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Obligatorischer Ausbildungskurs für die Durchführung von Tätowierungen und Piercing
Das Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals organisiert einen "Ausbildungskurs für die Befähigung zum Tätowieren und Piercing". Der Kurs findet aber nur statt, wenn sich mindestens 10 Bewerber einschreiben.
Der positive Abschluss dieses Kurses ist Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung zur Durchführung von Tätowierungen und Piercing.
Im Sinne des Art. 2-bis des Beschlusses der Landesregierung vom 09.12.2002, Nr. 4601 müssen auch die bei der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer eingetragenen Gold- und Silberschmiede und andere Fachpersonen, die nicht nur ausschließlich verpackten und sterilen Ohrschmuck mit der eigens vorgesehenen Zange an Ohrläppchen anbringen, diese Genehmigung einholen.
Zugangsvoraussetzungen:
- Diplom der Mittelschule
- Mindestalter: 18 Jahre
Die Einschreibung erfolgt nach Einzahlung von 150,00 Euro auf das Postkontokorrent Nr. 273391, lautend auf „Autonome Provinz Bozen - Schatzamtsdienst".
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitten an:
Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals
Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1 - Bozen
Tel. 0471-418148
E -mail: elena.kostner@provincia.bz.it