Autonome Provinz Bozen - Südtirol | |
19. Amt für Arbeit |
II.4. SCHWERPUNKT 3: Neue Arbeitsformen
Die Entwicklung neuer Berufsbilder, die bevorstehende
Verabschiedung des Staatsgesetzes über die Leiharbeit und seine
spezifische Anwendung auf Landesebene; das Testen von
Telearbeitsplätzen (vor allem im Hinblick auf bestimmte
landesspezifische Bereiche und auf die Landesverwaltung); die
versuchsweise Einrichtung von Inkubatoren für kleine und
mittelständische Unternehmen sind variable Strategien, deren
nähere Bestimmung im vorliegenden Plan zu berücksichtigen und
zu unterstützen ist.
Es handelt sich um Vorgänge, deren eventuelle Verwirklichung vom
Willen und Verhalten verschiedener Stellen und Institutionen
abhängt und die deshalb nicht unmittelbar und ausschließlich
durch planmäßige Maßnahmen beeinflußt werden können. Im
übrigen ist eine konkrete Umsetzung nur langfristig, d.h. über
den Planzeitraum hinaus möglich. Es müssen deshalb
entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden, um ihre
Entstehung und Entwicklung zu beobachten und zu analysieren.
Dabei ist es vor allem wichtig, diese Entwicklungsprozesse durch
eine entsprechende Abstimmung zwischen den allgemeinen und den
lokalen Gesetzesbestimmungen an die spezifischen Anforderungen
der Autonomen Provinz Bozen anzupassen.
In dieser historischen Phase scheint es vor allem wichtig, eine
erste Beobachtungsstelle einzurichten, deren Aufgabe es ist, die
Entwicklung des Mechanismus der Leiharbeit zu überwachen und das
Ausmaß, die Zusammensetzung, die Regulierungsformen sowie die
Art der Auswirkungen auf die Produktionsorganisation zu
überprüfen. Gleichermaßen interessant ist die Beobachtung der
Entwicklung von eventuellen Formen der Telearbeit sowohl in
privaten als auch in öffentlichen Sektoren. In diesem Bereich
könnte sich der Erwerb von Informationen, Verfahren und
Dokumentationen über einschlägige Erfahrungen in Italien und in
anderen Ländern als nützlich erweisen.
Neben der Notwendigkeit, die Entwicklung und Veränderung der
Produktionsorganisation zu überwachen, hat die befragte
Experten- und Unternehmergruppe die Bedeutung der im
vorhergehenden Plan genannten Unterziele bestätigt, die in den
kommenden Jahren verstärkt vorangetrieben und umgesetzt werden
müssen.
II.4.1.: Maßnahmen und Strategien zu
Schwerpunkt 3
Diesbezüglich werden die folgenden zwei Merkblätter
vorgeschlagen: Merkblatt NAF.B.2.1.: Aufbau eines Informations-
und Beratungsdienstes für Arbeitsuchende, welche eine
selbständige Tätigkeit ausüben möchten; Merkblatt NAF.B.2.2.:
Weiterentwicklung und Förderung des Genossenschaftswesens.
Scheda N.F.L.B.2.1.:
Creazione di un servizio informazioni e di consulenza
per inoccupati che aspirino ad un'attività autonoma
Finalità:
incentivare l'iniziativa dei singoli;
offrire prospettive alternative a occupati e a non
occupati;
promuovere nuove professioni anche nel settore delle
prestazioni sociali e della cura della persona.
Destinatari:
donne e uomini occupati insoddisfatti, precari, a rischio;
giovani inoccupati a vari livelli di qualificazione;
Uffici del lavoro, che dovrebbero avere piena conoscenza
delle opportunità offerte e delle modalità per utilizzarla
Modalità di realizzazione:
predisposizione di una relazione sintetica e orientativa
tratta dell'azione generale A.1.1., capace di segnalare aree e
settori di sviluppo di professionalità;
predisposizione di semplici materiali illustrativi per
l'avviamento di attività autonome;
Ufficio di coordinamento e responsabilità
dell'iniziativa:
la Ripartizione Lavoro appare come l'organo più proprio per
promuovere e vigilare sull'iniziativa, avvalendosi eventualmente
di consulenti per la parte normativa e fiscale;
Forme di promozione e di coinvolgimento di altri Enti
(Istituti di credito):
va considerata l'ipotesi di avviare un rapporto con Istituti di
credito per facilitare la concessione di finanziamenti iniziali,
nel rispetto delle Leggi Nazionali e Provinciali vigenti e
assegnando una funzione di mediazione e garanzia
all'Amministrazione Provinciale; tenendo conto che ogni settore
economico ha proprie procedure e disponibilità di sostegno
economico a tali iniziative, tale eventuale opportunità potrebbe
essere assolta includendo negli opuscoli la specificazione dei
dispositivi cui ricorrere per accedere a finanziamenti; qualora,
tuttavia, non fossero previste forme di certificazione e
garanzia, esse andrebbero promosse;
campagna promozionale dell'iniziativa.
