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Vorübergehender Einsatz von Arbeitslosen: Stundensatz angehoben

Mit Jahresbeginn wird die Stundenvergütung beim vorübergehenden Einsatz von Arbeitslosen angehoben. Das hat die Landesregierung heute beschlossen.

Um Beschäftigung zu ermöglichen und Projekte voranzubringen, wurde vor über 35 Jahren mit dem Landesgesetz Nr. 11/1986 die Möglichkeit geschaffen, Arbeitslose vorübergehend in öffentlichen Verwaltungen einzusetzen. Das Land finanziert dabei eigene gemeinnützige Projekte oder Projekte anderer öffentlicher Körperschaften und Einrichtungen.

Bei solchen gemeinnützigen Projekten dürfen ausschließlich Personen zum Einsatz kommen, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind. Weitere Voraussetzung ist eine Vorauswahl durch das örtlich zuständige Arbeitsvermittlungszentrum. Das Arbeitsvermittlungszentrum entscheidet dabei aufgrund der Benachteiligung, das heißt, dass die am stärksten benachteiligten Personen Vorrang haben.

Von 7 auf 8,20 Euro angehoben

Heute (17. Oktober) hat die Landesregierung beschlossen, die Stundenvergütung für den vorübergehenden Einsatz von Arbeitslosen anzuheben, und zwar von bisher 7 auf 8,20 Euro. "Ab dem 1. Januar 2024 hat die arbeitslose Person für jede effektiv geleistete Arbeitsstunde Anrecht auf eine Stundenvergütung von 8,20 Euro brutto", erklärt der für den Arbeitsmarktservice zuständige Abteilungsdirektor Stefan Luther.

Zuletzt war der Stundensatz 2018 angehoben worden. Der Rat der Gemeinden hat die Erhöhung positiv bewertet.


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LPA/jw