
eine dynamische und aktuelle Vision des kurzfristigen
Bedarfs der Unternehmen sicherstellen;
relevante Informationen an die Träger der
Berufsausbildung weiterleiten, um die Entwicklung von in kurzer
Zeit und auf flexible Weise umsetzbare Ausbildungs- und
Umschulungsmodelle für die benötigten Berufsprofile zu
fördern;
besondere Berücksichtigung der Möglichkeiten für den
beruflichen Wiedereinstieg von Frauen auch bezogen auf sozial
nützliche Tätigkeiten, auf Tätigkeiten mit ungewöhnlichen
Stundenplänen und auf Teilzeitarbeiten.
Adressaten:
Unternehmen und Arbeitswelt;
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände;
Abteilung Arbeit, Beobachtungsstelle für den Arbeitsmarkt
und Arbeitsamt;
Verantwortliche der Berufsschulinspektorate und
Kursveranstalter;
Durchführungsmodalitäten:
Aufbau eines Informationssystems und eines Büros zur
Erfassung des Bedarfs der Unternehmen an neuen Berufsprofilen;
gezielte Kontaktaufnahme zu den nach gebiets- und
produktspezifischen Merkmalen ausgewählten Unternehmen durch die
vom Arbeitsministerium in die Abteilung Arbeit versetzten
Mitarbeiter;
aus mittel- bis langfristiger Sicht, die Informatisierung
der Strukturen und Arbeitsabläufe mit entsprechender Vernetzung
der zuständigen Stellen (Arbeitsamt und dessen Außenstellen,
Berufsverbände) und, sofern die Entwicklung der
Telekommunikationsnetze diese Möglichkeit bietet, anderen
Interessenten (Unternehmen, Arbeitsagenturen usw.).
Koordinierungsstelle bzw. -organ und Verantwortlichkeit:
Die Maßnahme gewinnt an Bedeutung, wenn sie von der Arbeitswelt
insgesamt akzeptiert wird. An der Planung sollten sich deshalb
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände
Träger der Berufsausbildung und Vertreter der
verschiedenen Einrichtungen beteiligen.
Art der erforderlichen Ressourcen:
Bestimmung der Ansprechpartner, an die sich die
Produktionsstätten möglichst in jeder peripheren Dienststelle
wenden können; die Maßnahme ist mit einem gewissen
Personalaufwand verbunden, wobei die entsprechenden Mitarbeiter
unter dem aus dem Arbeitsministerium abgeordneten Personal
ausgewählt werden könnten. Diese sollten mit der damit
verbundenen Öffentlichkeitsarbeit und gegebenenfalls mit ersten
Kontaktaufnahmen betraut werden, um auf diese Weise den
Grundstein für den Aufbau ständiger Kontakte zu den jeweils
anvertrauten Produktionsbereichen zu legen. Dies gilt als
Voraussetzung dafür, daß sie ihre zukünftige Rolle als
direkter Vermittler in der Arbeitswelt wirksam und fristgemäß
wahrnehmen können.
Zeitlicher Ablauf:
Definition eines Durchführbarkeitsprojektes innerhalb des
Jahres, für die Einrichtung eines Büros zur systematischen
Erfassung der Anfragen, mit über das Landesgebiet verteilten
Außenstellen, einschließlich Prüfung einer möglichen
Vernetzung der maßgeblichen Stellen.
Zeiten, Formen und Verantwortlichkeit hinsichtlich
der Überprüfung:
Für jede der oben beschriebenen Durchführungsphasen können
Kontrollmechanismen zur Überprüfung der Wirksamkeit der
Maßnahme festgelegt werden, unter unmittelbarer
Berücksichtigung der Anzahl der interessierten Unternehmen, der
Anzahl der eingegangenen Anfragen, der Anzahl der erfolgreichen
Zusammenführungen von Arbeitsangebot und -nachfrage. Ferner sind
Qualitätsanalysen über das Arbeitsvolumen, über die von den
zuständigen Mitarbeitern getätigten Kontaktaufnahmen, die
Wirksamkeit des entsprechenden Organisationsmodells und die
verwendeten Informationssysteme möglich. Die Verantwortung für
die Überprüfung obliegt in erster Linie der zuständigen
Unterkommission, welcher zu jeder Durchführungsphase der
Maßnahme eine entsprechende Stellungnahme abgeben sollte.
