Öffnungszeiten

HAUPTSITZ IN BOZEN

Landhaus 12
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 (Ecke Schlachthofstraße)
39100 Bozen

Das Landhaus 12 ist vom Bahnhof Bozen in 15 Minuten zu Fuß oder mit den Buslinien 6, 9, 14 oder 183 erreichbar.
Die Parkplätze für die Gesuchsteller befinden sich im ersten Untergeschoss des Landhauses. Die Einfahrt des Parkplatzes ist auf der Schlachthofstraße.

Parteienverkehr bzw. Öffnungszeiten der Informationsschalter, nur nach Terminvereinbarung:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Termine für den Zugang zum Informationsschalter des Amtes für Wohnbauförderung können ausschließlich online vorgemerkt werden.
Um einen Termin für die Beratung und die Simulation des eventuell zustehenden Beitrages oder für die Abgabe des Wohnbauförderungsgesuches vorzumerken klicken Sie hier.

Telefonische Auskünfte über die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Wohnbauförderung: Tel. 0471 41 87 48

Telefonische Auskünfte über die technischen Voraussetzungen für die Zulassung zur Wohnbauförderung: Tel. 0471 41 87 78

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INFORMATIONEN ÜBER ALLE OPERATIONEN BEZÜGLICH DER VERWALTUNG DER GEFÖRDERTEN WOHNUNG WÄHREND DER LAUFZEIT DER SOZIALBINDUNG BIS ZU IHREM ABLAUF

Es wird empfohlen, bevor man die Büros der Mitarbeiter des Amtes für Wohnbauprogrammierung aufsucht, vorher einen Termin zu vereinbaren und zwar direkt mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in, mit der/dem Sie Kontakt aufnehmen möchten.

Alternativ sind wir unter der E-Mail Adresse wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it und unter der Tel. Nr. 0471 418720 erreichbar.

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DIE AUßENSTELLEN

Nur nach Terminvereinbarung.

Um einen Termin für die Beratung und die Simulation des eventuell zustehenden Beitrages oder für die Abgabe des Wohnbauförderungsgesuches vorzumerken klicken Sie hier.

  • Außenstelle Brixen
    Romstraße, 8 (Sitz des Wohnbauinstitutes)
    2. und 4. Mittwoch im Monat ausschließlich nach Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Außenstelle Bruneck
    Michael-Pacher-Straße, 2 (Sitz des Wohnbauinstitutes)
    1. und 3. Mittwoch im Monat ausschließlich nach Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Außenstelle Meran
    Sandplatz 10
    Dienstags ausschließlich nach Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Außenstelle Schlanders
    Schlandersburgstr. 6 (Schlandersburg, im 1. OG, Sitzungssaal)
    1. Mittwoch im Monat ausschließlich nach Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr

 

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Der Informationsschalter:

Amt für Wohnbauförderung 25.2
Informationsschalter - Parteienverkehr - 1. Stock im Treppenhaus - nur nach Terminvereinbarung

Schalter 1 - 2 - 3
Der Termin kann online unter folgendem Link vorgemerkt werden:
https://www.provinz.bz.it/bauen-wohnen/gefoerderter-wohnbau/terminvormerkung.asp

Am Informationsschalter werden folgende Dienste angeboten:

  • Beratung, Informationen, Erstellung Simulation und Berechnung der Wohnbauförderung sowie Abgabe der Gesuche für die Wiedergewinnung, den Kauf und den Neubau der Erstwohnung;
  • Beratung, Informationen, Erstellung Simulation und Berechnung der Wohnbauförderung sowie Abgabe der Gesuche für die konventionierte Wiedergewinnung von Wohnungen;
  • Beratung, Informationen, Estellung Simulation und Berechnung der Wohnbauförderung sowie Abgabe der Gesuche um Beitrag für die Beseitigung von architektonischen Barrieren;
  • Abgabe des Gesuches für den Erwerb und die Erschließung eines Baugrundes;
  • Abgabe des Gesuches für Notstandshilfen im Falle von Naturkatastrophen (geotechnische Sicherungsmaßnahmen; Gebäude- und Möbelschäden);
  • Abgabe des Ansuchens um die Gewährung eines Beitrages aus dem Fonds für soziale Härtefälle.  

 

Die Simulation des möglichen Beitrages

Um ausführliche und detaillierte Auskünfte zu erhalten, ist es notwendig sich an den Informationsschalter zu wenden, nur nach Terminvereinbarung.
Die Beamten überprüfen die allgemeinen und spezifischen Voraussetzungen und erstellen eine Simulation des eventuell zustehenden Beitrages.
Der maximal zustehende Beitrag hängt von der Familienzusammensetzung und von der Einkommensstufe ab. Die Einkommensstufe wird aufgrund des Durchschnittlichen Faktors der Wirtschaftlichen Lage (DFWL) der Familie errechnet.
Für die Berechnung des maximal zustehenden Beitrages werden folgende Dokumente benötigt:

