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Ethikunterricht: Landesregierung genehmigt Durchführungsverordnung

Für Schüler und Schülerinnen, die am katholischen Religionsunterricht nicht teilnehmen, gibt es künftig Ethikunterricht. Die Durchführungsverordnung dazu hat die Landesregierung genehmigt.

Eine Voraussetzung für die schrittweise Einführung des Ethikunterrichts ab kommendem Schuljahr 2024/25 hat die Landesregierung heute (19. März) geschaffen: Auf Vorschlag der drei Bildungslandesräte Philipp Achammer, Marco Galateo und Daniel Alfreider hat sie die Durchführungsverordnung zum Ethikunterricht in der Schule als verpflichtendem, alternativem Bildungsangebot zur katholischen Religion verabschiedet. Zuvor hatte der Landesschulrat dem Verordnungsentwurf zugestimmt.

Er sei sehr erfreut, dass Südtirol als erste und bisher einzige Provinz Italiens ein verpflichtendes alternatives Bildungsangebot zum katholischen Religionsunterricht einführe, unterstreicht Landesrat Philipp Achammer. Der Landesrat zeigt sich überzeugt, dass eine "Form von Wertebildung für das gesellschaftliche Zusammenleben angesichts der immer größeren Vielfalt unverzichtbar" sei. 

Schrittweise Einführung ab 2024/25

Landesrat Achammer kündigt auch an, dass der Ethikunterricht ab kommendem Schuljahr 2024/25 schrittweise eingeführt werde. Begonnen wird im Herbst mit mehreren Pilotschulen. Vorgesehen ist, dass Grundschulen, Mittelschulen und Oberschulen sowie berufsbildende Schulen das alternative Bildungsangebot "Ethik" im selben Ausmaß beziehungsweise in der gleichen Stundenzahl wie den katholischen Religionsunterricht aktivieren. Wer sich für den Ethikunterricht entscheidet, tut dies grundsätzlich für die gesamte Schulstufe, es sei denn, der Schüler oder die Schülerin entscheidet sich bis zum 30. Juni eines jeden Schuljahres, im folgenden Bildungsjahr dem katholischen Religionsunterricht zu folgen.

Der Unterricht kann im Sinne der heute genehmigten Durchführungsverordnung von Lehrpersonen aller Fächer erteilt werden, die eine Lehrbefähigung oder Eignung zum Unterricht an Schulen staatlicher Art oder an Schulen der Berufsbildung haben. Voraussetzung ist zudem der Abschluss eines spezifischen Ausbildungslehrgangs beziehungsweise eines Universitätsstudienlehrgangs oder eines Masters in Ethik. Über die Organisation und Durchführung des Ethikunterrichts entscheiden die einzelnen Schulen. Wenn der Unterricht in Form von Projekttagen angeboten wird, müssen mindestens 25 Stunden pro Schuljahr gewährleistet sein.

Bildungsziele des Ethikunterrichts

Der Ethikunterricht soll dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürgern heranzubilden, die Menschenrechte und Grundfreiheiten achten. Er soll Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, selbstständig zu denken, Orientierung im Leben zu finden und sich an der Diskussion über die Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens zu beteiligen. Vorrangiges Bildungsziel ist es, bei den Schülerinnen und Schülern einen respektvollen Umgang mit Mensch, Natur und Umwelt zu fördern und sie zu verantwortungsbewussten, friedfertigen, offenen und toleranten Menschen zu machen. 

Die rechtliche Grundlage zur Einführung des Ethikunterrichts bildet zum einen das Landesgesetz über die allgemeinen Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe (LG 5/2008), zum anderen das Ende 2021 vom Landtag verabschiedete Haushaltsbegleitgesetz.


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LPA/jw