Prioritätsstufe der Maßnahme:
Traditionell ist man der Ansicht - und es hat sich in gewisser
Weise auch bestätigt, daß Maßnahmen dieser Art keine große
Wirkung haben, weil es schwierig ist, die Aufmerksamkeit der
Arbeitswelt dafür zu gewinnen. Die hier vorgeschlagene
Initiative beruht jedoch auf zwei grundsätzlichen
Voraussetzungen:
die notwendige Kontinuität der Maßnahme, die im Laufe
der Zeit entsprechende Extrapolations- und Meßverfahren zur
Bewertung der Arbeitsmarktbedingungen ermöglichen sollte;
die schrittweise Einbeziehung und Überzeugung der
Arbeitswelt als aktive Teilnehmer, die von dieser dauerhaften
Maßnahme unmittelbar profitieren.
Merkblatt ZAN.B.2.1.:
Erweiterung der Funktionen der Eingliederungsberater
und ihre Aus- und Weiterbildung
Zielsetzung:
die Zuständigkeitsbereiche der Berater erweitern;
ihre Tätigkeit qualitativ verbessern;
ihren Wissensstand vor allem in bezug auf die
psychologischen Aspekte und die lokalen Arbeitsmarktbedingungen
durch die in Merkblatt ZAN.B.1.4. genannten Untersuchungen
aktualisieren;
die Berater durch eine stärkere lokale Verwurzelung und
eine bessere Schulung im Umgang mit Global- und Grunddaten zu
effektiven Arbeitsvermittlern ausbilden;
eine spezifische Ausbildung für die Beratung von Frauen
durchführen;
Durchführung der obligatorischen Arbeitsvermittlung, auch
unter Einbeziehung der nicht unter Gesetz Nr. 482 fallenden
Unternehmen.
Adressaten:
direkt: Eingliederungsberater.
indirekt: Personen mit persönlichen Schwierigkeiten und
Arbeitgeber.
Durchführungsmodalitäten:
Festlegung der den Beratern zu übertragenden
Zuständigkeitsbereiche;
Schulungsseminare: a) über die Inhalte ihrer beruflichen
Tätigkeit; b) über die psychologischen Aspekte beim Aufbau von
mitmenschlichen Beziehungen;
Zuweisung der Tätigkeitsgebiete und Übertragung der
direkten Zuständigkeit für die Kontaktaufnahme zu Unternehmen,
um die Initiative sichtbarer zu machen;
Durchführung von Betreuungs- und Beratungsaufgaben für
die einzelnen Arbeitsangebote durch gezielte Auswahl der
Arbeitsgesuche;
Förderung der Verbindungen zu anderen Bereichen (Schul-
und Berufsberatung);
Förderung der Öffentlichkeitsarbeit über die Tätigkeit
und die verfügbaren Informationen.
Erforderliche Ressourcen:
einschlägige Fort- und Weiterbildungskurse;
Experten, welche die Mitarbeiter bei schwierigen Fällen
unterstützen.
Zeitlicher Ablauf:
mehrere Wochen zur Vervollständigung der Fachkompetenz.
