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Rekurse

Beim Gesundheitsressort ist über die Ämter der Abteilung Gesundheitswesen, den Bürgern die Möglichkeit gegeben, Rekurse in verschiedenen Bereichen einzureichen: Rekurse gegen Entscheide der Gesundheitsbezirke oder den Landesämtern selbst.

In den nachfolgenden Seiten finden sie alle Informationen über diese Rekurse.

Rekurs im Bereich Sportmedizin

Bei einem negativen Gutachen für die Ausübung des Wettkampfsportest kann der Interessierte  Rekurs bei der Landesrekurskommission für die Überprüfung der Rekurse auf dem Gebiet der Sportmedizin, beim Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit, in der Kanonikus Michael Gamperstr.1 in Bozen, einreichen.

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Rekurse im Falle von nicht Gewährung von Rückerstattung von Aufenthaltsspesen im Krankenhausbereich

 Im  Rahmen der indirekten Krankenhausbetreuung kann der/Patient/in Rekurs bei der Landesandeskommission für die Entscheidung über die Beschwerden in Bezug auf die gesundheitliche Versorgung einreichen, falls er/sie mit der Entscheidung des zuständigen Gesundheitsbezirkes über die Rückerstattung der Krankenhausspesen einer nicht vertragsgebundenen Gesunheitseinrichtung in Italien und im Ausland nicht einverstanden ist.

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Rekurs für nicht gewährte Rückvergütung für Leistungen im Bereich der indirekten fachärztlichen Betreuung

Bei nicht gewährter Rückvergütung durch den zuständigen Gesundheitsbezirk für Leistungen im Bereich der indirekten fachärztlichen Betreuung, inbegriffen die indirekte zahnprothetische Betreuung, kann man eine entsprechende Beschwerde an der Landeskommission einreichen.

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Rekurs im Falle von nicht Gewährung eines Heilbehelfes

Falls das Amt für Zivilinvaliden des zuständigen Gesundheitsbezirkes des Südtiroler Sanitätsbetriebes einen Heilbehelf nicht gewährt, ist es möglich Rekurs an das Amt für Gesundheitssprengel mit Sitz in der Kanonikus Michael Gamperstr. 1 in Bozen einzureichen.

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Rekursantrag im Bereich Zivilinvalidität

Sollte das Ansuchen um Zivilinvalidität von dem örtlich zuständigen Gesunheitsbezirk zurückgewiesen werden, kann die interessierte Person, der gesetzliche Vertreter oder der Erbe Rekursantrag bei der ärztlichen Landeskommission für die Feststellung der Zivilinvalidität, Zivilblindheit und Taubstummheit, mit Sitz in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße Nr.1, 39100 Bozen einreichen.

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Rekursantrag Schweregrades der Behinderung und Genehmigung Arbeitsnutzens Gesetz 104/92

Es handelt sich um Rekursantrage bei der ärztlichen Berufungskommission (Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit) für die Feststellung des Schweregrads der Behinderung und für die Gewährung des entsprechenden Nutzens laut dem Gesetz 104/92.

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Rekurs im Bereich Rechtsmedizin

Rekursantrag bei der Landeskommission für die Überprüfung der Rekurse auf dem Gebiet der Rechtsmedizin hauptsächlich für: Sonderparkschein für Invaliden, Rehabilitationskuren, Befreiung von der Gurtpflicht, psycho-physische Eignung zur Arbeit, Dienstführerschein (Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit).

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Rekurs gegen Verwaltungsstrafen an Apothekeninhaber

Die Verhängung  von Verwaltungsstrafen im Zuge einer ordentlichen oder außerordentlichen Inspektion in einer Apotheke durch die dafür zuständige Kommission des jeweiligen Gesundheitsbezirkes folgt auf die Missachtung von Gesetzesbestimmungen oder Verordnungen.

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