Öffnungszeiten

HAUPTSITZ IN BOZEN

Landhaus 12
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 (Ecke Schlachthofstraße)
39100 Bozen

Das Landhaus 12 ist vom Bahnhof Bozen in 15 Minuten zu Fuß oder mit den Buslinien 6, 9, 14 oder 183 erreichbar.
Die Parkplätze für die Gesuchsteller befinden sich im ersten Untergeschoss des Landhauses. Die Einfahrt des Parkplatzes ist auf der Schlachthofstraße.

 

Parteienverkehr bzw. Öffnungszeiten der Informationsschalter, nur nach Terminvereinbarung:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Achtung: Termine für den Zugang zum Informationsschalter des Amtes für Wohnbauförderung und des technischen Amtes für den geförderten Wohnbau können ausschließlich online vorgemerkt werden. Um einen Termin für die Beratung und die Simulation des eventuell zustehenden Beitrages oder für die Abgabe des Wohnbauförderungsgesuches vorzumerken klicken Sie hier.

Telefonische Auskünfte über die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Wohnbauförderung: Tel. 0471 41 87 48 (Amt für Wohnbauförderung)

Telefonische Auskünfte über die technischen Voraussetzungen für die Zulassung zur Wohnbauförderung: Tel. 0471 41 87 78 (Technisches Amt für den geförderten Wohnbau)

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INFORMATIONEN ÜBER ALLE OPERATIONEN BEZÜGLICH DER VERWALTUNG DER GEFÖRDERTEN WOHNUNG WÄHREND DER LAUFZEIT DER SOZIALBINDUNG BIS ZU IHREM ABLAUF

Es wird empfohlen, bevor man die Büros der Mitarbeiter des Amtes für Wohnbauprogrammierung aufsucht, vorher einen Termin zu vereinbaren und zwar direkt mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in, mit der/dem Sie Kontakt aufnehmen möchten.

Alternativ sind wir unter der E-Mail Adresse wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it und unter der Tel. Nr. 0471 418720 erreichbar.

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DIE AUßENSTELLEN

Nur nach Terminvereinbarung.

Um einen Termin für die Beratung und die Simulation des eventuell zustehenden Beitrages oder für die Abgabe des Wohnbauförderungsgesuches vorzumerken klicken Sie hier.

  • Außenstelle Brixen
    Romstraße, 8 (Sitz des Wohnbauinstitutes)
    2. und 4. Mittwoch im Monat ausschließlich nach Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Außenstelle Bruneck
    Michael-Pacher-Straße, 2 (Sitz des Wohnbauinstitutes)
    1. und 3. Mittwoch im Monat ausschließlich nach Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Außenstelle Meran
    Sandplatz 10
    Dienstags ausschließlich nach Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Außenstelle Schlanders
    Schlandersburgstr. 6 (Schlandersburg, im 1. OG, Sitzungssaal)
    1. Mittwoch im Monat ausschließlich nach Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr

 

Die Simulation des möglichen Beitrages am Informationsschalter

Um ausführliche und detaillierte Auskünfte zu erhalten, ist es notwendig sich an den Informationsschalter zu wenden, nur nach Terminvereinbarung. Der Verwaltungsbeamte überprüft die allgemeinen und spezifischen Voraussetzungen und erstellt eine Simulation des eventuell zustehenden Beitrages. Der maximal zustehende Beitrag hängt von der Familienzusammensetzung und von der Einkommensstufe ab. Die Einkommensstufe wird aufgrund des Durchschnittlichen Faktors der Wirtschaftlichen Lage (DFWL) der Familie errechnet. Infolgedessen müssen, die EEVE (Einheitliche Erklärung über das Vermögen und das Einkommen) der Jahre 2021 und 2022 für alle Familienmitglieder erstellt worden sein und zwar bevor man sich zu den Informationsschaltern begibt (auch für Kinder, die nach diesen Bezugsjahren geboren sind).

Für die Berechnung des maximal zustehenden Beitrages für die Wiedergewinnung, den Kauf oder den Neubau der Erstwohnung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Eine Kopie der EEVE für alle Familienmitglieder mit entsprechendem Antrag für die Ausstellung der Simulation. Sollte die Entgegennahme der Simulation vonseiten einer dritten Person erfolgen, die nicht Teil der Familiengemeinschaft ist, so muss außer dem Antrag auch eine Vollmacht aller volljährigen Familienmitglieder und eine Kopie eines gültigen Ausweises, der Vollmachtgeber und der bevollmächtigten Person, vorgelegt werden.
  • Trennungs- oder Scheidungsurteil falls es sich um getrennte oder geschiedene Gesuchsteller handelt

Der Beitrag hängt außer von der Familienzusammensetzung und von der Einkommensstufe auch von der Fläche der zu fördernden Wohnung und vom Kostenvoranschlag, falls es sich um eine Wiedergewinnung oder um einen Neubau handelt, oder vom Kaufpreis, falls es sich um einen Kauf handelt, ab. Daher ist am Informationsschalter gemeinsam mit dem Verwaltungsbeamten auch ein Mitarbeiter des technischen Amtes anwesend.
Der Mitarbeiter des technischen Amtes überprüft die technischen Voraussetzungen für die Wiedergewinnung, den Kauf oder den Neubau und gibt auch Hinweise, ob die Wohnung den Bestimmungen der Wohnbauförderung entspricht. In dieser Gelegenheit wird auch der Konventionalwert berechnet.

