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Landesämter am Karfreitag und Ostermontag geschlossen

Am kommenden Freitag, dem Karfreitag, 25. März, und am Ostermontag, 28. März, bleiben die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung geschlossen. Nach den Osterfeiertagen sind sie am Dienstag, 29. März, wieder zu den üblichen Schalterstunden zugänglich.

Frohe Ostern!

Am kommenden Freitag, 25. März, dem Karfreitag bleiben die Ämter der Landesverwaltung so wie in den vergangenen Jahren geschlossen. Den Landesbediensteten wird ein halber Tag vom persönlichen Urlaub abgezogen, während ein halber Tag aufgrund eines Gesetzes arbeitsfrei ist.

Aufrechterhalten werden alle notwendigen Dienste. So werden die Verkehrsmeldezentrale und der Wetterdienst auch während der Feiertage über Verkehrs- und Wetterlage berichten. Gewährleistet sind auch die Feuerwehr-, Forst-, Umwelt- und Straßendienste.
Ab Dienstag, 29. März, sind die Landesämter wieder zu den üblichen Schalterstunden zugänglich.

LPA

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