  • die EEVE (Einheitliche Erklärung über das Vermögen und das Einkommender Jahre 2021 und 2022 für alle Familienmitglieder (auch für Kinder, die nach diesen Bezugsjahren geboren sind) muss, bevor man sich zu den Informationsschaltern begibt, erstellt worden sein; es ist nicht notwendig die EEVE-Erklärungen zum Termin mitzubringen, da diese automatisch von der EEVE-Datenbank heruntergeladen werden;
  • sollte die Entgegennahme der Simulation vonseiten einer dritten Person erfolgen, die nicht Teil der Familiengemeinschaft ist, so muss ein vom Gesuchsteller unterschriebener Antrag für die Ausstellung der Simulation und eine Vollmacht aller volljährigen Familienmitglieder mit einer Kopie eines gültigen Ausweises, der Vollmachtgeber und der bevollmächtigten Person, vorgelegt werden;
  • Trennungs- oder Scheidungsurteil, falls es sich um getrennte oder geschiedene Gesuchsteller handelt.

Der Beitrag hängt außer von der Familienzusammensetzung und von der Einkommensstufe auch vom Kostenvoranschlag, falls es sich um eine Wiedergewinnung oder um einen Neubau handelt, oder vom Kaufpreis, falls es sich um einen Kauf handelt, ab.
Daher ist am Informationsschalter gemeinsam mit dem Verwaltungsbeamten auch ein Techniker des Amtes anwesend.
Der Techniker überprüft die technischen Voraussetzungen für die Wiedergewinnung, den Kauf oder den Neubau und gibt auch Hinweise, ob die Wohnung den Bestimmungen der Wohnbauförderung entspricht. Bei dieser Gelegenheit kann auch der Konventionalwert berechnet werden.

Somit müssen für eine genauere Überprüfung des Bauvorhabens weitere Dokumente vorgelegt werden und zwar folgende:

  • Bei einem Kauf einer Wohnung: einen Plan in Maßstab der zu kaufenden Wohnung samt Zubehörsflächen wie z.B. Garage, Autoabstellplatz, Keller, usw;
  • Bei einem Neubau: Projekt des Bauvorhabens (auch vor Genehmigung von Seiten der Gemeinde) und die Höhe des Kostenvoranschlages (welcher auch mündlich mitgeteilt werden kann);
  • Bei einer Wiedergewinnung: Projekt des Bauvorhabens (auch vor Genehmigung von Seiten der Gemeinde), die Höhe des Kostenvoranschlages (welcher auch mündlich mitgeteilt werden kann), falls die Kubatur erweitert wird, die entsprechende Kubaturberechnung, und die zuletzt ausgestellte Benützungsgenehmigung des Gebäudes (das Datum der Ausstellung kann eventuell auch mündlich mitgeteilt werden).

 

Die Abgabe des Gesuches am Informationsschalter

Auch die Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Gesuches mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt am Informationsschalter, nur nach Terminvereinbarung.
Bei der Abgabe des Gesuches wird den Gesuchstellern eine Bestätigung, mit Angabe der Gesuchnummer und der eventuell noch ausständigen Dokumente, ausgehändigt.
Das Gesuch um Wohnbauförderung kann natürlich auch per Post oder E-Mail verschickt werden. 

 

Das Nachreichen der fehlenden Unterlagen sowie die Abgabe der Auszahlungsdokumente

Der Zugang zu den Büros der Mitarbeiter im 1. Stock erfolgt ohne Terminvormerkung und ausschließlich während den Öffnungszeiten:
von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und Donnerstags von 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

  • Für die Abgabe der fehlenden Verwaltungsdokumente, wie zum Beispiel die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung in Original:
    Einheitliches Sekretariat der Abteilung:
    Teresita Campagnolo, Riccardo Pace (Zimmer 137, 139, 140)
    wohnbaufoerderung@provinz.bz.it
  • Für die Abgabe der im Gesuch fehlenden technischen Dokumente (vor der Genehmigung):
    Einheitliches Sekretariat der Abteilung:
    Silvia Bernardi (Zimmer 137, 139, 140)
    wohnbaufoerderung.technik@provinz.bz.it
  • Für die Abgabe der Auszahlungsdokumente (nach der Genehmigung):
    Marialuise Epp, Hansjörg Zatelli (Zimmer 161)
    wohnbaufoerderung.technik@provinz.bz.it
  • Für Auskünfte und für die Kontrolle der Voraussetzungen für die Besetzung der konventionierten Wohnungen:
    Pircher Manuela (Zimmer 150)
    wohnbaufoerderung.technik@provinz.bz.it

 

Nach der Genehmigung der Wohnbauförderung

Amt für Wohnbauprogrammierung 25.1

Die Auskünfte zur Auszahlung der Förderungen und zu den mit der Sozialbindung verbundenen Vorgängen werden in den Zimmern der jeweils zuständigen Mitarbeitern des Amtes für Wohnbauprogrammierung 25.1 im Hauptsitz in Bozen oder telefonisch erteilt.
Es wird empfohlen, bevor man die Büros der Mitarbeiter des Amtes für Wohnbauprogrammierung aufsucht, vorher einen Termin zu vereinbaren und zwar direkt mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in, mit der/dem Sie Kontakt aufnehmen möchten.
Alternativ sind wir unter der E-Mail Adresse wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it und unter der Tel. Nr. 0471 418720 erreichbar.