Für eine ganz genaue Berechnung des eventuell zustehenden Beitrages müssen die Gesuchsteller weitere Dokumente vorlegen und zwar folgende:

  • Bei einem Kauf einer Wohnung: einen Plan in Maßstab der zu kaufenden Wohnung samt Zubehörsflächen wie z.B. Garage, Autoabstellplatz, Keller, usw.
  • Bei einem Neubau: Projekt des Bauvorhabens (auch vor Genehmigung von Seiten der Gemeinde) und die Höhe des Kostenvoranschlages (welcher auch mündlich mitgeteilt werden kann)
  • Bei einer Wiedergewinnung: Projekt des Bauvorhabens (auch vor Genehmigung von Seiten der Gemeinde), die Höhe des Kostenvoranschlages (welcher auch mündlich mitgeteilt werden kann), falls die Kubatur erweitert wird, die entsprechende Kubaturberechnung, und die zuletzt ausgestellte Benützungsgenehmigung des Gebäudes (das Datum der Ausstellung kann eventuell auch mündlich mitgeteilt werden)

Sollte ein Familienmitglied bereits Eigentümer, Miteigentümer oder Fruchtgenussrechtinhaber sein oder das nackte Eigentum an Wohnungen bzw. Wohngebäude haben, so wird die Höhe des Beitrages aus der Differenz zwischen dem Konventionalwert der zu sanierenden, kaufenden oder bauenden Wohnung und dem Konventionalwert der Wohnung, die bereits im Besitz ist, errechnet. Dasselbe gilt auch wenn das Eigentum, das Miteigentum, das Fruchtgenussrecht oder das nackte Eigentum an Wohnungen in den letzten 5 Jahren veräußert wurden oder wenn ein Familienmitglied Beteiligungen an Gesellschaften hat, die Wohnungen besitzen oder in den letzten 5 Jahren veräußert haben. Zu diesem Zwecke müssen für die genaue Berechnung auch folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Ein Plan in Maßstab der Wohnung bzw. der Wohnungen, samt Zubehör (z.B. Garage, Autoabstellplatz, Keller, Dachboden usw.)
  • Die letzte Benützungsgenehmigung der Wohnung (das Datum der Ausstellung kann auch mündlich mitgeteilt werden)
  • Die Angabe der Miteigentumsquote, falls es sich um ein Miteigentum handelt
  • Die Angabe des Alters des Fruchtgenuss- oder des Wohnrechtrechtinhabers, falls es sich um ein nacktes Eigentum handelt

Die Abgabe des Gesuches

Auch die Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Gesuches mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt am Informationsschalter, nur nach Terminvereinbarung. Bei der Abgabe des Gesuches wird den Gesuchstellern eine Bestätigung, mit Angabe der Gesuchnummer und der eventuell noch ausständigen Dokumente, ausgehändigt.
Das Gesuch um Wohnbauförderung kann natürlich auch per Post oder per E-Mail verschickt werden.

Nach der Genehmigung der Wohnbauförderung:

Die Auskünfte zur Auszahlung der Förderungen und zu den mit der Sozialbindung verbundenen Vorgängen werden in den Zimmern der jeweils zuständigen Mitarbeitern des Amtes für Wohnbauprogrammierung im Hauptsitz in Bozen oder telefonisch erteilt.
Es wird empfohlen, bevor man die Büros der Mitarbeiter des Amtes für Wohnbauprogrammierung aufsucht, vorher einen Termin zu vereinbaren und zwar direkt mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in, mit der/dem Sie Kontakt aufnehmen möchten.
Alternativ sind wir unter der E-Mail Adresse wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it und unter der Tel. Nr. 0471 418720 erreichbar.

 

Organigramm
Amt für Wohnbauförderung 1. Stock
Auskunft und Abgabe der Gesuche für die Wiedergewinnung, den Kauf und den Neubau der Erstwohnung:
  • Auskunft über die Voraussetzungen, technische Informationen und Simulation der eventuell zustehenden Wohnbauförderung für die Wiedergewinnung, den Kauf und den Neubau der Erstwohnung
  • Abgabe des Gesuchsformulars

Schalter 1 - 2 - 3
Nur nach Terminvereinbarung, online unter folgendem Link vorzumerken:
https://www.provinz.bz.it/bauen-wohnen/gefoerderter-wohnbau/terminvormerkung.asp
Um Informationen und eine Simulation zu erhalten, ist es notwendig, die EEVE jedes Familienmitgliedes der zwei Vorjahre (2021 und 2022) und den Grundriss oder das Projekt der zu fördernden Wohnung (im Maßstab) mitzubringen.

