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Nachhaltige Erweiterung gastgewerblicher Betriebe: Kriterien genehmigt

Die Landesregierung hat heute (10. Oktober) im Sinne der Bettenkontingentierung die überarbeiteten Kriterien für Erweiterungen der gastgewerblichen Betriebe genehmigt.

Derzeit wird das Landestourismusentwicklungskonzept 2030+ (LTEK 2030+) umgesetzt. Es wurde im Dezember 2021 von der Landesregierung genehmigt, und im Sommer 2022 folgten das entsprechende Landesgesetz sowie die Durchführungsverordnung. Durch die Einführung der Bettenobergrenze konnten die gastgewerblichen Betriebe nur noch qualitativ erweitert werden.

In ihrer heutigen (10. Oktober) Sitzung hat die Landesregierung auf Vorschlag des Landesrats für Tourismus Richtlinien und Grenzen für die Erweiterung gastgewerblicher Betriebe festgelegt. Damit wird auch wieder die Möglichkeit eingeführt, zusätzliche Gästebetten zu errichten, allerdings nur im Rahmen der festgesetzten Obergrenze und auf der Grundlage eines Zuweisungssystems. Dies ermöglicht eine effektive Ausweitung der Kapazitäten, während gleichzeitig auf eine nachhaltige Entwicklung und Qualität geachtet wird.

Nachhaltigkeit wird zum Kriterium

Die wesentliche Neuerung betrifft jedoch die Nachhaltigkeitskriterien, die als Grundlage für die Erweiterung gastgewerblicher Betriebe eingeführt wurden. Diese Kriterien sind verbindlich für Betriebe, die eine Erweiterung von mehr als 300 m² Bruttofläche planen. Unabhängig von der Erweiterungsgröße sind Betriebe, die nach der Erweiterung weniger als 4 Sterne haben und maximal 40 Gästebetten, von den Nachhaltigkeitskriterien ausgenommen. Thermisch nicht konditionierte Flächen unterliegen nicht den Nachhaltigkeitskriterien und fließen nicht in die Berechnung der Bruttofläche von 300 m² ein.

Zu den Nachhaltigkeitskriterien gehören beispielsweise die Zertifizierung "KlimaHotel", die Deckung des Gesamtprimärenergiebedarfs mit erneuerbaren Energien, die Verwendung vorwiegend von Materialien aus Naturstein mit Produktion innerhalb eines Radius von 200 km von der Baustelle, die Ausführung vorwiegend in Holzbauweise und weitere Kriterien zur Förderung einer nachhaltigen Bauweise. Diese neuen Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, eine nachhaltige Entwicklung im Gastgewerbe zu fördern und gleichzeitig die Qualität der gastgewerblichen Betriebe in Südtirol zu verbessern. Beschlossen wurde außerdem auch, dass die Berggasthäuser nun nicht mehr von der Möglichkeit der Erweiterung ausgeschlossen sind.


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LPA/np/tl