Natura delle risorse necessarie:
consulenza per la redazione dei materiali illustrativi;
seminario formativo per gli operatori delle Sezioni
circoscrizionali.
Fasi temporali:
6 mesi per la predisposizione degli opuscoli;
6 mesi (in parallelo) per la definizione dell'assetto
operativo e per l'individuazione della/e sede/i.
Tempi, forme e responsabilità delle verifiche:
alla Ripartizione Lavoro spetta il compito della verifica di
validità dei materiali istruttori predisposti; successivamente
va documentato annualmente il numero dei soggetti rivoltisi al
servizio, la natura e l'indirizzo produttivo delle intenzioni
manifestate, il numero di iniziative avviate e, qualora
possibile, il numero delle iniziative interrotte con attenzione
alla fase e alla condizione del momento.
Merkblatt NAF.B.2.2.:
Weiterentwicklung und Förderung des Genossenschaftswesens
Diese Maßnahme ist durch das Landesgesetz Nr. 1 vom 8. Januar
1993 vollständig geregelt. Dieses enthält ausführliche
operationelle Vorgaben und verweist in bezug auf weitere
spezifische Aspekte hinsichtlich der Umsetzung auf eine
entsprechende Durchführungsverordnung.
Angesichts der Bedeutung der Maßnahme ist eine verstärkte
Öffentlichkeitsarbeit, die Festlegung der einschlägigen
Durchführungsbestimmungen und die sorgfältige Beobachtung und
Bewertung der damit verbundenen Tätigkeit notwendig.
Hinsichtlich der im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Arbeit
und der peripheren Arbeitsämter liegenden Aufgaben sind gezielte
Förderungs- und Beobachtungsmaßnahmen erforderlich, die wie
folgt aussehen könnten:
Bestimmung der für die Initiative in Frage kommenden
Interessenten (halbjährlich);
Analyse ihres territorialen Standorts für die Entwicklung
von Kontakt- und Integrationsmaßnahmen;
Erstellung von Informationsbroschüren über die
einschlägigen Genossenschaftsgesetze, über Betriebsformen sowie
über verwaltungs,- sozial- und steuerrechtliche Fragen;
Bildung einer Expertengruppe und/oder einer entsprechenden
Koordinierungsgruppe (in den peripheren Arbeitsämtern) zur
Unterstützung und Beratung der von sozialen Randgruppen
gebildeten Genossenschaften.
Koordinierungsstelle - bzw. organ und Verantwortlichkeit:
Neben der direkten Zuständigkeit der Abteilung Arbeit ist die
Bildung einer kleinen Task Force denkbar, der ein Vertreter der
Abteilung Arbeit, die Gleichstellungsrätin und die
Verantwortliche für Maßnahmen für soziale Problem- und
Randgruppen angehören und deren Aufgabe es ist, in koordinierter
Weise die für die Durchführung der Maßnahme in Frage kommenden
Sektoren, Gebiete und Organisationsformen zu bestimmen und deren
Umsetzung zu überwachen.
Art der erforderlichen Ressourcen:
Beratung für die Herstellung des einschlägigen
Informationsmaterials.
Zeitlicher Ablauf:
6 Monate für die Erstellung des Informationsmaterials und
die Festlegung der Durchführungsbedingungen;
anschließende Durchführung der Maßnahme.
Zeiten, Formen und Verantwortlichkeit hinsichtlich
der Überprüfung:
Auch in diesem Fall ist ein jährlicher Bericht zu erstellen, um
den Umfang, die Art, die Zusammensetzung und die Dauer der
Initiativen im Verhältnis zur Anzahl der anfänglichen
Kontaktaufnahmen zu dokumentieren. Soweit wie möglich könnten
auch entsprechende Angaben über das erreichte Arbeits- und
Produktivitätsvolumen sowie über die eingetretenen
Schwierigkeiten und die Unterbrechungsgründe von einem gewissen
Interesse sein. Diese Aufgabe könnte der eigens gebildeten Task
Force übertragen werden, die daraus wiederum Informationen für
die Ausarbeitung neuer Jahrespläne zu diesem Thema ableiten
könnte.
diese Seite wurde am 26/07/00 aktualisiert - Copyright by Südtiroler Informatik AG ã 1998 |