Zeiten, Formen und Verantwortlichkeit hinsichtlich
der Überprüfung:
Die Überwachung der Durchführungsmodalitäten der Maßnahme
obliegt der Abteilung Arbeit, die in erster Linie die Liste der
Zuständigkeitsbereiche zu genehmigen hat. Zu ihren weiteren
Aufgaben gehört die Festlegung der entsprechenden
Bewertungskriterien für die Schulungsseminare, die Auswertung
der Versuchsphase anhand des verzeichneten Arbeitsaufwands und
schließlich die Bestimmung einer Reihe von Jahresindikatoren
für die korrekte Ausübung der Beratungstätigkeit, die sowohl
auf einer direkten Kontaktaufnahme mit den Produktionsstätten
wie auch auf Anfragen von der Angebots- und Nachfrageseite
beruht.
Merkblatt ZAN.B.2.2.:
Bildung einer Gruppe von Stellenberatern für Arbeitsuchende,
Arbeitslose und mit Schwierigkeiten konfrontierte Arbeitnehmer
Zielsetzung:
Bildung einer hochqualifizierten Beratergruppe mit
einschlägigem Fachwissen;
Gewährleistung einer qualitativ hochstehenden Tätigkeit;
Vermittlung von umfassenden Wissen: a) im theoretischen
Bereich; b) über die tatsächlichen Arbeitsmarktbedingungen; c)
über die konkreten Möglichkeiten einer Zusammenführung von
Arbeitsangebot und -nachfrage durch die gezielte Verwendung der
vorhandenen Informationen;
Ausbildung der Berater zu effektiven Arbeitsvermittlern
durch eine stärkere lokale Verwurzelung und eine bessere
Schulung im Umgang mit Global- und Grunddaten.
Adressaten:
direkt: Stellenberater;
indirekt: Arbeitgeber und mit Schwierigkeiten
konfrontierte Arbeitnehmer.
Durchführungsmodalitäten:
Festlegung der den Beratern zu übertragenden
Zuständigkeitsbereiche;
Bestimmung und Auswahl der Beratung, wobei auf eine
ausgewogenen Präsenz von Männern und Faruen zu achten ist;
Schulungsseminare: a) über die Inhalte ihrer beruflichen
Tätigkeit; b) über die Analyse von Eckdaten aus allgemeinen
Untersuchungen (deren zeitliche Durchführung von der
Durchführung der Untersuchungen abhängt); c) über die
Verwendung der Informationen und Programme der allgemeinen
Datenarchive über Arbeitsangebote und Arbeitsnachfrage;
Zuweisung der Tätigkeitsgebiete und Übertragung der
direkten Zuständigkeit für die Kontaktaufnahme zu Unternehmen,
um die Initiative sichtbarer zu machen;
Durchführung von Betreuungs- und Beratungsaufgaben für
die einzelnen Arbeitsangebote durch gezielte Auswahl der
Arbeitsnachfrage (unter Zuhilfenahme der in Merkblatt A.1.2.
genannten und von den Arbeitsämtern zur Verfügung gestellten
Informationen);
Förderung der Verbindungen zu anderen Bereichen (Schul-
und Berufsberatung);
Förderung der Öffentlichkeitsarbeit über die Tätigkeit
und die verfügbaren Informationen.
Koordinierungsstelle:
Diese Maßnahme könnte sich im Rahmen dieses Schwerpunktes als
eine der wichtigsten erweisen und ist deshalb direkt der
Abteilung Arbeit zu übertragen. Ihre Aufgabe wird es sein, die
Dienststellen und Einrichtungen zu bestimmen, welche die
Instrumente und die Voraussetzungen für die Durchführung der
einzelnen Aufgabensegmente schaffen müssen.
Förderungsmaßnahmen:
Nach der Definition der organisatorischen Aspekte und der
entsprechenden Vorbereitung der Berater ist eine
Informationskampagne durchzuführen, in der die Inhalte der
Maßnahme erläutert werden.
Erforderliche Ressourcen:
Bestimmung der Seminarleiter, die unter den Dienststellenleitern
der Abteilung Arbeit und den Durchführern der entsprechenden
Rahmenuntersuchungen gewählt werden können.
