Verwaltung

In diesem Abschnitt finden Sie zahlreiche Dienste was zum Beispiel die Anbringung vo Werbemittel längs Staats- und Landesstraßen anbelangt, oder Durchfahrtsgenehmigungen oder die Genehmigung von Sondertransporten. Des weiteren finden Sie nützliche Informationen zu Schadenersatzforderungen, zu Ausschreibungen oder zur Straßendomäne und vieles mehr.

Klassifizierung der Straßen

Die Straßen werden angesichts ihrer baulichen, technischen und funktionellen Merkmale klassifiziert. Aus verwaltungstechnischen Gründen und im Hinblick auf Nutzung und Verbindungsart werden gemäß folgenden Bestimmungen als Staatsstraßen, Provinzstraßen und Gemeindestraßen...usw. klassifiziert.

Instandhaltung von Gemeindestraßen durch die Landesverwaltung

Die Übernahme der ordentlichen Instandhaltung von Gemeindestraßen im Sinne des Artikels 12 kann, nach Einholen des Gutachtens des Technischen Landesbeirates, mit Dekret des zuständigen Landesrates verfügt werden.

Die Gemeinden oder ihre Konsortien erstatten dem Land die Kosten für die ordentliche Instandhaltung in einmaliger Zahlung.

Ausweisung geschlossener Ortschaften

Damit die Regeln des Straßenverkehr durchgeführt werden, müssen die Gemeinden, durch einen Gemeindeausschuss, die eigene geschlossenen Ortschaften ausweisen. Die Landesverwaltung bereitet dann das Feststellungsprotokoll oder das Übergabeprotokoll vor

Straßendomäne

Sie kümmert sich um die Wahrung und die Verwaltung der Landesstraßendomäne und ab 1. Juli 1998 auch der Straßendomäne des Staates.

Öffentliche Aufträge für Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen

Die Abteilung Straßendienst erteilt Aufträge und schließt Verträge ab für die Durchführung von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen für die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung des Straßennetzes.