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Lehrkräfte: Teilvertrag bringt Inflationsausgleich und Lohnerhöhung

Der zweite Teilvertrag zur Erneuerung des Kollektivvertrages für Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art ist unterzeichnet und tritt morgen (28. Dezember) mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Der zweite Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher und Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen für den Dreijahreszeitraum 2022 bis 2024 ist unterzeichnet. Morgen (28. Dezember) wird der Vertrag im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Die Gehaltserhöhungen und der Inflationsausgleich werden im Februar des kommenden Jahres ausbezahlt, nachdem im Jänner der Steuerausgleich 2023 vorgenommen wird. "Damit bekommen nun auch die Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art die inflationsbedingten Ausgleichs- und Akontozahlungen sowie die Lohnerhöhungen analog zu den Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst, welche diese mit dem bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (Bükv) erhalten hatten", unterstreicht der für das Personal zuständige Generaldirektor Alexander Steiner

Im November hatte die Landesregierung auf Antrag der drei Bildungslandesräte Philipp AchammerGiuliano Vettorato und Daniel Alfreider dem zweiten Teilvertrag zugestimmt und auch die entsprechenden Mehrausgaben aus dem Landeshaushalt 2023 ermächtigt, nachdem der Vertrag anfangs Oktober vorunterzeichnet worden war. In der Folge hatten das Bildungsministerium und am vergangenen 22. Dezember auch der Rechnungshof grünes Licht geben. Noch am selben Tag, dem 22. Dezember, haben  die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen und die Gewerkschaften das Regelwerk unterzeichnet. Mit der morgigen Veröffentlichung im Amtsblatt der Region tritt der Teilvertrag in Kraft. 

Der neue und zweite Teilvertrag sieht für die rund 10.000 Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher der Grund-, Mittel- und Oberschulen staatlicher Art eine zweite Inflationsausgleichszahlung für den Zeitraum 2019 bis 2021 vor, die als Einmalzahlung gewährt wird. Eine erste war bereits 2021 erfolgt. Zudem ist eine Vorauszahlung auf die Inflation für den Zeitraum 2022 bis 2024 vorgesehen, die als Einmalzahlung für das Jahr 2022 sowie als Vorauszahlung für die Jahre 2022 bis 2024 gewährt wird. Mit dem neuen Teilvertrag werden die Landeszulage ab Jahresbeginn 2023 erhöht und rückwirkend ab 2019 der staatliche Kollektivvertrag angewandt, der im Dezember 2022 in Kraft getreten ist.


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LPA/jw