Autonome Provinz Bozen - Südtirol
  19. Amt für Arbeit

II.4. SCHWERPUNKT 3: Neue Arbeitsformen
Die Entwicklung neuer Berufsbilder, die bevorstehende Verabschiedung des Staatsgesetzes über die Leiharbeit und seine spezifische Anwendung auf Landesebene; das Testen von Telearbeitsplätzen (vor allem im Hinblick auf bestimmte landesspezifische Bereiche und auf die Landesverwaltung); die versuchsweise Einrichtung von Inkubatoren für kleine und mittelständische Unternehmen sind variable Strategien, deren nähere Bestimmung im vorliegenden Plan zu berücksichtigen und zu unterstützen ist.
Es handelt sich um Vorgänge, deren eventuelle Verwirklichung vom Willen und Verhalten verschiedener Stellen und Institutionen abhängt und die deshalb nicht unmittelbar und ausschließlich durch planmäßige Maßnahmen beeinflußt werden können. Im übrigen ist eine konkrete Umsetzung nur langfristig, d.h. über den Planzeitraum hinaus möglich. Es müssen deshalb entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden, um ihre Entstehung und Entwicklung zu beobachten und zu analysieren. Dabei ist es vor allem wichtig, diese Entwicklungsprozesse durch eine entsprechende Abstimmung zwischen den allgemeinen und den lokalen Gesetzesbestimmungen an die spezifischen Anforderungen der Autonomen Provinz Bozen anzupassen.
In dieser historischen Phase scheint es vor allem wichtig, eine erste Beobachtungsstelle einzurichten, deren Aufgabe es ist, die Entwicklung des Mechanismus der Leiharbeit zu überwachen und das Ausmaß, die Zusammensetzung, die Regulierungsformen sowie die Art der Auswirkungen auf die Produktionsorganisation zu überprüfen. Gleichermaßen interessant ist die Beobachtung der Entwicklung von eventuellen Formen der Telearbeit sowohl in privaten als auch in öffentlichen Sektoren. In diesem Bereich könnte sich der Erwerb von Informationen, Verfahren und Dokumentationen über einschlägige Erfahrungen in Italien und in anderen Ländern als nützlich erweisen.
Neben der Notwendigkeit, die Entwicklung und Veränderung der Produktionsorganisation zu überwachen, hat die befragte Experten- und Unternehmergruppe die Bedeutung der im vorhergehenden Plan genannten Unterziele bestätigt, die in den kommenden Jahren verstärkt vorangetrieben und umgesetzt werden müssen.

II.4.1.: Maßnahmen und Strategien zu Schwerpunkt 3
Diesbezüglich werden die folgenden zwei Merkblätter vorgeschlagen: Merkblatt NAF.B.2.1.: Aufbau eines Informations- und Beratungsdienstes für Arbeitsuchende, welche eine selbständige Tätigkeit ausüben möchten; Merkblatt NAF.B.2.2.: Weiterentwicklung und Förderung des Genossenschaftswesens.

Scheda N.F.L.B.2.1.:
Creazione di un servizio informazioni e di consulenza per inoccupati che aspirino ad un'attività autonoma

Finalità:
• incentivare l'iniziativa dei singoli;
• offrire prospettive alternative a occupati e a non occupati;
• promuovere nuove professioni anche nel settore delle prestazioni sociali e della cura della persona.

Destinatari:
• donne e uomini occupati insoddisfatti, precari, a rischio;
• giovani inoccupati a vari livelli di qualificazione;
• Uffici del lavoro, che dovrebbero avere piena conoscenza delle opportunità offerte e delle modalità per utilizzarla

Modalità di realizzazione:
• predisposizione di una relazione sintetica e orientativa tratta dell'azione generale A.1.1., capace di segnalare aree e settori di sviluppo di professionalità;
• predisposizione di semplici materiali illustrativi per l'avviamento di attività autonome;

Ufficio di coordinamento e responsabilità dell'iniziativa:
la Ripartizione Lavoro appare come l'organo più proprio per promuovere e vigilare sull'iniziativa, avvalendosi eventualmente di consulenti per la parte normativa e fiscale;

Forme di promozione e di coinvolgimento di altri Enti (Istituti di credito):
va considerata l'ipotesi di avviare un rapporto con Istituti di credito per facilitare la concessione di finanziamenti iniziali, nel rispetto delle Leggi Nazionali e Provinciali vigenti e assegnando una funzione di mediazione e garanzia all'Amministrazione Provinciale; tenendo conto che ogni settore economico ha proprie procedure e disponibilità di sostegno economico a tali iniziative, tale eventuale opportunità potrebbe essere assolta includendo negli opuscoli la specificazione dei dispositivi cui ricorrere per accedere a finanziamenti; qualora, tuttavia, non fossero previste forme di certificazione e garanzia, esse andrebbero promosse;
campagna promozionale dell'iniziativa.

