FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Was ist unter den Schlichtungen von Arbeitsstreitfällen zu verstehen?

Bei allen Streitfällen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann ein Versuch zur gütlichen Beilegung des Streitfalls unternommen werden, bevor das Arbeitsgericht mit der Streitsache befasst wird. Die Schlichtungsversuche werden von einem Schlichtungsorgan durchgeführt, in dem jeweils eine Arbeitgebervertreterin bzw. ein Arbeitgebervertreter (die bzw. der von den Verbänden ernannt wird) und eine Arbeitnehmervertreterin bzw. ein Arbeitnehmervertreter (die bzw. der von den Gewerkschaften ernannt wird) anwesend sind. Den Vorsitz führt eine Bedienstete bzw. ein Bediensteter des Arbeitsservice. Die Schlichtungskommission kann von beiden Parteien das Mandat erhalten, den Streitfall im Form eines Schiedsgerichtes mit einem Schiedsspruch zu entscheiden.

Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten
  • Nummer:  100
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Welcher zeitliche Verfahrensvoraussetzung ist im Zusammenhang mit dem Antrag um Ratifizierung eines Abkommens vor der Schlichtungskommission für Arbeitsstreitfälle zu berücksichtigen?

Aus organisatorischen Grüunden muss der unterschriebene gemeinsame Antrag spätestens 3 Arbeitstage vor dem Schlichtungstermin dem Amt zugesendet werden. Andernfalls wird der gemeinsame Antrag an den nächstmöglichen Termin von der Schlichtungskommission behandelt. 

 

  • Nummer:  101
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Auf welche Rechte können die Vertragsparteien im Rahmen einer Schlichtung, die auf Gewerkschaftsebene oder vor der Schlichtungskommission für Arbeitsstreitfälle beim Verwaltungsamt Arbeitsmarkt abgewickelt wird, nicht verzichten?

Im Rahmen einer Schlichtung (Artikel 410 und 411, Abs. 3 ZPO) können die Vertragsparteien im Sinne von Artikel 2113 BGB nur auf Rechte verzichten, die zum Zeitpunkt des Verzichts verfügbar sind und die als nicht unverzichtbar gelten. Als unverzichtbar gelten z.B. laut Artikel 36 der ital. Verfassung, das Recht auf Ferien, auf die täglichen, wöchentlichen und jährlichen Ruhepausen, das Recht auf den Mindestlohn, auf die Überweisung der Sozialagaben, der Versicherungsprämien.

  • Nummer:  110
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Auf welche Rechte können die Vertragsparteien im Rahmen einer Schlichtung, die auf Gewerkschaftsebene oder vor der Schlichtungskommission für Arbeitsstreitfälle beim Verwaltungsamt Arbeitsmarkt durchgeführt wird, verzichten?

Die Fälle, bei denen die Parteien im Rahmen einer Schlichtung, die auf Gewerkschaftsebene oder vor der Schlichtungskommission für Arbeitsstreitfälle abgewickelt wird, rechtswirksam Verzichte erklären können, beschränken sich auf Vereinbarungen, welche die monetäre Festlegung des dritten Lohnelementes (c.d. superminimo) betreffen oder die Kündigungsfrist, die Gehaltszahlung, die über dem Tariflohn bezahlt wird, die einvernehmliche Vertragsauflösung, die Kündigung mit Ausnahme der Kündigung infolge Hochzeit oder Mutterschaft, das Vorrecht bei der Wiedereinstellung, das innerhalb von 6 Monaten bei kollektiven Entlassungen infolge von Personalreduzierung oder eines objektiven Rechtfertigungsgrundes, besteht (Gesetz Nr. 223/1991), das Vorrecht bei der Wiedereinstellung im Fall von Abtretung eines Betriebs (Gesetz Nr. 428/1990), das Vorrecht bei der Umwandlung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses in ein Vollzeitarbeitsverhältnis (Gv.D. Nr. 61/2000) betreffen.

  • Nummer:  111
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Wer kann einen Schlichtungsversuch beantragen und mit welchen Folgen?

Der Schlichtungsversuch kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber beantragt werden. Der Schlichtungsversuch ist freiwillig, und somit nicht mehr notwendig, um sich an das ordentliche Gericht wenden zu können. Sollten sich die Parteien trotzdem für den Schlichtungsweg entscheiden, so wird eine eventuelle Einigung für sie bindend. Im Fall einer Nichteinigung unterbreitet die Kommission den Parteien einen Vorschlag; im Zuge des eingeleiteten Gerichtsverfahrens bewertet der Richter das Verhalten der Parteien, falls der Vorschlag unbegründet abgelehnt wurde.

Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten
  • Nummer:  120
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Für welche Arten von Beschäftigung finden die Bestimmungen über die Schlichtungen Anwendung?

Die Schlichtungsversuche finden für alle Arten von Arbeitsverträgen (privater Sektor, öffentlicher Dienst) und auch für die freien Mitarbeiter, die landwirtschaftlichen Arbeiter  und die Handelsvertreter Anwendung.

Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten
  • Nummer:  150
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Was muss ich berücksichtigen, wenn ich mich dafür entscheide, einen Schlichtungsversuch zu beantragen?

Es ist wichtig präsent zu halten, dass der Schlichtungsantrag, sei es im privaten als im öffentlichen Sektor der Gegenpartei zugestellt und anschließend dem Arbeitsservice übermittelt wird. Der Arbeitsservice lädt beide Parteien nur dann zum Schlichtungsversuch ein, falls sich die beklagte Partei innerhalb von 20 Tagen ab Erhalt des Antrages in das Verfahren beim Arbeitsservice einlässt.

Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten
  • Nummer:  200
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Ist es möglich, eine Disziplinarmaßnahme vor dem Schiedsgericht gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 300/1970, anzufechten? 

Die Möglichkeit besteht nur bei Arbeitsverhältnissen, die im privaten Sektor abgeschlossen wurden. Die interessierte Arbeitnehmerin bzw. der interessierte Arbeitnehmer muss die angedrohte Disziplinarmaßnahme innerhalb von 20 Tagen ab erfolgter Zustellung mit Hinterlegung eines Rekurses an das Schiedsgericht beim Arbeitsservice anfechten. Wichtig ist, dass dem Rekurs, die angedrohte Disziplinarmaßnahme, die Stellungnahme bzw. Rechtfertigung sowie die Beanstandung beigelegt ist. 

  • Nummer:  250
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Innerhalb welcher Zeit kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer eine angedrohte Disziplinarmaßnahme anfechten und die Einsetzung eines Schiedskollegiums laut Artikel 7 des Gesetzes Nr. 300/1970 beantragen?

Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer können laut Artikel 7 des Gesetzes Nr. 300/1970, i.g.F., innerhalb von 20 Tagen ab erfolgter Zustellung der angedrohten Disziplinarmaßnahme die Errichtung eines Schiedskollegiums beantragen und die Maßnahme anfechten. 

  • Nummer:  251
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Besteht für die Arbeitnehmerin bzw. für den Arbeitnehmer, welche ein Verfahren laut Artikel 7 des Gesetzes Nr. 300/1970 anstrengen, die Möglichkeit, auch einen Gewerkschaftsfunktionär als seinen Schiedsrichter im Schiedskollegium zu designieren, der das Disziplinarverfahren im Vorfeld seinem Interesse betreut hat oder muss der Schiedsrichter in jedem Fall eine neutrale Person sein? 

Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, den eigenen Schiedsrichter im Schiedskollegium zu bestimmen. Dies vorausgesetzt, besteht nach Auffassung des Verwaltungsamtes Arbeitsmarkt für die Arbeitnehmerin bzw. für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, als eigenen Schiedsrichter, den Gewerkschaftsfunktionär zu bestimmen, der sie bzw. ihn während des Disziplinarverfahrens betreut hat.

  • Nummer:  252
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Gilt die "postlagernde Zustellung" eines Einschreibens mit Rückantwort, das im Rahmen eines Disziplinarverfahrens die Beanstandung enthält als rechtswirksam zugestellt, falls die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer das Einschreiben vom Postamt nicht bezieht?

Falls das Einschreiben mit Rückanwort, welches die Beanstandung enthält, an die Adresse der Arbeitnehmerin bzw. an die Adresse des Arbeitnehmers postlagernd zugestellt wird, gilt dieselbe als rechtswirksam zugestellt (Urteil des Kassationsgerichtshofes vom 19. Mai 1986 Nr. 3319).

  • Nummer:  253
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Können die Vertragsparteien, welche einen Arbeitsvertrag bei der Bescheiniungskommission zertifiziert haben, den Schlichtungsversuch bei der Kommission für Arbeitsstreitfälle laut Artikel 410 ZPO abwickeln oder muss der verpflichtende Schlichtungsversuch laut Artikel 80, Absatz 4 des Gv.D. Nr. 276/2003 bei der Bescheinigungskommission durchgeführt werden?

