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Wohnraum für Gesundheitspersonal

Rund 150 Wobi-Wohnungen in Bozen stehen für Mitarbeitende des Südtiroler Sanitätsbetriebes zur Verfügung. "Wir schaffen Wohnraum für dringend benötigtes Fachpersonal", sagt Wohnbaulandesrätin Deeg.

Bereits seit mehreren Jahren können Mitarbeitende des Südtiroler Sanitätsbetriebs Kleinwohnungen des Wobi für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch nehmen. Damit soll garantiert werden, dass dringend benötigtes Gesundheitspersonal einen angemessenen Wohnraum findet. Mit dem heutigen (29. August) Beschluss der Landesregierung werden die Voraussetzungen dafür dem neuen Landesgesetz für öffentlichen und sozialen Wohnbau angepasst. 

"Wir schaffen die Voraussetzungen, dringend benötigtem Personal im Gesundheitswesen Wohnmöglichkeiten anbieten zu können, damit diese ihren Arbeitsschwerpunkt nach Südtirol verlegen. Dies kommt schlussendlich der gesamten Gesellschaft zugute und ist Beispiel für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen dem Sanitätswesen und dem Land Südtirol", betont Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg, die den Vorschlag eingebracht hatte.

150 Kleinwohnungen in Bozen

Konkret handelt es sich um 150 Kleinwohnungen in Bozen, die im Besitz des Wohnbauinstitutes sind und die bereits seit mehreren Jahren dem Gesundheitspersonal des Südtiroler Sanitätsbetriebes zur Verfügung gestellt wird. Beibehalten wird die Regelung, wonach fünf dieser Wohnungen für Angehörige von Patientinnen und Patienten bereitgehalten werden. Dies gilt beispielsweise für Eltern von Kindern, die stationär im Krankenhaus Bozen aufgenommen wurden und wo ein regelmäßiger Besuch wichtig ist. Mit der Neuregelung wurde von einer detaillierten Auflistung der Berufsbilder abgesehen und die Höchstdauer des Verbleibes wurde auf acht Jahre festgelegt. 

Die Zuweisung der Wohnungen erfolgt unter Berücksichtigung der Einkommenssituation (die Einkommensgrenze liegt bei 100.000 Euro). Weitere Details werden über eine Konvention zwischen dem Wohnbauinstitut und dem Sanitätsbetrieb geregelt. Die neuen Regelungen kommen bereits ab dem 1. September zur Anwendung.


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LPA/ck