Autonome Provinz Bozen - Südtirol
  19. Amt für Arbeit

f) BEVORSCHUSSUNG DER AUSSERORDENTLICHEN LOHNAUSGLEICHSKASSE
Verfahrensvorschriften zur Anwendung des Landesgesetzes vom 19. Dezember 1986, Nr. 33
Errichtung eines Sonderfonds für Vorschüsse zugunsten der Unternehmen, welche der Kreditbürgschaftsgenossenschaft kleiner und mittlerer Industrieunternehmens Südtirols Gen.m.b.H. (CONFIDI) angeschlossen sind
Bemerkung
1. Die Durchführung der Maßnahme ist vom Gesetz geregelt und gilt hier als eingebaut.

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