  • Verlängerung Fertigstellungs- und Besetzungsfrist

  • Abgabe der fehlenden Verwaltungsdokumente
Teresita Campagnolo

Einheitliches Sekretariat der Abteilung
(Zimmer 137, 139, 140)
wohnbaufoerderung@provinz.bz.it
Auskunft und Abgabe der Gesuche für:
  • Soziale Härtefälle und Beseitigung von architektonischen Hindernissen
  • Kauf von Baugründen
Schalter 1 -2 - 3
Nur nach Terminvereinbarung, online unter folgendem Link vorzumerken:
https://www.provinz.bz.it/bauen-wohnen/gefoerderter-wohnbau/terminvormerkung.asp
Um Informationen zu erhalten, ist es notwendig, die EEVE jedes Familienmitgliedes der zwei Vorjahre (2021 und 2022) und den Grundriss oder das Projekt der zu fördernden Wohnung (im Maßstab) mitzubringen.

Beiträge an Gemeinden:

  • Enteignung von Flächen, die dem geförderten Wohnbau vorbehalten sind
  • Finanzierungen des Erwerbs und der Erschließung von Flächen in den Erweiterungszonen
Amt für Wohnbauförderung
Tel. 0471/418740
E-Mail: wohnbaufoerderung@provinz.bz.it
PEC: wohnbaufoerderung.promozioneedilizia@pec.prov.bz.it
Technisches Amt für den geförderten Wohnbau

1. Stock

  • Technische Informationen und Ausstellung der technischen Simulation der eventuell zustehenden Wohnbauförderung für die Wiedergewinnung, den Kauf und den Neubau der Erstwohnung, sowie für die konventionierte Wiedergewinnung von Wohnungen
  • Abgabe des Gesuchsformulars für die konventionierte Wiedergewinnung sowie für Notstandshilfen im Falle von Naturkatastrophen

Schalter 1 -2 - 3
Nur nach Terminvereinbarung, online unter folgendem Link vorzumerken:
https://www.provinz.bz.it/bauen-wohnen/gefoerderter-wohnbau/terminvormerkung.asp
Um Informationen und eine Simulation zu erhalten, ist es notwendig, die EEVE jedes Familienmitgliedes der zwei Vorjahre (2021 und 2022) und den Grundriss oder das Projekt der zu fördernden Wohnung (im Maßstab) mitzubringen.

 

  • Abgabe der im Gesuch fehlenden technischen Dokumente (vor der Genehmigung)

Silvia Bernardi

Einheitliches Sekretariat der Abteilung
(Zimmer 137, 139, 140)
wohnbaufoerderung.technik@provinz.bz.it

  • Abgabe der Dokumente für die Auszahlung des Beitrages (nach der Genehmigung)
Zimmer 161
Marialuise Epp – Hansjörg Zatelli
wohnbaufoerderung.technik@provinz.bz.it
  • Auskunft und Kontrolle der Voraussetzungen für die Besetzung der konventionierten Wohnung

Zimmer 150
Pircher Manuela

Amt für Wohnbauprogrammierung 1. Stock
  • Löschung der Bindungen und Hypotheken des Landes
  • Bestätigungen Hypothek 2. Jahrzehnt
Zimmer 101
Sandra Abram
  • Sekretariat des Wohnbaukomitees - Rekurse
  • Abtretung der geförderten Wohnung in Folge von Trennung/Scheidung
  • Abtretung der Wohnung an Ehegatten/Lebensgefährten

Zimmer 103
Thomas Summerer

  • Verletzung der Sozialbindung
  • Vermietung und teilweise Vermietung
  • Aufnahme von Verwandten
Zimmer 104
Michela Foglietti
  • Verzicht und Annullierung der Wohnbauförderung
  • Auflösung der eheähnlichen Beziehung
  • Zwangsversteigerung
  • Ratenzahlungen
Zimmer 105
Michaela Ploner
  • gefördertes Bauland
  • Wohnbaugenossenschaften
  • Unbedenklichkeitserklärungen konventionierte Wohnungen
Zimmer 106
Iris Aigner
  • Eintragung der Sozialbindung Art. 62

Zimmer 107
Maria Luise Tribus

  • Nachfolge in der Wohnbauförderung
  • Beiträge an Vereine u./o. Körperschaften
Zimmer 108
Lara Belfiore
  • Veräußerung von geförderten Wohnungen
  • Übertragung der Sozialbindung im 1. und 2. Jahrzehnt
  • Längere Abwesenheit

Zimmer 110

Michela Holzknecht

  • Grundbuchsoperationen
  • Darlehensverträge
Zimmer 111
Lorena Soligo
  • Eintragung der Sozialbindung Art. 62
  • Finanzierung WOBI

Zimmer 112
Stephanie Prato - Desiree Cimadom

  • Löschung der Bindungen und Hypotheken des Landes
  • Bestätigungen Hypothek 2. Jahrzehnt
Zimmer 113
Petra Marcher
  • Auszahlungen
  • Zwangseintreibung
  • Finanzierung Wobi
Zimmer 158
Loredana Bartolacelli
  • Buchhaltung, Ratenzahlungen, Einnahmen
  • Feuerversicherungspolizze
Zimmer 158
Christine Pfattner