Zeitlicher Ablauf:
3 Monate für die Festlegung der Zuständigkeitsbereiche;
1 Monat für die Auswahl der Berater;
2 Monate für die Schulung der Berater;
eine Woche (jährlich) für Fortbildung und
Erfahrungsaustausch;
6 Monate für die Versuchsphase zur Bewertung der
Akzeptanz der Maßnahme;
die anschließende Inbetriebnahme.
Zeiten, Formen und Verantwortlichkeiten hinsichtlich der
Überprüfung:
Die Überwachung der Durchführungsmodalitäten der Maßnahme
obliegt der Abteilung Arbeit, die in erster Linie die Liste der
Zuständigkeitsbereiche zu genehmigen hat. Zu ihren weiteren
Aufgaben gehört die Festlegung der entsprechenden
Bewertungskriterien für die Schulungsseminare, die Auswertung
der Versuchsphase anhand des verzeichneten Arbeitsaufwands und
schließlich die Bestimmung einer Reihe von Jahresindikatoren
für die korrekte Ausübung der Beratungstätigkeiten, und zwar
sowohl derjenigen, die auf einer direkten Kontaktaufnahme mit den
Produktionsstätten wie auch auf Anfragen von der Angebots- und
Nachfrageseite beruhen.
II.3.3. Erläuterungen zu Schwerpunkt 2
Wie bereits geschildert, liegt diesem Ziel einerseits das Prinzip
der Informationsverbreitung durch den Ausbau der
Kommunikationsnetze und andererseits der Erwerb von umfassenden
beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten seitens der Mitarbeiter
zugrunde. Aber der Erfolg hängt von der Glaubwürdigkeit ab, die
diese Zielsetzung in der Öffentlichkeit und bei den sozialen
Akteuren genießt. Diese muß durch eine stärkere lokale
Verwurzelung, durch die Vereinfachung der Bürokratie, durch die
flexiblere Gestaltung der Verfahren schrittweise aufgebaut und
allmählich in eine überzeugte Teilnahme und Übernahme von
Verantwortung umgewandelt werden, vor allem seitens der
Arbeitgeber, die ihre Anfragen spontan, entsprechend dokumentiert
und in gewisser Weise auch verbindlich einreichen müssen.
Die Verbindung mit dem EURES-Programm führt so zu einer noch
praxisnäheren, schlüssigeren und vollständigeren Dokumentation
mit Informationen über Arbeitsangebot und -nachfrage und unter
Einbeziehung von gleichartigen Informationen aus anderen
Wirtschaftsgebieten, die von Interesse sind.
Die Erneuerung des Gesetzesdekretes Nr. 301 vom 2. Juni 1996 und
insbesondere die Bestimmung des Abs. 3 des Art. 1 bietet
gegebenenfalls neue Möglichkeiten im Rahmen der Reform der
Beschäftigungsdienste, die eingehend geprüft werden können und
zur Planung von neuen Dienstleistungen und Strukturen im Rahmen
dieses Plans führen können.
Die wichtigsten, im besagten Absatz enthaltenen Aspekte betreffen
die Möglichkeit "durch Konventionen mit öffentlichen
Körperschaften, Einrichtungen mit öffentlicher Beteiligung,
bilateralen Körperschaften und in Art. 6, Abs. 2, Buchstabe d)
genannten Einrichtungen (öffentliche, konventionierte
Ausbildungs- und/oder Beratungszentren bzw. solche mit öffentlicher
Beteiligung) neue Dienste für die
Arbeitsmarktüberwachung, die Schul- und Berufsberatung, die
Vorauswahl, die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage sowie
die Ausführung der in Art. 6 genannten Lehrverhältnisse zu
testen".
