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Wobi-Bauprogramm 2023-33 von Landesregierung genehmigt

617 Wohnungen werden in den nächsten Jahren vom Institut für den sozialen Wohnbau (Wobi) gebaut. Finanziert wird das Bauprogramm durch Landesmittel, einen europäischen Kredit und staatliche Fonds.

Das Institut für den Sozialen Wohnbau verwaltet aktuell 13.468 Wohnungen in ganz Südtirol. Heute (26. September) wurde in der Landesregierung über das Bauprogramm für die Jahre 2023-2033 entschieden, welches die Verwirklichung von weiterem sozialen und erstmals auch leistbarem Wohnraum vorsieht. Dafür wurden die Gemeinden nach ihrem Bedarf befragt, der Rat der Gemeinden hat dem Programm bereits seine Zustimmung erteilt. Insgesamt haben die Gemeinden einen Bedarf von 4805 Wohnungen für die nächsten zehn Jahre gemeldet, vor allem in Bozen und Meran. Allerdings gibt es lediglich in zwölf Gemeinden bereits Flächen, die für den Bau von Wohnungen verfügbar sind, in 52 weiteren Gemeinden sind Bauflächen in den nächsten Jahren beziehungsweise erst nach dem Vorliegen des Gemeindeentwicklungsplanes verfügbar. Somit wurden vor allem jene Bauvorhaben ins Wobi-Bauprogramm 2023-33 aufgenommen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden können.

Erstmals Wohnraum für neue Zielgruppen und mit neuen Wohnformen im Bauprogramm

Insgesamt 617 Wohnungen mit einem finanziellen Gesamtvolumen von 323,7 Millionen Euro sollen in den nächsten Jahren gebaut werden. Für 242 dieser Wohnungen gibt es bereits eine vorhandene vollständige Finanzierung, diese beträgt insgesamt rund 104 Millionen Euro und ist unter anderem durch das Wobi-Darlehen bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) gedeckt. Dazu zählt unter anderem die Umgestaltung des ehemaligen Lehrlingsheimes St. Josef in Bozen/Haslach (LPA hat berichtet), das mit Geldern aus dem staatlichen PINQuA-Fonds finanziert wird. Aber auch in Bruneck, Eppan, Auer, Sterzing oder Latsch entsteht dadurch neuer Wohnraum. In Planung und bereits teilfinanziert sind weitere 44 Wohnungen für insgesamt 18 Millionen Euro, für 331 bereits geplante Wohnungen ist die Finanzierung noch im Detail zu definieren. Insgesamt 59 Prozent (bzw. 2876) der benötigten Wohnungen sollen später zum sozialen Mietzins vermietet werden, 31 Prozent (1464) um den leistbaren Mietzins, vier Prozent (194) der Wohnungen sind unter anderem als Wohnraum für Menschen mit Behinderung, für Frauen in Gewaltsituationen oder für Care-Leaver, also für junge Menschen, die bis zur Volljährigkeit in einem sozialen Betreuungsdienst gelebt haben, vorgesehen, sechs Prozent (271) werden als Wohnheime für Arbeiterinnen und Arbeiter genutzt werden. Erstmals enthält dieses Bauprogramm 2023-33 auch den Bedarf an Wohnraum für neue Zielgruppen (leistbarer Mietzins) und neue Wohnformen (Cohousing, Mehrgenerationenwohnen). Dies war mit dem Landesgesetz 5/2022 zum öffentlichen und sozialen Wohnbau eingeführt worden.


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LPA/ck