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Neue Richtlinien für Fahrtkostenbeiträge für Arbeitnehmende

Wer zur Arbeit pendelt und keine Öffis nutzen kann, soll schneller den Fahrkostenbeitrag bekommen. Die Abläufe werden digitalisiert. Die Landesregierung hat die Richtlinien dafür genehmigt.

Während Antragsteller für Fahrtkostenbeiträge bisher zwischen 10 und 12 Monaten auf die Bearbeitung des Ansuchens warten mussten, sollen diese Anfragen zukünftig durch die Digitalisierung in diesem Bereich innerhalb von zwei Monaten abgewickelt werden. Künftig sieht jeder Antragsteller bereits bei der Erstellung des Antrages, ob er Anrecht auf Fahrtkostenbeiträge hat und wie hoch diese ausfallen.

Die Landesregierung hat heute (17. Oktober) die Richtlinien für die Gewährung der Fahrkostenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen genehmigt.

Anspruch auf den Fahrtkostenbeitrag haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die an mindestens 120 Tagen im Jahr mehr als 18 Kilometer pro Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegen, und die Fahrtdauer mit öffentlichen Verkehrsmitteln von gleich oder mehr als 150 Minuten (insgesamt für Hin- und Rückfahrt), auf Landesgebiet, betragen.  

Die Fahrtkostenvergütung wird in vier Kategorien ausbezahlt: Bei einer Gesamtfahrtdauer von 150 bis 229 Minuten gibt es 600 Euro, ab 230 Minuten Gesamtfahrtdauert steigt der Beitrag auf 700 Euro, ab 310 Minuten auf 800 Euro und schließlich ab 390 Minuten oder Mehr auf 900 Euro.

Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn das Bruttogesamteinkommen 50.000 Euro überschreitet oder wenn ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt wird.

Insgesamt stellt das Land für die Fahrtkostenbeiträge rund drei Millionen Euro bereit.


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LPA/pt/san