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Eintragung in den Landesgesundheitsdienst

Die Eintragung in den Landesgesundheitsdienst wird beim Schalter des Verwaltungsdienstes der Gesundheitssprengels des Südtiroler Sanitätsbetriebes durchgeführt. Mehr Informationen sowie die Möglichkeit, Ansuchformulare herunter zu laden, erhalten Sie, wenn Sie auf den Titel oder auf "weitere Informationen" in den unteren Box klicken (Sie werden zum Serviceportal des Bürgernetzes weitergeleitet).

Eintragung in den Landesgesundheitsdienst für italienische Staatsbürger/innen

Der/die italienische/r Staatsbürger/in muss sich zum nächstgelegenen Gesundheitssprengel (Verwaltungsdienst) des eigenen Wohnsitzes begeben, um sich im Staatlichen Gesundheitsdienst eintragen zu lassen, und um gleichzeitig den Arzt für Allgemeinmedizin zu wählen.

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Arzt- und Kinderarztwahl

 Alle Bürger/innen, die im Verzeichnis der betreuungsberechtigten Personen des Gesundheitsbezirkes eingeschrieben sind, haben Anrecht auf eine sanitäre Grundbetreuung seitens des Arztes für Allgemeinmedizin oder des Kinderarztes für die Patienten unter 14 Jahren.

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Gesundheitskarte

Die Gesundheitskarte gilt als Ersatz der Steuernummer (der mit der Sanitätsnummer gleichgestellt ist) und gilt als Europäische Krankenversicherungskarte um Gesundheitsleistungen in den Europäischen und gleichgestellten Ländern (Schwiez, Liechtenstein, Island, Norvegien) zu bekommen. Sie wird vom italienischen Finanzministerium erlassen und mittels Post den Betreuten zugesandt.

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