Natura delle risorse necessarie:
consulenza per la redazione dei materiali illustrativi;
seminario formativo per gli operatori delle Sezioni circoscrizionali.

Fasi temporali:
• 6 mesi per la predisposizione degli opuscoli;
• 6 mesi (in parallelo) per la definizione dell'assetto operativo e per l'individuazione della/e sede/i.

Tempi, forme e responsabilità delle verifiche:
alla Ripartizione Lavoro spetta il compito della verifica di validità dei materiali istruttori predisposti; successivamente va documentato annualmente il numero dei soggetti rivoltisi al servizio, la natura e l'indirizzo produttivo delle intenzioni manifestate, il numero di iniziative avviate e, qualora possibile, il numero delle iniziative interrotte con attenzione alla fase e alla condizione del momento.

Merkblatt NAF.B.2.2.:
Weiterentwicklung und Förderung des Genossenschaftswesens
Diese Maßnahme ist durch das Landesgesetz Nr. 1 vom 8. Januar 1993 vollständig geregelt. Dieses enthält ausführliche operationelle Vorgaben und verweist in bezug auf weitere spezifische Aspekte hinsichtlich der Umsetzung auf eine entsprechende Durchführungsverordnung.
Angesichts der Bedeutung der Maßnahme ist eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, die Festlegung der einschlägigen Durchführungsbestimmungen und die sorgfältige Beobachtung und Bewertung der damit verbundenen Tätigkeit notwendig. Hinsichtlich der im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Arbeit und der peripheren Arbeitsämter liegenden Aufgaben sind gezielte Förderungs- und Beobachtungsmaßnahmen erforderlich, die wie folgt aussehen könnten:
• Bestimmung der für die Initiative in Frage kommenden Interessenten (halbjährlich);
• Analyse ihres territorialen Standorts für die Entwicklung von Kontakt- und Integrationsmaßnahmen;
• Erstellung von Informationsbroschüren über die einschlägigen Genossenschaftsgesetze, über Betriebsformen sowie über verwaltungs,- sozial- und steuerrechtliche Fragen;
• Bildung einer Expertengruppe und/oder einer entsprechenden Koordinierungsgruppe (in den peripheren Arbeitsämtern) zur Unterstützung und Beratung der von sozialen Randgruppen gebildeten Genossenschaften.

Koordinierungsstelle - bzw. organ und Verantwortlichkeit:
Neben der direkten Zuständigkeit der Abteilung Arbeit ist die Bildung einer kleinen Task Force denkbar, der ein Vertreter der Abteilung Arbeit, die Gleichstellungsrätin und die Verantwortliche für Maßnahmen für soziale Problem- und Randgruppen angehören und deren Aufgabe es ist, in koordinierter Weise die für die Durchführung der Maßnahme in Frage kommenden Sektoren, Gebiete und Organisationsformen zu bestimmen und deren Umsetzung zu überwachen.

Art der erforderlichen Ressourcen:
Beratung für die Herstellung des einschlägigen Informationsmaterials.

Zeitlicher Ablauf:
• 6 Monate für die Erstellung des Informationsmaterials und die Festlegung der Durchführungsbedingungen;
• anschließende Durchführung der Maßnahme.

Zeiten, Formen und Verantwortlichkeit hinsichtlich der Überprüfung:
Auch in diesem Fall ist ein jährlicher Bericht zu erstellen, um den Umfang, die Art, die Zusammensetzung und die Dauer der Initiativen im Verhältnis zur Anzahl der anfänglichen Kontaktaufnahmen zu dokumentieren. Soweit wie möglich könnten auch entsprechende Angaben über das erreichte Arbeits- und Produktivitätsvolumen sowie über die eingetretenen Schwierigkeiten und die Unterbrechungsgründe von einem gewissen Interesse sein. Diese Aufgabe könnte der eigens gebildeten Task Force übertragen werden, die daraus wiederum Informationen für die Ausarbeitung neuer Jahrespläne zu diesem Thema ableiten könnte.

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