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Landesregierung befürwortet Grenzänderung zwischen Brixen und Vahrn

Die Landesregierung hat heute die von den Gemeinden Brixen und Vahrn beantragte Änderung der Gemeindegrenze im Bereich der Elisabethsiedlung befürwortet.

Ein nicht alltägliches Anliegen zweier Gemeinden lag der Landesregierung heute (17. Oktober) zur Begutachtung vor: Es handelt sich um die Verschiebung des Grenzverlaufs zwischen den Eisacktaler Gemeinden Brixen und Vahrn im Bereich der Elisabethsiedlung, den beide Gemeinden beantragt haben. Verschiebungen der Gemeindegrenzen können im Sinne des Autonomiestatutes und des Kodex der örtlichen Körperschaften nach Anhörung der betroffenen Bevölkerung per Regionalgesetz vorgenommen werden, wobei es einer Begutachtung durch die Landesregierung bedarf. 

Grenzänderung soll bürokratischen Mehraufwand verringern

Da es im Bereich der Gemeindegrenze zwischen Brixen und Vahrn mehrere Liegenschaften gibt, deren Gebäude sich auf Vahrner Gemeindegebiet befinden, während die Zubehörsflächen auf Brixner Gemeindegebiet liegen, hatten sich die Eigentümer angesichts des verwaltungstechnischen Mehraufwands mehrfach für eine Angliederung an die Gemeinde Vahrn ausgesprochen.  

Gemeinden Vahrn und Brixen für Grenzverschiebung

Im März dieses Jahres hatte sich der Gemeinderat von Vahrn einstimmig für die Abänderung der Gemeindegrenze ausgesprochen. Der Brixner Stadtrat stimmte dem Vorschlag im Mai zu. Im August trafen dann beide Gemeinden übereinstimmende Beschlüsse, um die vermögensrechtlichen und wirtschaftlich-finanziellen Beziehungen im Zusammenhang mit der Grenzverschiebung im Sinne des Kodex der Örtlichen Körperschaften der Region zu regeln.

Zustimmendes Gutachten der Landesregierung 

Heute nun hat die Landesregierung die Anträge begutachtet und die Verschiebung der Gemeindegrenze zwischen den beiden Gemeinden im Bereich der Elisabethsiedlung als "gerechtfertigt" bewertet. Dabei hat sie sich die Argumente der Gemeinden zu Eigen gemacht, "dass der Umstand von zwei zugehörigen Gemeinden für die Gebäude und die Zubehörsflächen für deren Eigentümer erhebliche bürokratische Mehrbelastungen verursacht, die durch die vorgeschlagene Grenzabänderung vermieden werden".

Grenzänderung erfolgt per Regionalgesetz

Die Landesregierung beziehungsweise die Landesabteilung Öffentliche Körperschaften und Sport leitet nun den Antrag samt zustimmendem Gutachten der Landesregierung an die Regionalregierung weiter. Gegen den heutigen Beschluss der Landesregierung kann beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden, wofür 60 Tage lang Zeit ist. Die Regionalregierung hat dann die Aufgabe, die Gesetzesänderung in die Wege zu leiten.


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LPA/jw