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Akkreditierung

Akkreditierung

 

Körperschaften, die ihren Rechtssitz in der Autonomen Provinz Bozen und in nicht mehr als 4 Regionen tätig sind, müssen in ein entsprechendes Landesverzeichnis eingetragen sein, um den Einsatz von Zivildienstleistenden beantragen zu können, ab 1. Oktober 2014.

Alle weiteren Informationen zu den Anfragemodalitäten erhalten sie beim Amt für Kabinettsangelegenheiten der Autonomen Provinz Bozen, Zivildienst unter der Telefonnummer 0471/412036.

Dieser Abschnitt informiert über die Akkreditierung im Allgemeinen, über die Gesetzgebung und enthält die Vordrucke.

(Letzte Aktualisierung: 20.05.2014)


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