Autonome Provinz Bozen - Südtirol
  19. Amt für Arbeit

d) ZEITWEILIGE AUFNAHME VON JUGENDLICHEN IN DEN LANDESDIENST
Verfahrensvorschriften zur Anwendung des Art. 9, Landesgesetzes vom 11. März 1986, Nr. 11
Befristete Einstellung von Jugendlichen in den Landesdienst
Art der Arbeiten
1. Bei der Aufnahme von Personal für befristete Zeit muß es sich um einmalige und außerordentliche Arbeiten handeln, die mit den ordentlichen Tätigkeiten des Amtes nicht abgewickelt werden können. Eine zeitweilige Einstellung zur Behebung einer eventuellen Personalknappheit ist nicht zulässig. Sämtliche Anträge von seiten der Abteilungen und Organisationseinheiten müssen ausführlich begründet sein. Die Landesregierung wird Anträgen um Zuweisung von arbeitslosen Jugendlichen stattgeben, wenn daraus die unbedingte Notwendigkeit der Durchführung der Arbeiten hervorgeht und diese eingehend - auch in bezug auf die Dauer - beschrieben sind. Daßelbe gilt für die Verlängerungen, die nur ausnahmsweise und bei Vorliegen schwerwiegender und berechtigter Gründe gewährt werden.
Stellen nach Funktionsebenen
1. Die Anzahl der verfügbaren Stellen für arbeitslose Jugendliche sind auf die einzelnen Funktionsebenen wie folgt aufgeteilt:
10 Stellen für die VII. Funktionsebene
10 Stellen für die VI. Funktionsebene
10 Stellen für die IV. Funktionsebene
Vorrang
1. Vorrangig werden langzeitarbeitslose Jugendliche beschäftigt. Darunter versteht man jene Jugendliche, die eine Eintragungszeit von mindestens einem Jahr nachweisen können. In der Rangordnung folgen die Jugendlichen nach der Eintragungszeit, wobei Gesuche von Jugendlichen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie eine Eintragungsdauer in den Arbeitslosenlisten von mindestens 1 Monat aufweisen. Darüberhinaus werden solche Jugendliche bevorzugt, die auf der Suche nach einer ersten Beschäftigung sind und keine vorherige Arbeitserfahrung aufweisen.

Previous Page TOC Next Page See Page


Südtiroler Bürgernetz - Startseite suchen Sie im Südtiroler Bürgernetz oder im restlichen Internet nach dem gewünschten Begriff für Wünsche, Änderungsvoerschläge, Fehlerhinweise, usw. klicken Sie bitte hier Autonome Provinz Bozen - Startseite
diese Seite wurde am 26/07/00 aktualisiert - Copyright by Südtiroler Informatik AG  ã 1998