Gesundheitspersonal

Die unbefristete Aufnahme von Personal beim Südtiroler Gesundheitsbetrieb erfolgt grundsätzlich über öffentlichen Wettbewerb oder andere gleichgestellte Auswahlverfahren. Die anhand der Wettbewerbsergebnisse erstellten Rangordnungen werden im Zeitraum ihrer Gültigkeit auch zur zeitlich begrenzten Personalaufnahme herangezogen.
Die Gesuche zur Teilnahme an einem Wettbewerb oder für eine zeitlich begrenzte Anstellung müssen direkt beim zuständigen Gesundheitsbezirk eingereicht werden.

Hier geht es zu offenen Stellenangeboten des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

Kollektivverträge für das Personal im Landesgesundheitsdienst

Die Kollektivverträge haben in der Regel eine Geltungsdauer von 4 Jahren und werden periodisch zwischen den Vertretern der Arbeitgeber (öffentliche Delegation) und den mitgliederstärksten Gewerkschaften abgeschlossen.

Die bereichsübergreifenden Kollektivverträge (BÜKV) gelten für das Personal der folgenden Bereiche:

  • Landesverwaltung und Hilfskörperschaften des Landes
  • Gemeinden, Altersheime, Bezirksgemeinschaften
  • Landesgesundheitsdienst
  • Institut für den sozialen Wohnbau
  • Verkehrsamt Bozen und Kurverwaltung Meran

Die geltenden Kollektivverträge für das Personal des Landesgesundheitsdienstes können auf der Webseite der Abteilung Personal - Bereich Kollektivverträge eingesehen werden.