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Ausbildungskurs für die Befähigung zum Tätowieren und Piercing
Das Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals organisiert einen "Ausbildungskurs für die Befähigung zum Tätowieren und Piercing". Der Kurs findet aber nur statt, wenn sich mindestens 10 Bewerber einschreiben.
Der positive Abschluss dieses Kurses ist Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung zur Durchführung von Tätowierungen und Piercing.
Im Sinne des Art. 2-bis des Beschlusses der Landesregierung vom 09.12.2002, Nr. 4601 müssen auch die bei der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer eingetragenen Gold- und Silberschmiede und andere Fachpersonen, die nicht nur ausschließlich verpackten und sterilen Ohrschmuck mit der eigens vorgesehenen Zange an Ohrläppchen anbringen, diese Genehmigung einholen.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
- Diplom der Mittelschule
- Mindestalter: 18 Jahre
EINSCHREIBETERMIN: N E U !!!!! 30. März 2012
FORMULARE
Die Höhe der Einschreibegebühr wird aufgrund der Anzahl der Teilnehmer festeglegt.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitten an:
Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals
Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1 - Bozen
Tel. 0471-418148
E-mail: elena.kostner@provincia.bz.it