Hauptinhalt
Integration
Jedes Kind hat ein grundlegendes Recht auf Erziehung und Bildung, das nicht durch Lernschwierigkeiten oder Beeinträchtigungen geschmälert werden darf.« (Landesgesetz vom 30.06.1983, Nr. 20, Art. 12)
Die Integration von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit einer Beeinträchtigung in Kindergarten und Schule steht im Mittelpunkt der Beratung.
Unser Angebot
- Beobachtungen in Kindergartengruppen und Klassen
- Reflexion des pädagogischen Handelns
- Beratung bei der Planung und Umsetzung von spezifischen Maßnahmen
- Unterstützung bei der Erstellung und Überprüfung des Individuellen Erziehungsplans, des Funktionellen Entwicklungsprofils
Inhaltliche Schwerpunkte
- Auffälligkeiten in der Entwicklung
- Auffälligkeiten im schulischen Lernen
- Lernstörungen
- Beeinträchtigungen
- inklusive Lernangebote
- individuelle Fördermöglichkeiten
- Kooperation und Rollenklärung in pädagogischen Teams und Klassenräten
- Schulbereitschaft
- Übergänge zwischen Kindergarten und Schule und zwischen Schulstufen
Kontakt
Dr. Hannelore Winkler
Pädagogisches Beratungszentrum Bozen
Tel. 0471 417676 Fax 0471 417669 - Hannelore.Winkler@schule.suedtirol.it
Maria Luise Reckla
Pädagogisches Beratungszentrum Bozen
Tel. 0471 417675 Fax 0471 417669 - Maria-Luise.Reckla@schule.suedtirol.it
Dr. Rosemarie Schenk
Pädagogisches Beratungszentrum Meran
Tel. 0473 252247 Fax 0473 252298 - Rosemarie.Schenk@schule.suedtirol.it
Dr. Ingrid Karlegger
Pädagogisches Beratungszentrum Schlanders
Tel. 0473 732515 Fax 0473 620151 - Ingrid.Karlegger@schule.suedtirol.it
Dr. Renate Heissl
Pädagogisches Beratungszentrum Brixen
Tel. 0472 251571 Fax 0472 251572 - Renate.Heissl-Deporta@schule.suedtirol.it
Dr. Wolfgang Grüner
Pädagogisches Beratungszentrum Bruneck
Tel. 0474 582350 Fax: 0474 582359 - Wolfgang.Gruener@schule.suedtirol.it
Links
Das Abkommen zwischen Landesverwaltung, Schulen und territorialen Diensten
Das Abkommen, das mit Beschluss der Landesregierung vom 27. Juli 2004, Nr. 2648, genehmigt wurde, beeinhaltet die Wege, Vorgangsweisen und Unterstützungsmaßnahmen, die zu beachten sind, wenn bei einem Kind oder Jugendlichen eine Beeinträchtigung festgestellt wird. Es definiert auch die Aufgaben der einzelnen Institutionen. In den nachstehenden Links finden Sie eine Handreichung und die aktuellen Formblätter zum Abkommen zwischen Landesverwaltung, Schulen und territorialen Diensten.
Leitlinien zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung
Díe Leitlinien, die vom Ministerium für Unterricht, Universität und Forschung erstellt worden sind, gliedern sich in drei Abschnitte. Im ersten Teil gibt es eine Übersicht über alle wichtigen Gesetze und Vereinbarungen zur Integration in Italien, im zweiten Teil geht es um die Rolle der Schulämter und den institutionsübergreifenden Beziehungen. Der dritte Teil ist der Schule selbst gewidmet: es geht um die Rolle der Führungskraft, um die gemeinsame Verantwortung für den Bildungs- und Erziehungsauftrag aller Lehrpersonen, um das Betreuungspersonal, die Zusammenarbeit mit den Familien und die Lebensplanung.