
Beherbergungsbetriebe
- Die touristische Beherbergungstätigkeit ist eingestellt.
- Die Unterbringung von Gästen, welche aus beruflichen Gründen (z.B. Geschäftsreisende, Arbeiter) oder dringlichen Gründen nach Südtirol kommen, ist erlaubt.
- Speisen und Getränke dürfen nur an übernachtende Hausgäste verabreicht werden. Auch dürfen sämtliche Dienstleistungen nur den übernachtenden Hausgästen angeboten werden.
- Ausgesetzt ist der Verkauf zum Mitnehmen von Getränken.
- Feste und Events, auch in Beherbergungsstrukturen, sind verboten.
Detailinformationen finden Sie in der aktuellen Verordnung.
Für spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an den Funktionsbereich Tourismus.