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Solland Silicon: Zuschlag zur Bonifizierung an Südtiroler Firma - Bevölkerungsschutz | 10.09.2019

Alinvest Meran erhält den Zuschlag zum Abbau der Industrieanlage Solland Silicon und der Bonifizierung des Firmenareals. LH Kompatscher und LR Schuler freuen sich über den Ausgang der Versteigerung.

Sieben Jahre hat Alinvest Meran Zeit, die Anlage von Soland Silicon (im Bild) abzubauen und die Oberfläche zu bonifizieren.

Alinvest Meran hat heute (10. September) den Zuschlag zum Abbau der Industrieanlage und zur Bonifizierung des Areals der Solland Silicon bei Meran erhalten. Alinvest Meran, an dem zwei Südtiroler Unternehmen beteiligt sind, hat sich gegen drei Mitbewerber durchgesetzt und den vom Gericht festgelegten Startpreis von 500.000 Euro mit einem Kaufpreis von 1.750.000 Euro um das Dreifache überboten.

Landeshauptmann Arno Kompatscher ist sehr erfreut über diesen Ausgang der Versteigerung: "Wir sind sehr zufrieden, dass mit dem heutigen Zuschlag ein Schlussstrich unter die zuletzt sehr problematische Geschichte dieser Industrieanlage gezogen werden kann." Der Landeshauptmann ist zuversichtlich, dass damit der Rückbau des Areals zu einem normalen und harmlosen Gewerbegebiet gelingen werde. 

Sieben Jahre Zeit für Bonifizierung

Der neue Besitzer des Areals verpflichtet sich durch den Kauf, die Anlage nach der Entleerung durch das Landes abzubauen und die gesamte Oberfläche innerhalb von sieben Jahren zu bonifizieren und in ein normales Gewerbegebiet umzuwandeln, berichtet Zivilschutzlandesrat Arnold Schuler und betont: "Somit gehört eine potentielle Gefahrenquelle für die Bevölkerung nach deren gänzlichen Entleerung der Vergangenheit an."

Laut Landeshauptmann Kompatscher wird das Land Südtirol nun die weiteren verwaltungstechnischen Schritte des Konkursverfahrens abwarten. „Anschließend werden wir mit dem neuen Besitzer der Fläche in Kontakt treten, um die nächsten Schritte gemeinsam festzulegen," erklärt Kompatscher.

Bevor mit der Bonifizierung und dem Rückbau begonnen werden kann, muss das Unternehmen einen Bonifizerungsplan erstellen, den die Umweltagentur anschließend überprüft. Erst ein positives Gutachten der Umweltagentur berechtigt die neuen Besitzer des Areals, die Bonifizierung unter Einhaltung aller Umweltstandards vorzunehmen.

LPA