Die Möglichkeit besteht, sofern bei der Schlichtungskommisison laut Artikel 410 ZPO eine Einigung erzielt werden kann. Im gegenteiligen Fall wird das Landesgericht in Bozen bei einem gerichtlichen Streitfall von Amtswegen einen fehlende Verfahrensvoraussetzung einwenden. In der Folge müssen die Vertragsparteien vor dem Gerichtsverfahren den verpflichtenden Schlichtungsversuch gemäß Artikel 80, Absatz 4 des Gv.D. Nr. 276/2003 vor der Bescheinigungskommission einreichen.

  • Nummer:  254
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Ist es möglich, gegen Disziplinarmaßnahmen, die im Rahmen eines öffentlichen Arbeitsverhältnisses verhängt werden, ein Verfahren gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 300/1970, anzustrengen?

Das Schiedsgericht laut Artikel 7 des Arbeiterstatutes ist im Fall von Arbeitnehmern, die dem öffentlichen Sektor angehören, nicht anwendbar. In der Tat sieht Artikel 56 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 30. März 2011, n. 165, i.g.F., vor, dass das im Artikel 7 des Gesetzes vom 20. März 1970, Nr. 300, vorgesehene Schiedsverfahren im Fall von Disziplinarmaßnahmen keine Anwendung findet. Bekanntlich wurde diese Möglichkeit im öffentlichen Sektor aufgrund des Artikels 72, Absatz 1, Buchstabe c) des gesetzesvertretenden Dekretes vom 27. Oktober 2009, Nr. 150, i.g.F., abgeschafft.

  • Nummer:  255
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Welche Rechtsfolgen treten ein, falls sich der Arbeitgeber bei einem Verfahren laut Artikel 7 des Arbeiterstatutes, nach erfolgter Aufforderung von Seiten des Arbeitsservice, innerhalb von 10 Tagen einen Vertreter für das Schiedsgericht namhaft zu machen, denselben nicht ernennt? 

Die angedrohte Disziplinarmaßnahme ist null und nichtig.

  • Nummer:  260
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Was muss ich tun, um einen Schlichtungsversuch für einen Arbeitsstreitfall bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitsverhältnis zu beantragen?

Die bzw. der Betroffene kann dafür eine Anfrage an den Arbeitsservice, Schlichtungskommission für Arbeitsstreitfälle richten. In der Anfrage muss neben Name und Adresse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Tätigkeitsbereich der Firma und angewandtem Kollektivvertrag auch angegeben werden, worum es in dem Streitfall geht. Eine Berechnung der Ansprüche sollte auch beigelegt werden. Wenn sich die Gegenpartei innerhalb der vorgesehenen 20 Tage in das Verfahren einlässt, beruft der Arbeitsservice die Parteien zum Schlichtungsversuch ein. Eine Vorlage für die Anfrage kann unter der nachfolgend angegebenen Adresse heruntergeladen werden.

Formulare
  • Nummer:  300
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Was muss ich tun, um einen Schlichtungsversuch für einen Arbeitsstreitfall im öffentlichen Dienst zu beantragen?

Seit dem 24.11.2010 ist der Artikel 31 und folgende des Gesetzes vom 4.11.2010, Nr. 183, in Kraft, wonach bei Streitigkeiten, die ein öffentliches oder ein privates Dienstverhältnis zum Gegenstand haben, eine einzige Schlichtungskommission für die gütliche Einigung des Streitfalles zuständig ist. Falls die Antragstellerin bzw. der Antragsteller sich für die Einleitung eines  freiwilligen Schlichtungsversuches entscheidet, so muss sie bzw. er den Rekurs der Verwaltung zustellen und nachher dem Arbeitsservice übermitteln. Lässt sich die Verwaltung innerhalb von 20 Tagen ab Erhalt des Antrages in das Verfahren ein, so lädt der Arbeitsservice beide Parteien innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt des Antrages zum Schlichtungsversuch beim Arbeitsservice ein.

Formulare
  • Nummer:  400
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Ist der Schlichtungsversuch immer freiwillig?

