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Rekurse
Beim Gesundheitsressort ist über die Ämter der Abteilung Gesundheitswesen, den Bürgern die Möglichkeit gegeben, Rekurse in verschiedenen Bereichen einzureichen: Rekurse gegen Entscheide der Gesundheitsbezirke oder den Landesämtern selbst.
In den nachfolgenden Seiten finden sie alle Informationen über diese Rekurse.
Rekurs im Bereich Sportmedizin
Bei einem negativen Gutachen für die Ausübung des Wettkampfsportest kann der Interessierte Rekurs bei der Landesrekurskommission für die Überprüfung der Rekurse auf dem Gebiet der Sportmedizin, beim Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit, in der Kanonikus Michael Gamperstr.1 in Bozen, einreichen.
weitere InformationenRekurse im Falle von nicht Gewährung von Rückerstattung von Aufenthaltsspesen im Krankenhausbereich
Im Rahmen der indirekten Krankenhausbetreuung kann der/Patient/in Rekurs bei der Landesandeskommission für die Entscheidung über die Beschwerden in Bezug auf die gesundheitliche Versorgung einreichen, falls er/sie mit der Entscheidung des zuständigen Gesundheitsbezirkes über die Rückerstattung der Krankenhausspesen einer nicht vertragsgebundenen Gesunheitseinrichtung in Italien und im Ausland nicht einverstanden ist.
weitere InformationenRekurs für nicht gewährte Rückvergütung für Leistungen im Bereich der indirekten fachärztlichen Betreuung
Bei nicht gewährter Rückvergütung durch den zuständigen Gesundheitsbezirk für Leistungen im Bereich der indirekten fachärztlichen Betreuung, inbegriffen die indirekte zahnprothetische Betreuung, kann man eine entsprechende Beschwerde an der Landeskommission einreichen.
weitere InformationenRekurs im Falle von nicht Gewährung eines Heilbehelfes
Falls das Amt für Zivilinvaliden des zuständigen Gesundheitsbezirkes des Südtiroler Sanitätsbetriebes einen Heilbehelf nicht gewährt, ist es möglich Rekurs an das Amt für Gesundheitssprengel mit Sitz in der Kanonikus Michael Gamperstr. 1 in Bozen einzureichen.
weitere InformationenRekursantrag im Bereich Zivilinvalidität
Sollte das Ansuchen um Zivilinvalidität von dem örtlich zuständigen Gesunheitsbezirk zurückgewiesen werden, kann die interessierte Person, der gesetzliche Vertreter oder der Erbe Rekursantrag bei der ärztlichen Landeskommission für die Feststellung der Zivilinvalidität, Zivilblindheit und Taubstummheit, mit Sitz in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße Nr.1, 39100 Bozen einreichen.
weitere InformationenRekursantrag Schweregrades der Behinderung und Genehmigung Arbeitsnutzens Gesetz 104/92
Es handelt sich um Rekursantrage bei der ärztlichen Berufungskommission (Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit) für die Feststellung des Schweregrads der Behinderung und für die Gewährung des entsprechenden Nutzens laut dem Gesetz 104/92.
weitere InformationenRekurs im Bereich Rechtsmedizin
Rekursantrag bei der Landeskommission für die Überprüfung der Rekurse auf dem Gebiet der Rechtsmedizin hauptsächlich für: Sonderparkschein für Invaliden, Rehabilitationskuren, Befreiung von der Gurtpflicht, psycho-physische Eignung zur Arbeit, Dienstführerschein (Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit).
weitere InformationenRekurs gegen Verwaltungsstrafen an Apothekeninhaber
Die Verhängung von Verwaltungsstrafen im Zuge einer ordentlichen oder außerordentlichen Inspektion in einer Apotheke durch die dafür zuständige Kommission des jeweiligen Gesundheitsbezirkes folgt auf die Missachtung von Gesetzesbestimmungen oder Verordnungen.
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