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Stichprobenkontrollen: Amt für Bibliotheken und Lesen

Im Sinne von Artikel 2, Absatz 3, des L.G. vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, in geltender Fassung, muss das Amt für Bibliotheken und Lesen Stichprobenkontrollen im Ausmaß von mindestens 6 % der ausbezahlten Beiträge durchführen.

Die Auslosung der zu kontrollierenden Beiträge findet am 25. Jänner 2016 um 9.00 Uhr im Landhaus Nr. 7 in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen, statt.

SF