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Abteilungsdirektion
Der Abteilungsdirektor nimmt die Aufgaben wahr, die im Art. 10 des Landesgesetzes Nr. 16 vom 10.10.1995 in geltender Fassung, vorgesehen sind. Er vereinbart mit dem Schulamtsleiter und den Amtsdirektoren die Ziele, Programme und Schwerpunktvorhaben der Abteilung und plant, koordiniert und überprüft deren Durchführung. Er pflegt die Beziehungen zum Landesrat, zu den anderen Abteilungen und Ämtern des Landes, zum Unterrichtsinisterium, zu den Gewerkschaften und den Verbänden der Schulführungskräfte und der Lehrpersonen. Er ist zuständig für die interne Personalverwaltung, für den Arbeitsschutz, die Verwahrung des Schulamtsgebäudes und ist Kontaktstelle für das Verwaltungspersonal der Schulen.

Abteilungsdirektor Dr. Arthur Pernstich
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter