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Coronavirus: Verordnung verlängert bestehende Reisebestimmungen

Bestätigung der aktuellen Regeln zur Reisefreiheit, Erleichterungen für religiöse Feierlichkeiten und Prozessionen: Das ist der wesentliche Inhalt der neuen Verordnung Nr. 31 von LH Kompatscher.

Ob im Zug oder auf anderen Wegen: Innerhalb der meisten europäischen Staaten herrscht Reisefreiheit. Das bestätigt Verordnung Nr. 31. (Foto: Pexels)

Die uneingeschränkte Reisefreiheit in die und aus den meisten Staaten auf dem europäischen Kontinent bleibt aufrecht. Dies bestätigt eine neue Verordnung - die "Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 31", die Landeshauptmann Arno Kompatscher gestern (17. Juni) Abend veröffentlicht hat. Keine Reisebeschränkungen gelten damit für alle Staaten, die der Europäischen Union und dem Schengener Abkommen angehören, das Vereinigte Königreich, Andorra, Fürstentum Monaco sowie San Marino und Vatikanstadt. Bewegungen in alle vorhin nicht genannten Länder bleiben hingegen bis zum 30. Juni eingeschränkt. Reisen in diese Länder sind nur bei nachgewiesenen Arbeitsanforderungen, absoluter Dringlichkeit oder gesundheitlichen Gründen möglich. Erlaubt ist in jedem Fall die Rückkehr an den Wohnsitz oder Wohnort.

Damit verlängert die neue Verordnung genau jene Regeln, die bereits in Verordnung Nr. 26 vom 19. Mai festgelegt worden waren.

Zudem enthält die gestrige Verordnung zusätzliche Erleichterungen für religiöse Feierlichkeiten und Prozessionen: So ist die Teilnahme von Chören und Musikkapellen erlaubt, allerdings ausschließlich an Sonn- und Feiertagen und unter Einhaltung der Vorsorgeregeln, wie sie in Anlage A des Landesgesetzes 4/20 vom 8. Mai festgeschrieben sind.

Alle Verordnungen des Landeshauptmanns aufgrund des Coronavirus-Notstandes, aber auch das Landesgesetz 4/20 und die dazu gehörende Anlage A sind im Bereich Coronavirus der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht.

LPA/gst

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