Die Gesetzesverordnung sieht also neue Organisationsmodelle vor
durch den Abschluß von Konventionen und neue
Dienstleistungsangebote. Das ausgezeichnete Verhältnis zwischen
institutionellen Einrichtungen und der in gewisser Weise
antizipierten Durchführung von wirksamen
beschäftigungspolitischen Maßnahmen dürfte die vollständige
Verwirklichung der im Gesetzesdekret enthaltenen Grundsätze
vereinfachen. Denn im Bereich der Überwachung, Beratung und
Annäherung von Angebot und Nachfrage gibt es bereits zahlreiche
Initiativen. Lobenswert ist hingegen das neue Ziel, die
Arbeitsämter in die Lage zu versetzen, bei der
Arbeitsvermittlung eine gewisse Vorauswahl zu treffen. Dafür
wurden bereits zahlreiche Voraussetzungen geschaffen, die durch
ergänzende Maßnahmen noch verbessert werden können. Es wäre
vermutlich verfrüht, an dieser Stelle bereits ein entsprechendes
Merkblatt zu erstellen, denn zunächst bedarf es in diesem
Zusammenhang einer konkreten politischen Entscheidung. Einige
Voraussetzungen für eine wirksame Umsetzung können allerdings
bereits genannt werden:
I. Ausarbeitung eines Abkommens mit Berufsverbänden und
Arbeitnehmerorganisationen;
II. Erwerb (bzw. Verbesserung) von soziopsychologischen
Fähigkeiten seitens der in der Dienststelle tätigen
Mitarbeiter;
III. Unterstützung der Mitarbeiter durch Fachinstitute oder
Experten;
IV. verstärkte Nutzung der im Rahmen der vorausgehenden
Maßnahmen des Plans gesammelten Informationen;
V. Test der Maßnahme im Rahmen einer vorgezogenen Versuchsphase
mit Unternehmen, die einen hohen Turnover aufweisen;
VI. die mittelfristige Möglichkeit, die Maßnahme mit
Unterstützung der Abteilung Arbeit direkt in den peripheren
Arbeitsämtern durchzuführen.
In gleichem Maße und unter Beachtung der im Gesetzesdekret
enthaltenen Vorgaben könnte die Planung, Durchführung und
Überprüfung der im selben Artikel vorgesehenen
Lehrverhältnisse erfolgen.
In bezug auf die für die Ausarbeitung dieses Plans unter den
Experten durchgeführten Umfragen ist festzuhalten, daß die
Beibehaltung der Unterziele hinsichtlich der Ausstattung der
Arbeitsämter sowie der Betreuungs- und Beratungsdienste mit
spezifischen Ressourcen große Zustimmung fand, wobei die
Informatisierung und die gebietsmäßige Dezentralisierung als
Hauptstrategie genannt wurden. Insgesamt scheinen die zuvor
beschriebenen Maßnahmen, sofern sie vollständig umgesetzt
werden, in die gewünschte Richtung zu gehen, wobei auch für
diesen Schwerpunkt eine entsprechende Bewertungsgruppe innerhalb
der Abteilung Arbeit gebildet werden sollte, welche die dem Ziel
zugrundeliegenden Strategien und ihre Wirkung analysiert und
bewertet.
Dieser Gruppe könnten die Verantwortlichen der Abteilung Arbeit,
des Arbeitsamtes und des Landesamtes für Arbeitsmarkt
angehören, deren Aufgabe es ist, die Fristen und die Kriterien
für die Beobachtung der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen
festzulegen und dann die für den Plan zuständigen politischen
Aufsichtsorgane über den jeweiligen Stand zu unterrichten.
N.B.: Innerhalb der einzelnen Maßnahmen werden zum Teil
Tätigkeiten in den Bereichen Kommunikation,
Informationsverbreitung und Informationskampagnen genannt, die
einer verstärkten Einbeziehung der Südtiroler Bevölkerung
dienen: auch für die Durchführung dieser kleineren Initiativen
ist ein programmatischer Ansatz zu finden, der die Inhalte,
Fristen, Modalitäten und auch einfache Kontrollverfahren zur
Überprüfung ihrer Wirkung und ihrer Durchführung definiert.
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