Autonome Provinz Bozen - Südtirol | |
19. Amt für Arbeit |
f) BEVORSCHUSSUNG
DER AUSSERORDENTLICHEN LOHNAUSGLEICHSKASSE
Verfahrensvorschriften zur Anwendung des Landesgesetzes vom 19.
Dezember 1986, Nr. 33
Errichtung eines Sonderfonds für Vorschüsse zugunsten der
Unternehmen, welche der Kreditbürgschaftsgenossenschaft kleiner
und mittlerer Industrieunternehmens Südtirols Gen.m.b.H.
(CONFIDI) angeschlossen sind
Bemerkung
1. Die Durchführung der Maßnahme ist vom Gesetz geregelt und
gilt hier als eingebaut.
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