Autonome Provinz Bozen - Südtirol | |
19. Amt für Arbeit |
e) GEWÄHRUNG
VON DARLEHEN ZUR FÖRDERUNG DER MOBILITÄT
Verfahrensvorschriften zur Anwendung des Landesgesetzes vom 11.
Mai 1988, Nr. 17
Gewährung von Darlehen an Unternehmen zur Förderung der
Mobilität
Bemerkung
1. Die Durchführung der Maßnahme ist vom Gesetz geregelt und
gilt hier als eingebaut.
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