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36-Stunden-Woche und finanzielle Aufwertung für Gesundheitsberufe

Reduzierte Arbeitszeit und Gehaltsaufbesserung: Aufgrund des akuten Mangels an Krankenpflegenden und Gesundheitspersonal hat die Landesregierung neue Richtlinien für Vertragsverhandlungen genehmigt.

In ihrer heutigen (10. Oktober) Sitzung hat die Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmanns und Gesundheitslandesrates neue Richtlinien für die Vertragsverhandlungen des nicht-ärztlichen Personals im öffentlichen Gesundheitswesen genehmigt. Diese geben die strategischen Prioritäten vor, die die öffentliche Delegation im Rahmen der Vertragsverhandlungen für das Krankenpflegepersonal und andere Gesundheitsberufe verfolgen wird. Zentrale Aspekte sind dabei eine kürzere Arbeitswoche, Gehaltsaufbesserungen und eine Angleichung der Entlohnung für vergleichbare Tätigkeiten im Sanitätsbetrieb und in den Seniorenwohnheimen.

Damit werde man auch im Vergleich mit den Nachbarregionen wettbewerbsfähig, betonte der Gesundheitslandesrat. Zudem könne man Konkurrenz und gegenseitige Personalabwerbungen zwischen Gesundheitseinrichtungen und Seniorenwohnheimen damit künftig vermeiden. Innovative Maßnahmen seien jetzt erforderlich, um die Versorgung im Gesundheits- und Sozialbereich nachhaltig sicherzustellen.

Attraktivere Arbeitsplätze und bessere Vereinbarkeit

Die Richtlinien beinhalten unter anderem eine Reduzierung der regulären Arbeitszeit von 38 auf 36 Wochenstunden für Krankenpflegende und für nicht-ärztliche Berufsbilder im Gesundheits- sowie auch im Sozialbereich. Die Reduzierung von 38 auf 36 Wochenstunden wurde auch mit der Verhandlungsdelegation für den Bereich Soziales abgestimmt.

"Der Fachkräftemangel im Pflegebereich übersteigt jenen aller anderen Berufsgruppen deutlich. Gleichzeitig sind Pflegeberufe besonders häufig von krankheitsbedingten Ausfällen betroffen. Mit der Reduzierung der Wochenstunden wollen wir der hohen Arbeitsbelastung dieser Kategorien Rechnung tragen, mehr Zeit für die psycho-physische Erholung bereitstellen und eine bessere Work-Life-Balance ermöglichen", erläutert der Direktor des Landesgesundheitsressorts, Günther Burger. Diese führe nachweislich zu höherer Motivation, weniger gesundheitlichen Beschwerden und einem längerfristigen Verbleib im Beruf.

Gleichzeitig soll diese Maßnahme die Attraktivität des Südtiroler Gesundheitswesens im Wettbewerb um Fachkräfte erhöhen. Fehlende Arbeitsstunden sollen etwa durch eine flexiblere Handhabung der Mehrstunden ausgeglichen werden.

Der hohen körperlichen und psychischen Belastung im Beruf trägt auch ein weiteres Ziel der neuen Richtlinien Rechnung: Sofern es die Dienstanforderungen erlauben, soll das Personal nach dem 55. Lebensjahr eine Befreiung von Turnus-, Feiertags- und Nachtdiensten oder Bereitschaftsdiensten beantragen können.

Finanzielle Aufwertung

Weitere in den Richtlinien enthaltene Maßnahmen betreffen die Aufwertung und Vereinfachung der Zulagen für die betroffenen Berufsbilder und die Angleichung der Gehaltspositionen zwischen Sozial- und Gesundheitswesen, um gegenseitige Konkurrenz zu vermeiden.

Beispiel Krankenpflegende: Beträgt die spezifische Pflegezulage heute 90 Euro (jeweils Bruttobeträge) im Monat, so soll diese künftig auf 250 Euro angehoben werden. Bei besonderen Erschwernissen wird zudem eine Zulage von bis zu 125 Euro pro Monat eingeführt. Nicht zuletzt werden Mehrstunden mit je 233 Euro vergütet. Wer sich somit für eine Beibehaltung der bisherigen 38 Wochenstunden anstelle von 36 entscheiden sollte, erhält künftig zwei Stunden als Mehrstunden vergütet – zum Gegenwert von 466 Euro. Das Ausmaß der finanziellen Aufwertung hängt vom jeweiligen Berufsbild ab, kann aber beispielsweise bei Krankenpflegenden bis zu 751 Euro pro Monat ausmachen.

Auch für die Aufrechterhaltung der Dienste werden besondere Vergütungen vorgesehen, die Zusatzarbeit soll neu geregelt und die Möglichkeit einer Berufskarriere eingeführt werden. Neu eingeführt werden sollen auch der Solidaritätsurlaub und die Freistellung bis zu drei Monaten von Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind.

Mit einem weiteren Beschluss hat die Landesregierung heute auch die Exklusivitätszulage für Ärztinnen und Ärzte, tierärztliches Personal sowie sanitäre Leitende wie Apotheker, Biologen, Chemiker, Physiker und Psychologen erhöht, und zwar im Ausmaß von 27 Prozent mit rückwirkender Gültigkeit ab 1. Jänner 2023. Diese Zulage erhalten jene Bediensteten, die ihre Tätigkeit exklusiv innerhalb der Einrichtungen des Landesgesundheitsdienstes erbringen. Für die Aufwertung dieses Dienstes stellt die Landesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 insgesamt 18 Millionen Euro zur Verfügung.


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LPA/kl