Nein, im Fall eines bescheinigten Arbeitsvertrags ist der Schlichtungsversuch nach wie vor verpflichtend und muss vor der Kommission abgewickelt werden, welche die Bescheinigung erlassen hat. Laut Artikel 1, Absatz 40, des Gesetzes vom 28. Juni 2012, Nr. 92, muss außerdem bei Einzelentlassungen aus wirtschaftlichen Gründen durch Betriebe über 15 Beschäftigten vor der Entlassung ein Schlichtungsverfahren beim Arbeitsservice stattfinden (s. 411). Bei Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die nach dem 7. März 2015 beschäftigt wurden, ist der verpflichtende Schlichtungsversuch in diesem Fall nicht mehr vorgesehen.

  • Nummer:  410
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Welche Neuigkeiten bezüglich Einzelentlassungen sieht das Gesetz vom 28. Juni 2012, Nr. 92 vor?

Artikel 1, Abs. 40 und 41, des Gesetzes vom 28. Juni 2012, Nr. 92, der am 18. Juli 2012 in Kraft getreten ist, sieht einige wichtige Neuigkeiten bezüglich Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen vor. Ab dem 18. Juli 2012 müssen Einzelentlassungen aus wirtschaftlichen Gründen in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten zuvor dem Arbeitsservice mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber muss die Mitteilung auch dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin, der vor dem 7. März 2015 beim Arbeitgeber beschäftigt wurde, zur Kenntnis schicken. Innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Mitteilung werden die Parteien vom Arbeitservice zu einem Schlichtungsversuch eingeladen, der in den darauffolgenden 20 Tagen vor der Schlichtungskommission stattfindet. Die Parteien können sich von einem Rechtsanwalt, Gewerkschaftsvertreter oder Arbeitsberater begleiten lassen. Bei der Schlichtung werden auch mögliche Alternativen zur Entlassung überprüft. Wenn der Schlichtungsversuch scheitert, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin die Entlassung mitteilen.

  • Nummer:  411
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Welche Fristen sieht die neue Bestimmung für die Anfechtung einer Entlassung vor?

Laut Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Juli 1966, Nr. 604, zuletzt geändert durch Artikel 1, Absatz 38 des Gesetzes vom 28. Juni 2012, Nr. 92, muss die Entlassung innerhalb von 60 Tagen schriftlich angefochten werden. Bei Anfechtungen, welche die Nichtigkeit des des befristeten Termins gemäß Artikel 1,2 und 4 des gesetzesvertretenden Dekretes, i.g.F. zum Gegenstand haben, beträgt die Anfechtungsfrist 120 Tage, ab Beendigung des Vertrages. Nach der erfolgten Entlassung kann innerhalb von 180 Tagen Rekurs beim Landesgericht eingereicht oder der Schlichtungsversuch beim Arbeitsservice beantragt werden. Ist die Gegenpartei nicht gewillt, sich in das Schlichtungsverfahren einzulassen, oder endet der Schlichtungsversuch negativ, so beträgt die Hinterlegung des Rekurses beim Landesgericht 60 Tage. Achtung: Wenn die Entlassung vor Inkrafttreten der Arbeitsreform ausgesprochen wurde (18. Juli 2012), findet die alte Frist von 270 Tagen (statt 180) für den Rekurs beim Landesgericht oder die Beantragung des Schlichtungsversuchs Anwendung (Artikel 1, Absatz 39 des Gesetzes vom 28. Juni 2012, Nr. 92).

  • Nummer:  420
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Welche Verjährungsfrist greift bei Gehaltsforderungen, die periodisch anreifen?

Die Gehaltsforderungen, die periodisch anreifen unterliegen nach einhelliger Meinung im Sinne des Artikels 2948, Nr. 4 des bürgerlichen Gesetzbuches der fünfjährigen Verjährungsfrist. Die genannte Verjährungsfrist greift allgemein bei all jenen Forderungen, die innerhalb eines Jahres zu begleichen sind.

  • Nummer:  421
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Ab welchem Moment läuft die Verjährungsfrist für Gehaltsforderungen die aus einem untergeordneten Arbeitsverhältnis stammen?

Das Zivilgesetzbuch enthält keine genaue Angaben über den Moment ab dem die Verjährungsfrist für Gehaltsforderungen, die aus einem untergeordneten Arbeitsverhältnis stammen, läuft. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 10. Juni 1966, Nr. 63 hat hingegen festgelegt, dass die Verjährung der Gehaltsforderungen nicht ab dem Moment ihres Entstehens läuft und somit während des Arbeitsverhältnisses, sondern ab dem Moment, in dem das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird.  

  • Nummer:  422
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Eine 5 jährige Verjährungsfrist wird im 4. Jahr durch ein Einschreiben unterbrochen. Unterliegt die Forderung der Verjährung, wenn innerhalb der darauf folgenden 5 Jahre nichts unternommen wird?

Falls eine ausstehende Forderung durch einen außergerichtlichen Akt (innerhalb der Verjährungsfrist) geltend gemacht wird, so wird die vorgesehene Verjährungsfrist unterbrochen, d.h. die Laufzeit beginnt neu. Falls hingegen eine ausstehende Forderung durch einen gerichtlichen Akt (innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht wird), so bleibt die vorgesehene Verjährungsfrist bis zur Erlangung des rechtskräftigen Urteils ausgesetzt.

  • Nummer:  423
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Kann die Schlichtungskommission den Streifall auch in Form eines Schiedsgerichtes lösen?

Die Möglichkeit besteht. Während des Schlichtungsverfahrens können die Parteien der Kommission das Mandat übertragen, den Streitgegenstand als Schiedskollegium (rituelles Schiedsverfahren) zu lösen. Die Parteien geben die Rechtsnormen an, auf denen die Forderungen bzw. die Gegenforderungen beruhen. Ebenso beantragen sie ausdrücklich, dass der Schiedsspruch im Lichte der Billigkeit und nach den Grundsätzen der nationalen Rechtsordnung, sowie jener der Europäischen Union erfolgen soll. Der Schiedsspruch erfolgt innerhalb von 60 Tagen. Wird die genannte Frist überschritten, so gilt der Auftrag als widerrufen, es sei denn die Parteien erteilen dem Kollegium ausdrücklich eine zusätzliche Frist.

  • Nummer:  450
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Welche wichtige Neuigkeiten enthält das „Arbeitsbegleitgesetz“ (Collegato lavoro) im Bereich Schlichtungen?

Art. 31 des am 24. November in Kraft getretenen Gesetzes vom 4. November 2010, Nr. 183 (sog. „Arbeitsbegleitgesetz“, Collegato lavoro) sieht wesentliche Änderungen des Schlichtungsversuches bei Arbeitsstreitigkeiten vor. Die wichtigsten gesetzlichen Neuigkeiten sind folgende: 1) der Schlichtungsversuch ist freiwillig; 2) das Verfahren ist dasselbe, sei es im privaten als auch im öffentlichen Sektor (Abschaffung des Schlichtungsverfahrens im öffentlichen Dienst laut Gv.D. Nr. 165/2001); 3) der Schlichtungsantrag muss nicht nur dem Arbeitsservice, sondern auch der Gegenpartei zugestellt werden; 4) der Arbeitsservice lädt die Parteien nur dann vor, falls sich die Gegenpartei innerhalb von 20 Tagen ab Erhalt des Antrages in das Verfahren einlässt; 5) im Falle einer Nichteinigung unterbreitet die Schlichtungskommission einen Vorschlag, der in der Niederschrift mit den Argumentationen beider Parteien vermerkt wird; 6) wird der Vorschlag ohne ausreichende Begründung abgelehnt, so berücksichtigt der Richter dieses Verhalten im Rahmen des Gerichtsverfahrens; 7) die Parteien können im Laufe oder am Ende des Schlichtungsverfahren der Kommission das Mandat übertragen, den Streitgegenstand als Schiedskollegium zu lösen. In diesem Fall müssen sie den Termin des Schiedsspruches (maximal 60 Tage), sowie die Rechtsnormen angeben, auf denen die Forderungen bzw. die Gegenforderungen beruhen. Ebenso beantragen sie ausdrücklich, dass der Schiedsspruch im Lichte der Billigkeit und nach den Grundsätzen der nationalen Rechtsordnung und jener der Europäischen Union erfolgen soll.

Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten
  • Nummer:  460
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten]

Was ist der Unterschied zwischen Schlichtungs- und Schiedsverfahren?

Beide sind freiwillig und bilden eine Alternative zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Schiedsverfahren liegt die Entscheidung (Schiedspruch) bei Dritten, dem Schiedsgericht; im Schlichtungsverfahren entscheiden die Parteien selbst. Das Schiedsverfahren endet mit einem Schiedsspruch, der für die Parteien verbindlich ist. Das Schlichtungsverfahren kann hingegen entweder mit einer Einigung oder mit einer Nichteinigung zwischen den Parteien enden. Während Einigungsprotokolle bindend sind, kann sich jede der beiden Parteien im Fall einer Nichteinigung an die ordentliche Gerichtsbarkeit wenden.

  • Nummer:  465
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

War die Antwort hilfreich? 1059 Ja 1123 Nein